Hallo zusammen,
angenommen ein von A beauftragter Handwerker verursacht beim Nachbarn von A aus Versehen einen Schaden. Zum Beispiel wurde ein Zaun eingedrückt.
Die Versicherung des Handwerkers würde den Schaden nicht übernehmen, weil diese Tätigkeit nicht versichert war.
Nun holt sich der Nachbar einen Kostenvoranschlag über die Reparatur des Zaunes, welcher 400x so viel kosten würde wie der Zaun (50€). (bedingt durch Arbeitslohn, usw.)
A hätte seine Haftpflichtversicherung darüber informiert und diese würde die Ansprüche ablehnen.
Dabei beschäftigen mich folgende fragen:
1) Die Nachbarn wurden über die Reparaturen auf A's Grundstück informiert und haben diesen nicht wiedersprochen. Würde A dennoch haften? Ein Auswahlverschulden des Verrichtungsgehilfen wäre zu verneinen.
2) Falls A haftet, würde die Privathaftpflicht ja nur den aktuellen Wert der Sache erstatten...wie verhält es sich da bei solchen Dingen, also wo die Reparaturkosten bedingt durch Arbeitszeit, Baustellenkosten, Bagger usw. um ein vielfaches des eigendlichen Wertes steigen? Zahlt die Versicherung dann den Zeitwert und A muss selbst für die Differenz aufkommen?
Gruß
-- Editiert von fb320019-31 am 09.03.2018 16:34
-- Editiert von fb320019-31 am 09.03.2018 16:35
Schadenersatz bei Wiederaufbau
9. März 2018
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Frage vom 9. März 2018 | 16:33
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadenersatz bei Wiederaufbau
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 9. März 2018 | 22:41
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Meiner Meinung nach ist nicht die Haftpflicht des A der Ansprechpartner, sondern die Haftpflicht des beauftragten Unternehmens.
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