Schadenersatz durch Haftpflichtversicherung verweigert. Kollege setzt sich auf meine Sonnenbrille.

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
martin_77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz durch Haftpflichtversicherung verweigert. Kollege setzt sich auf meine Sonnenbrille.

Habe eines Tages nach Feierabend spontan einen Kollegen mit meinem Auto mitnehmen wollen. Er setzte sich auf den Beifahrersitz, und übersah dort meine Sonnenbrille. Sie wurde komplett zerstört ( mehrfach gebrochen ). Schaden um 90€ ( Neupreis )
Seine Haftlichtversicherung weigert sich zu zahlen. Begründung: „ ein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren"
Hat die Versicherung recht? – soll ich zum Rechtsanwalt ? wer zahlt dann die Kosten. Ich habe sogar eine Rechtschutzversicherung (Selbstbeteiligung 150€ ) macht es Sinn zu klagen ??
- Bin für jeden Tipp sehr dankbar!
- LG Martin

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von martin_77):
Schaden um 90€ ( Neupreis )

Und der Zeitwert? Denn nur der wird geschuldet.



Zitat (von martin_77):
Begründung: „ ein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren" Hat die Versicherung recht?

Ja, hat sie durchaus ... befreit aber nicht automatisch von der Leistungspflicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Seh ich ähnlich, mindestens, wenn nicht sogar überwiegendes mitverschulden, welches auch in diversen Urteilen entschieden wurde (ähnlich Couch)

Anzusetzender Zeitwert vermtl deutlich unter 90€

Und die Rechtsschutz wird vermutlich sagen, mangelnde Erfolgsaussicht im Verhältnis zum Einsatz und keine Deckung bieten.

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Bei 20-30 € lohnt sich das überhaupt nicht. Wie die anderen Bescheid gegeben haben:

1.: Zeitwert wird angesetzt
2.: Mitverschulden

Eigentlich sollte es aber auch logisch sein, dass man zerbrechliche Sachen nicht auf den Beifahrersitz parkt. Oder man nimmt es vorher weg. Offensichtlich hat der TS aber selbst vergessen, dass die Brille dort liegt.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von martin_77):
ein Sitz ist kein geeigneter Ort um eine Brille aufzubewahren"
Hat die Versicherung recht?
- Ja
Zitat (von martin_77):
wer zahlt dann die Kosten.
- Zunächst einmal: Du

Damit dein Kollege ersatzpflichtig wäre müsste ihn ein Verschulden treffen. Ob das hier der Fall ist, darüber muss man sich dann streiten.

Zitat (von Harry van Sell):
Und der Zeitwert? Denn nur der wird geschuldet.
Zitat (von asd1971):
1.: Zeitwert wird angesetzt

Nein, bei einer Brille ist der Neuwert zu ersetzen! Siehe dazu z.B. Urteil LG Münster, Az.: 1 5 8/09



-- Editiert von micbu am 07.09.2016 08:51

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ein Urteil, bezogen auf den einen Fall und sicherlich nicht auf eine massengefertigte Sonnenbrille anzuwenden.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es geht darum, dass bei einer Brille keine Abnutzung stattfindet und somit diese auch nicht abgezogen werden kann. Das wird generell auch tatsächlich so gelebt.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Damit dein Kollege ersatzpflichtig wäre müsste ihn ein Verschulden treffen. Ob das hier der Fall ist, darüber muss man sich dann streiten.


Ich würde sagen nein, mit sowas muß man nicht rechnen.
Umgekehrt wäre die Frage interessant, hätte der Kollege sich beim Hinsetzen an der Brille verletzt, müßte dann der Fahrer haften? Da wiederum könnte man argumentieren, zumindest im Bereich der Eigensicherung hätte man sich vergewissern müssen, worauf man sich ggfs. setzt.
Das ist aber kein Widerspruch, weil es um unterschiedliche Ansprüche geht.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 07.09.2016 09:47

2x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nun, dann entscheiden unsere Gerichte diesbezüglich bisher halt weltfremd.

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