Habe eines Tages nach Feierabend spontan einen Kollegen mit meinem Auto mitnehmen wollen. Er setzte sich auf den Beifahrersitz, und übersah dort meine Sonnenbrille. Sie wurde komplett zerstört ( mehrfach gebrochen ). Schaden um 90€ ( Neupreis )
Seine Haftlichtversicherung weigert sich zu zahlen. Begründung: „ ein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren"
Hat die Versicherung recht? – soll ich zum Rechtsanwalt ? wer zahlt dann die Kosten. Ich habe sogar eine Rechtschutzversicherung (Selbstbeteiligung 150€ ) macht es Sinn zu klagen ??
- Bin für jeden Tipp sehr dankbar!
- LG Martin
Schadenersatz durch Haftpflichtversicherung verweigert. Kollege setzt sich auf meine Sonnenbrille.
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatSchaden um 90€ ( Neupreis ) :
Und der Zeitwert? Denn nur der wird geschuldet.
ZitatBegründung: „ ein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren" Hat die Versicherung recht? :
Ja, hat sie durchaus ... befreit aber nicht automatisch von der Leistungspflicht.
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Seh ich ähnlich, mindestens, wenn nicht sogar überwiegendes mitverschulden, welches auch in diversen Urteilen entschieden wurde (ähnlich Couch)
Anzusetzender Zeitwert vermtl deutlich unter 90€
Und die Rechtsschutz wird vermutlich sagen, mangelnde Erfolgsaussicht im Verhältnis zum Einsatz und keine Deckung bieten.
Bei 20-30 € lohnt sich das überhaupt nicht. Wie die anderen Bescheid gegeben haben:
1.: Zeitwert wird angesetzt
2.: Mitverschulden
Eigentlich sollte es aber auch logisch sein, dass man zerbrechliche Sachen nicht auf den Beifahrersitz parkt. Oder man nimmt es vorher weg. Offensichtlich hat der TS aber selbst vergessen, dass die Brille dort liegt.
- JaZitatein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren" :
Hat die Versicherung recht?
- Zunächst einmal: DuZitatwer zahlt dann die Kosten. :
Damit dein Kollege ersatzpflichtig wäre müsste ihn ein Verschulden treffen. Ob das hier der Fall ist, darüber muss man sich dann streiten.
ZitatUnd der Zeitwert? Denn nur der wird geschuldet. :
Zitat1.: Zeitwert wird angesetzt :
Nein, bei einer Brille ist der Neuwert zu ersetzen! Siehe dazu z.B. Urteil LG Münster, Az.: 1 5 8/09
-- Editiert von micbu am 07.09.2016 08:51
Ein Urteil, bezogen auf den einen Fall und sicherlich nicht auf eine massengefertigte Sonnenbrille anzuwenden.
Es geht darum, dass bei einer Brille keine Abnutzung stattfindet und somit diese auch nicht abgezogen werden kann. Das wird generell auch tatsächlich so gelebt.
Zitat:Damit dein Kollege ersatzpflichtig wäre müsste ihn ein Verschulden treffen. Ob das hier der Fall ist, darüber muss man sich dann streiten.
Ich würde sagen nein, mit sowas muß man nicht rechnen.
Umgekehrt wäre die Frage interessant, hätte der Kollege sich beim Hinsetzen an der Brille verletzt, müßte dann der Fahrer haften? Da wiederum könnte man argumentieren, zumindest im Bereich der Eigensicherung hätte man sich vergewissern müssen, worauf man sich ggfs. setzt.
Das ist aber kein Widerspruch, weil es um unterschiedliche Ansprüche geht.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.09.2016 09:47
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