Schadenersatz wegen Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
DancingWombat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz wegen Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins

Hallo,

folgender Fall:

Eine Immobilie steht zur Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Ein Interessent möchte an der Versteigerung teilnehmen und unternimmt die notwendigen Schritte die zum Teil auch mit Kosten verbunden sind. Dazu zählen u.a. die Beschaffung eines Bundesbankschecks für die notwendige Bietsicherheit.
Einen Werktag vor dem angesetzten Verteigerungstermin wird der Termin aufgehoben.

Frage:
Entsteht durch die Aufhebung grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht ggü. dem Interessenten? Wenn ja, welcher Schaden kann hier geltend gemacht werden?

Viele Grüße
Sebastian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nein. Der Interessent hat keinen Schadenersatzanspruch.

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