Schaden ggf. Motortechnik

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden ggf. Motortechnik

Hoffentlich kann mich jemand von euch aufklären.

Folgendes Problem:
Seit gestern ist mein Auto in der Werkstatt und leider wurde das genaue Problem nicht gefunden. Während der Fahrt ruckelte das Auto und danach ging irgendwann die Motorleuchte an bzw. Leistungsverlust (evtl. nur noch zwei Zylinder?), und danach kam ungewöhnlich viel Rauch hinten raus (eher hell). Hab das Auto abschleppen lassen (von der Arbeit :D ) und nun ist es eben bei der Werkstatt.
Das Auto habe ich im April gekauft, sodass der Kaufvertrag keine sechs Monate alt ist.
Der Händler meint, dass er uns "helfen" würde, jedoch habe ich die Befürchtung, dass wenn ich den Fehler analysieren lasse, das Problem etwas Größeres ist (könnte u.a. Steuerkette, o. zylindertechnisches bzw. motortechnisches Problem sein) und somit teurer, dass dann der Händler nichts macht und byebye.

Meine Frage:
Muss der Händler was machen, wenn es so etwas wie Steuerkette, Hochdruckpumpe oder ähnliches Defekt im Motor ist?
Und wenn ja, wie viel muss er übernehmen? Alles? Nur die Teile usw.?

Habe leider kein Rechtsschutz, daher klärt mich bitte auf.

Übrigens; die Werkstatt hat momentan einen Stopp in Sachen Reparatur gemacht, da wir ja noch nicht ganz so wissen, was der Händler übernimmt bzw. wie das nun läuft. Lasse ich nämlich den Fehler weiter analysieren und es stellt sich heraus, dass der Händler sich quer stellt, oder vielleicht doch selber etwas machen wollte (bereits telefoniert), dann könnte es eben passieren, dass ich die Rechnung von ggf. mehreren Tausend EUR bezahlen darf.

DANKE!!!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von G28G):
Das Auto habe ich im April gekauft,

Wann genau?



Zitat (von G28G):
Übrigens; die Werkstatt hat momentan einen Stopp in Sachen Reparatur gemacht,

Schlecht.
Eigentlich müsste ja der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr den Beweis führen.

Da aber nun bereits eine Reparatur begonnen wurde, müsste man wohl dem Händler erst mal beweisen, das hier ein Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt.


Möglicherweise liegt auch Verschleiß vor. Bestimmungsgemäßer Verschleiß unterliegt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Am 22.4.2017 wurde der KV abgeschlossen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von G28G):
Das Auto habe ich im April gekauft,

Wann genau?



Zitat (von G28G):
Übrigens; die Werkstatt hat momentan einen Stopp in Sachen Reparatur gemacht,

Schlecht.
Eigentlich müsste ja der Händler im Rahmen der Beweislastumkehr den Beweis führen.

Da aber nun bereits eine Reparatur begonnen wurde, müsste man wohl dem Händler erst mal beweisen, das hier ein Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt.


Möglicherweise liegt auch Verschleiß vor. Bestimmungsgemäßer Verschleiß unterliegt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung


Weshalb ist das schlecht?
Das Ganze ist leider während der Fahrt zur Arbeit passiert, sodass das Auto dann auf dem Parkplatz vom AG stand.
Hätte ich das Auto dort stehen lassen, ohne genau zu wissen, was ist und einfach auf den Händler warten sollen?

Bisher haben sie ja nichts repariert, sondern versuchen erst den Fehler zu eruieren.
Der Händler möchte, dass ich ihm konkret nenne, was denn nun kaputt ist, damit er dann bspw. 50/50 mit mir macht.

Muss ich denn bei einem Problem mit der Steuerkette mich auf 50/50 einlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Um was für ein Auto handelt es sich denn?Modell,Alter,Laufleistung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von G28G):
Bisher haben sie ja nichts repariert,

Auch noch nichts demontiert?



Zitat (von G28G):
Der Händler möchte, dass ich ihm konkret nenne, was denn nun kaputt ist,

Das ist nicht Deine Aufgabe, sondern seine.



Zitat (von G28G):
damit er dann bspw. 50/50 mit mir macht.

Da ist wie gesagt die Frage, ob man das machen müsste.


Man muss sich nur sputen, die Verjährung tritt taggenau ein.



Zitat (von G28G):
Hätte ich das Auto dort stehen lassen, ohne genau zu wissen, was ist und einfach auf den Händler warten sollen?

Innerhalb der ersten 6 Monate wäre das die beste Wahl gewesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Weshalb ist das schlecht?

Zwei Gründe:
- Die Gewährleistung deckt Probleme ab, die beim Kauf schon vorhanden sind. Bei Problemen, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auftreten, wird davon ausgegangen, dass die Ursache des Problem schon beim Kauf vorhanden war. Es steht dem Verkäufer aber offen, zu beweisen, dass das Auto zum Kaufzeitpunkt noch völlig in Ordnung war - dann wäre der Verkäufer raus aus der Haftung. Wenn Sie eigenmächtig anfangen zu reparieren, werden möglicherweise Beweise beschädigt, so dass sich eventuell nicht mehr klären lässt, ob das Auto zum Kaufzeitpunkt noch in Ordnung war, oder die Ursache des Fehlers zum Kaufzeitpunkt schon bestand. Das kann Ihnen zum Nachteil gereichen, wenn der Händler z.B. plötzlich behauptet, Sie hätten das Auto selbst kaputt gemacht.
- Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt, dann muss der Verkäufer den Schaden beseitigen. Aber der Verkäufer darf den Schaden selbst beseitigen (z.B. in einer eigenen Werkstatt). Wenn Sie eigenmächtig mit der Reperatur beginnen, muss der Verkäufer dafür nicht zahlen - auch wenn die Reklamation berechtigt ist. Man muss immer erst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das Problem selbst zu lösen, sonst verliert der Käufer sämtliche Ansprüche. Wenn Sie also nicht beweisen können, dass der Verkäufer mit Ihren Reperaturbemühungen einverstanden war, kann das zum Problem werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von G28G):
Der Händler möchte, dass ich ihm konkret nenne, was denn nun kaputt ist,


Hat man das schriftlich?
Das könnte man nämlich durchaus als "Auftrag" zumindest zur Fehlersuche / Ermittlung deuten und damit kann sich der Händler auch nicht mehr rausreden, dass er das Fahrzeug nicht prüfen konnte.

Also kurz:

1. Auto kaputt, Händler informiert, Händler sagt "Lass den Fehler suchen und sag mir Bescheid" (alles möglichst schriftlich), Auto in andere Werkstatt, Fehlersuche = gut
2. Auto kaputt, Auto in andere Werkstatt, Auto demontiert, Händler informieren..... = kann schlecht ausgehen

-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2017 13:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Inwieweit ist die Werkstatt denn bereits faktisch tätig geworden?
Beispiel: Vermutet man einen Motorschaden durch Defekte Zylinderkopfdichtung, ist es zum Beispiel "egal", wenn die eigene Werkstatt mal den Fehlerspeicher ausließt. Wird jedoch der Zylinderkopf demontiert hat man ein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von xmkxx):
Um was für ein Auto handelt es sich denn?Modell,Alter,Laufleistung?


Passat CC, BJ 2008, ca. 116.000 KM. Kauf bei ca. 112.000 KM.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von G28G):
Bisher haben sie ja nichts repariert,

Auch noch nichts demontiert?



Zitat (von G28G):
Der Händler möchte, dass ich ihm konkret nenne, was denn nun kaputt ist,

Das ist nicht Deine Aufgabe, sondern seine.



Zitat (von G28G):
damit er dann bspw. 50/50 mit mir macht.

Da ist wie gesagt die Frage, ob man das machen müsste.


Man muss sich nur sputen, die Verjährung tritt taggenau ein.



Zitat (von G28G):
Hätte ich das Auto dort stehen lassen, ohne genau zu wissen, was ist und einfach auf den Händler warten sollen?

Innerhalb der ersten 6 Monate wäre das die beste Wahl gewesen.


Ich weiß nicht, ob der Mechaniker schon etwas demontiert hat, Auto steht bzw. stand halt in der Werkstatt.
Der Händler ist nicht gleich um die Ecke, daher will er evtl. vorab wissen, was denn Sache ist, bevor er reagiert (so meine Vermutung).

Was meinst du bei 50/50 genau?

Bis zur Verjährung habe ich doch noch ein bisschen, oder? Der KV ist keine 6 Monate alt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
- Wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt, dann muss der Verkäufer den Schaden beseitigen. Aber der Verkäufer darf den Schaden selbst beseitigen (z.B. in einer eigenen Werkstatt). Wenn Sie eigenmächtig mit der Reperatur beginnen, muss der Verkäufer dafür nicht zahlen - auch wenn die Reklamation berechtigt ist. Man muss immer erst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das Problem selbst zu lösen, sonst verliert der Käufer sämtliche Ansprüche. Wenn Sie also nicht beweisen können, dass der Verkäufer mit Ihren Reperaturbemühungen einverstanden war, kann das zum Problem werden.


Ich habe das Auto halt an dem Tag zur Werkstatt abschleppen lassen.
Auf dem Parkplatz meines AG das Auto stehen zu lassen, wäre meines Erachtens suboptimal gewesen.

Das Problem ist, das man beim Eintritt des Schadens nicht weiß, ob das nun etwas verschleißartiges ist, oder doch die Motortechnik. Der Mechaniker vermutet soweit ich weiß, dass der Injektor undicht ist. Aber sicher weiß er es glaube ich nicht, weil die Fehleranalyse nicht vollständig gemacht wurde (Reparaturstopp, nicht, dass es dann eben heißt, ich hätte dem Händler nicht die Gelegenheit gegeben, das Auto zu reparieren).

Der Händler hat ja eben die Möglichkeit das Auto zu reparieren, jedoch scheint er erst in Erfahrung bringen zu wollen, was genau das Auto nun hat. Er meinte auch so etwas wie sinng. wenn es 1000 EUR kostet, dann 50/50.

Ist das denn rechtens, oder muss er bei einem motortechnischen Problem alles übernehmen? Oder evtl. nur die Reparatur und dafür die Fehleranalyse nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von G28G):
Der Händler möchte, dass ich ihm konkret nenne, was denn nun kaputt ist,


Hat man das schriftlich?
Das könnte man nämlich durchaus als "Auftrag" zumindest zur Fehlersuche / Ermittlung deuten und damit kann sich der Händler auch nicht mehr rausreden, dass er das Fahrzeug nicht prüfen konnte.

Also kurz:

1. Auto kaputt, Händler informiert, Händler sagt "Lass den Fehler suchen und sag mir Bescheid" (alles möglichst schriftlich), Auto in andere Werkstatt, Fehlersuche = gut
2. Auto kaputt, Auto in andere Werkstatt, Auto demontiert, Händler informieren..... = kann schlecht ausgehen

-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2017 13:28


Habe grundsätzlich mit ihm per WhatsApp versucht das zu klären.
Das er wissen möchte, was das Auto zunächst hat (der Mechaniker soll sagen, was das Auto hat bzw. haben kann), ist für mich eigentlich schon eindeutig?
Natürlich habe ich nicht gleich in dem Moment, als der Schaden eingetreten ist, den Händler angerufen.
Es hätte ja auch was ganz anderes sein können, zumal ich kein KFZ-Mechatroniker bin. Daher zuerst zur Werkstatt, dann die Vermutung, was es sein könnte und dann der Kontakt.


Zitat (von Guruhu):
Inwieweit ist die Werkstatt denn bereits faktisch tätig geworden?
Beispiel: Vermutet man einen Motorschaden durch Defekte Zylinderkopfdichtung, ist es zum Beispiel "egal", wenn die eigene Werkstatt mal den Fehlerspeicher ausließt. Wird jedoch der Zylinderkopf demontiert hat man ein Problem.


Ich habe diesbezüglich nicht genau nachgefragt, aber es wird vermutet. Hätte er alles demontiert, denn würde er meines Erachtens nicht spekulieren bzw. vermuten - so meine Meinung dazu.


