Wir sind vor 14 Monaten in eine Eigentumswohnung als Mieter eingezogen, haben einiges investiert (Renovierung, Gardinen etc.) Jetzt erfolgt Kündigung aufgrund Eigenbedarf - haben wir eine Chance auf Schadenersatz oder Ersatz der Umzugskosten?
Schadenersatz bei Kündigung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Aufgrund der kurzen Mietzeit solltest Du die Kündigung anfechten, da man annehmen kann, dass zum Zeitpunkt der Vermietung der Eigenbedarf schon anfechtbar war. Für die Anfechtung solltest Du Dir einen Fachanwalt für Mietrecht suchen!
Ggf. ist es den Vermietern ja einen Obulus wert, wenn Ihr die Wohnung ohne Probleme räumt - mal drauf ansprechen.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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--- editiert vom Admin
Danke für die Beiträge, wir sind Mitte 70 und beim Einzug vor 14 Monaten war dem Vermieter und uns klar, dass wir hier langfristig wohnen wollten.
Wenn der Vermieter uns nicht das Gefühl gegeben hätte, dass wir lanfristig hier wohnwn könnten, wären wir nicht umgezogen.
--- editiert vom Admin
##Bei nur 14 Monaten wird der VM mit einer Eigenbedarfskündigung nicht durchkommen.##
Die Aussage ist ja jetzt ein bisschen zu pauschal.
Wenn z.B. der 25jährige Sohn des Vermieters endlich von zuhause ausziehen will, dann wird das wahrscheinlich nicht durchgehn, da man das hätte absehen können.
Scheitert aber z.B. plötzlich die Ehe der Vermietertochter und sie braucht ne neue Wohnung sieht das ganz anders aus.
Mal abgesehen davon, was hat denn der VM als genauen Grund für den Eigenbedarf genannt? Ist im Kündigungsschreiben nur eine Klausel wie: "hiermit kündige ich Ihnen wegen Eigenbedarfs" vorhanden, ist die Kündigung sowieso unwirksam.
--- editiert vom Admin
Um das jetzt näher einkreisen zu können, solltet Ihr bitte darlegen, was im Kündigungsschreiben als Grund für den Eigenbedarf genannt wurde.
Je nach genauer Begründung gibt es durchaus Chancen, dass die Kündigung unwirksam ist. Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung ist, dass der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages nicht absehbar war.
Bei einer wirksamen und zulässigen Eigenbedarfskündigung gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz der Umzugskosten.
Danke für die vielen Beiträge.
Zwischen dem Vermieter und uns gab es in den wenigen Monaten keinerlei Probleme, angeblich ist die Ehe auf einmal gescheitert und die Ehefrau will in die
Wohnung einziehen, wir haben den Verdacht, das hier ein Vorwand vorliegt um die Wohnung besser verkaufen zu können.
--- editiert vom Admin
##Dann gibt es den Schadensersatz eben vielleicht etwas später.##
...... macht einem mit Mitte 30 wahrscheinlich nichts aus, mit Mitte 70 aber schon
@ Dietmar
grundsätzlich find ich das sehr daneben älteren Leuten ne Wohnung zu vermieten und die dann innerhalb kürzester Zeit wieder aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Die Tatsache, dass ihr den Eigenbedarf für vorgeschoben haltet, müsstet ihr vor Gericht beweisen können. Ansonsten kommt der VM damit durch. Ihr seid draussen und der VM hat verkauft. Dann erst könnt ihr die Schadensersatzklage angehen. Das alles dauert und kostet. Ich hab das Alter noch lange nicht erreicht, aber würde dann wahrscheinlich eher friedlich ausziehn
1. Wenn ihr mit Zustimmung der Vermieter in die Wohnung investiert habt und sich dadurch der Wert der Wohnung gesteigert hat, dann sind Ausgleichsansprüche durchaus denkbar.
2. Bei Mietern im Alter von jeweils Mitte 70 wird eine Eigenbedarfskündigung ohnehin schwer, da man hier leicht eine besondere Härte geltend machen kann.
3. Wenn ihr auszieht und hinterher feststellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, habt ihr massive Schadensersatzansprüche. Dies sollte beobachtet werden.
Tipp: Lasst die Kündigung durch einen Anwalt auf seine Wirksamkeit überprüfen. Je nachdem, wie das aussieht, kann man dann weitersehen.
--- editiert vom Admin
Es gibt Urteile, die bei älteren Menschen, die mit der Umgebung stark verwurzelt sind, einen Härtefall sehen. Das setzt aber auch eine sehr lange Mietdauer voraus, die hier nicht gegeben ist.
Dass die Ehe des Vermieters gescheitert ist und die Ehefrau deswegen in Eure Wohnung einziehen will, werdet Ihr dem Vermieter kaum widerlegen können. Ob das stimmt oder nicht, zeigt sich erst nach Eurem Auszug.
Wenn Ihr jetzt umzieht und einen neuen Mietvertrag abschließt, dann würde ich empfehlen, eine Klausel aufzunehmen, die eine Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter ausschließt.
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