Schadensersatz Bürger gegen Firma?

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2011 09:54:24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz Bürger gegen Firma?

Angenommen :
Ein Mitarbeiter einer Firma schließt eine Spülmaschine in den Räumen der Orstverwaltung falsch an, dadurch ensteht in den Räumen einer Ortsverwaltung ein Wasserschaden. Die OV muss darauf hin ins Rathaus umziehen. Ein Bürger muss nun auf Grund des Umzugs seinen Reisepass im Rathaus abholen, was ihn zusätzliche zwei Stunden Zeit kostet, wofür er einen Verdienstausfall verlangt.

Hat der Bürger irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter oder gegen die Firma?


Ich dachte zunächst an § 831 Abs. 1 BGB . Jedoch bin ich mir unsicher. Würde mich über einen Rat freuen.

Grüße

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

quote:
Ein Mitarbeiter einer Firma schließt eine Spülmaschine in den Räumen der Orstverwaltung falsch an

Wie willst du das beweisen?



quote:
wofür er einen Verdienstausfall verlangt.

Angestellt oder Selbständig?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ich vermag hier keinen Schadensersatzanspruch zu erkennen.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Denkbare Anspruchsgrundlage ist hier allein § 823 BGB doch ich kann weder einen Eingriff in ein absolutes Rechtsgut des Bürgers erkennen noch eine Schutzgesetzverletzung.

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