Hallo,
folgender Fall:
Eine Immobilie steht zur Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Ein Interessent möchte an der Versteigerung teilnehmen und unternimmt die notwendigen Schritte die zum Teil auch mit Kosten verbunden sind. Dazu zählen u.a. die Beschaffung eines Bundesbankschecks für die notwendige Bietsicherheit.
Einen Werktag vor dem angesetzten Verteigerungstermin wird der Termin aufgehoben.
Frage:
Entsteht durch die Aufhebung grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht ggü. dem Interessenten? Wenn ja, welcher Schaden kann hier geltend gemacht werden?
Viele Grüße
Sebastian
Schadenersatz wegen Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins
27. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2015 | 11:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz wegen Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. November 2015 | 12:03
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Nein. Der Interessent hat keinen Schadenersatzanspruch.
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten