Schadenersatzansprüche im LKW-Kartell: Geschädigte haben gute Chancen!

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Im LKW-Kartellverstoß erwartet MAN & Co. nicht nur die enorme Geldstrafe von knapp 3 Mrd. Euro, auch die Schadenersatzansprüche wiegen schwer. Geschädigte sollten jetzt handeln!

Das LKW-Kartell wurde nach jahrelangen Preisabsprachen von der EU-Kommission zu einem enormen Bußgeld verurteilt. Nicht nur die Strafe wiegt für die Hersteller-Riesen MAN, DAF, Daimler, Iveco und Renault/Volvo schwer, auch der Schaden und die damit verbundenen Ansprüche von Betroffenen türmen sich.

Für die Geschädigten im LKW-Kartell ist ein großer Schaden entstanden, denn durch die illegalen Preisabsprachen haben Leasingnehmer und Käufer von benannten LKW-Herstellern zu viel gezahlt. Speditionen, Transportunternehmen sowie LKW-Fahrer und andere Gewerbetreibende sind hier die Betroffenen!

Schadenersatzansprüche gegenüber MAN & Co. - Der Weg ist frei

Geschädigt sind eben jene Leasingnehmer und Käufer von Lastkraftwagen (ab 6 Tonnen; mittelschwer bis schwer), die innerhalb des Zeitraums 1997 und 2011 bei

  • Daimler
  • DAF
  • MAN
  • Iveco
  • Renault/Volvo
  • Scania

Leasing-, Miet- bzw. Kaufverträge abgeschlossen haben. - Die Absprachen zwischen den LKW-Riesen betreffen aber nicht nur Verkaufslistenpreise, sondern auch Vereinbarungen über weitere Kosten und die Einführung von umweltfreundlichen Technologien und deren Preise. Die Vorherrschaft auf dem Europäischen Markt machte es Geschädigten unmöglich, Verträge abzuschließen, die nicht von den Kartellanten beeinflusst wurden.

Das Rekordbußgeld von knapp 3 Mrd. Euro ist noch verhältnismäßig gering ausgefallen, denn die Kartellanten zeigten sich kooperativ. Noch nicht absehbar sind allerdings die Schadenersatzansprüche der Geschädigten, deren Weg durch gesetzliche Vorlagen gegen Ende des Jahres nun geebnet wurde. Momentan rechnet man mit rund 10.000 Euro Schaden pro LKW bei ca. 15 % vom Listenpreis bzw. Verkaufspreis als Entschädigung!

Betroffen, was nun? 3 Schritte zum Schadenersatz!

  1. Lassen Sie als Geschädigter im LKW-Kartell Ihren Vertrag / Ihre Verträge aus dem Zeitraum 1997 - 2011 fachlich prüfen. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer können Ihnen als Experten im Kartellverstoß nach Prüfung Ihrer Unterlagen sagen, wie hoch Ihre Erfolgschancen gegenüber den Kartellanten sind.
  2. Wir fordern beim jeweiligen Kartell-Mitglied schriftlich dem Grunde nach Schadenersatz.
  3. Verweigert die Gegenpartei eine Zusammenarbeit, geht Ihre Klage vor Gericht. Durch die gesetzliche Erleichterung der EU zugunsten der Geschädigten müssen Sie nicht erst beweisen, dass das Kartell gegen geltendes Gesetz verstoßen hat!

Achtung Verjährung — Schadenersatzansprüche schnell einfordern!

Das Gesetz sieht seit 2002 eine Verjährungsfrist von max. 10 Jahren vor - nun haben die Ermittlungen der EU-Kommission im Fall des LKW-Kartells diese Frist bereits gehemmt, dennoch ist die Verjährung nicht zu unterschätzen. Voraussichtlich wird mit dem 19. Januar 2017 die Möglichkeit enden, Ansprüche gegenüber den Kartellanten zu erheben. Daher sollten Geschädigte sich schnell ein Bild der Situation machen und Schadenersatzansprüche bis Mitte Januar geltend machen!

Leserkommentare
von Intelligenzbestie am 22.10.2016 07:12:24# 1
Hallo Herr RA Mingers,

zur Verjährung habe ich im Internet aber schon mehrfach ein anderes Datum gelesen, nähmlich der 19. Dezember 2017. Dies betrifft aber doch nur LKW´s, die von 1997 bis 2001 gekauft wurden. Bei späteren Käufen ist die Verjährungsfrist sukzessive.

MfG
Matthias Mehlhorn

    
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