Übrigens: Vielen Dank schon mal für die ganzen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von G28G):
D
Das er wissen möchte, was das Auto zunächst hat (der Mechaniker soll sagen, was das Auto hat bzw. haben kann), ist für mich eigentlich schon eindeutig?Natürlich habe ich nicht gleich in dem Moment, als der Schaden eingetreten ist, den Händler angerufen. Daher zuerst zur Werkstatt, dann die Vermutung, was es sein könnte und dann der Kontakt.

Nochmal: das ist alles Seine Aufgabe! Selbst wenn du den Auftrag von ihm schriftlich hast- spielt keine Rolle> Er muß sich um die Abwicklung kümmern nicht Du...

Meine Empfehlung: Kontakt mit dem Händler aufnehmen & ihm mitteilen wo das Fahrzeug steht das er sich darum kümmern kann. Die Werkstatt selber nichts! weiter machen lassen von dir aus.
Und drück auf die Tube bei der Sache> wenn das halbe Jahr mit Stichtag rum ist wird es fast aussichtslos.

Zitat:
Er meinte auch so etwas wie sinng. wenn es 1000 EUR kostet, dann 50/50.

Was der meint spielt erstmal überhaupt keine Rolle. Er ist in der Beweislast & hat die Pflicht nachzubessern. Kommt er dem nicht nach> Anwalt einschalten. Ich würde das sogar jetzt schon tun sonst redet er sich raus nach der Frist oder sonstwas.


-- Editiert von Jule28 am 28.09.2017 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
G28G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar kann ich theoretisch Druck machen und sagen, dass er das nun mal angucken bzw. beheben soll - was mach ich jedoch, wenn es sich hierbei nicht um etwas handelt, was in die Gewährleistung fällt?
Bspw. ein Verschleißteil und er hätte das Auto gar nicht mitnehmen müssen o.ä.

Ist daher eine Diagnose im Voraus nicht klüger?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Du willst es einfach nicht verstehn oder? Was mit dem Auto ist das muß der Händler klären , wenn er sich querstellt wirst du das dann schon merken...
Parallel würde ich deshalb sofort zum Anwalt mit dem Kaufvertrag & die Sache schonmal vorlegen für das weitere Vorgehn.

Zur technischen Seite für dich: so ein Injektor ist ein Verschleissteil, die Kalibrierwerte laufen mit der Zeit langsam weg sprich der Injektor fängt an nachzutropfen und auch zu verkoken. Manche halten 100tsd.km andere bis über 200.tsd km. das ist sehr unterschiedlich und ein schleichender Prozess. Problematisch dabei: tropft der Injektor nach bzw. stimmt das Spritzbild nicht mehr besteht die Gefahr eines Motorschadens, entweder langsam durch Ölverdünnung beim Diesel oder schlagartig weil ein Kolben wegschmilzt wenn der Ölfilm von der Zylinderwand gewaschen wird. Das sind ganz typische Schäden.
Deine Symptome (Leistungsverlust, Qualm) könnten darauf hindeuten das zumindest 1 Zyl. geschädigt ist.


-- Editiert von Jule28 am 28.09.2017 23:04

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Einen Anwalt jetzt einzuschalten verursacht Kosten, die man selbst zu tragen hat.
Ich würde wie folgt vorgehen: Den Verkäufer schriftlich per Einschreiben unter Fristsetzung von min. 14 Tagen auffordern den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beheben. Dann hat man seine Ansprüche schonmal "gesichert".
Alles weitere ist dann von der Reaktion des Händlers abhängig. Denkbar wäre auch, dass er die Werkstatt vor Ort beauftragt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Einen Anwalt jetzt einzuschalten verursacht Kosten, die man selbst zu tragen hat.
Ich würde wie folgt vorgehen: Den Verkäufer schriftlich per Einschreiben unter Fristsetzung von min. 14 Tagen auffordern den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung zu beheben. Dann hat man seine Ansprüche schonmal "gesichert".
Alles weitere ist dann von der Reaktion des Händlers abhängig. Denkbar wäre auch, dass er die Werkstatt vor Ort beauftragt.

Genau so!



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