Schadensersatz Dieselauto stilllegen

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Schadensersatz Dieselauto stilllegen

Wir verfolgen gerade die Debatte dass eine EU-Abgeordnete fordert alle Diesel Autos stilllegen zu lassen wenn die Hersteller nicht nachlegen.

Wenn eine Handwerksfirma drei Firmenautos Diesel Abgasnorm 4 hat (letzt gekaufter 2013) müssen diese um ihre Existenz fürchten wenn diese nicht mehr fahren dürfen es sei denn der Hersteller leistet Schadensersatz.
Allerdings wurden 2 Autos gebraucht gekauft und nicht direkt vom Hersteller.
Oder müsste man die EU verklagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
es sei denn der Hersteller leistet Schadensersatz.
Und warum sollte der das tun?

Zitat (von Aspirin1000):
Oder müsste man die EU verklagen?
Auf was?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Keine Ahnung ob man überhaupt klagen kann und falls es in Kraft tritt überhaupt wen, aber man hat sein ganzes Leben ausgebaut, viel in die Firmenautos investiert (6 stelliger Bereich) und es fühlt sich arg nach Enteignung an, wenn ohne Ersatz die Fahrzeuge still gelegt werden müssen. Das Insolvenz angemeldet werden muss ist klar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
es fühlt sich arg nach Enteignung an, wenn ohne Ersatz die Fahrzeuge still gelegt werden müssen. Das Insolvenz angemeldet werden muss ist klar.

Und genau deshalb werden solche "Sommerlochfüller" auch nicht realistiert.



Vorstellbar wäre aber ,das Fahrzeuge die trotz Angebots der Nachrüstung bei nicht in Anspruchnahme desselben stillgelegt werden. Weil dann der Faktor "selbst schuld" zum tragen kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die EU Dame hat gefordert, alle Schummelfahrzeuge stillzulegen, wenn nicht nachgebessert wird.
Insoweit ist die obige Aussage - alle Dieselfahrzeuge - zu umfassend.

Da bisher alle Hersteller die Nachrüstung in Aussicht gestellt haben, sehen ich insoweit nur das Zeitproblem, also die Zeit, in der das KFZ nicht genutzt werden kann.

Berry

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