Schaden durch ausweichen und ich bin selber schuld..

18. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Woogie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schaden durch ausweichen und ich bin selber schuld..

Hallo

ich hatte vor drei Monaten ein kleinen Unfall der Schaden an meinem Auto beträgt 1500 € und jezt bin ich selber Schuld und bekomm noch eine Anzeige oben drauf.

Zum Unfall:

Ich fuhr am Morgen des 22.08.05 in meine Arbeit, auf dem Weg musste ich leider eine Autoschlange von 1 LKW(ganz vorn) und 4 Autos hinter her fahren die mit knappen 60 km/h dem LKW schon einige Zeit hinter her fuhren sowie ich auch.
Da sich dann mir die Möglichkeit erbot auf einem längere Teilstück die ganze Kolonne zu überholen tat ich dies auch. Ich setzte blinker links und fuhr raus, ich habe immerhin die Autos 4 und 3 geschafft als ich beim 2ten ankam und er auch raus zog, da er wohl nicht in den Rückspiegel sah. Da dies mir keine Zeit mehr um zu bremsen lies musste ich ausweichen, was bedeutet, dass ich etwas auf den Grünstreifen raus gefahren bin und mit meinem Seitenspiegel an Pfosten hängen geblieben bin.

Dadurch bekam meine Seitenscheibe nen Sprung, und die Tür wurde verkratzt. Schaden bei Audi 1500 €.

Ich bin 200m später gleich rechts raus auf einen Seitenparkplatz gefahren und Auto Nr. 2 fuhr weiter an mir vorbei , so dass ich mir die Nummer aufschreiben konnte.
Am Abend fuhr ich dann zur Polizei und meldete den ganzen Sachverhalt und machte Anzeige gegen den eigentlichen Unfallverursacher.

Nun kam vor kurzen ein Schreiben vom Staatsanwalt, wo drinn stand, das Verfahren wurde eingestellt, da kein Unfallschaden an dem anderen Auto entstanden ist und man nicht nachweisen könnte, dass der Fahrer von Wagen NR. 2 den Unfall bemerkt haben sollte.

Aussage von Wagen Nr. 2 war , Er hätte bemerkt, dass er noch überholt wurde mehr kann er auch nicht sagen.

Als ich dann noch nen Zeugen (Wagen Nr.4) bringen konnte, der wie ich seit dieser Woche weiß, aussagte dass es drei Autos nebeneinander auf der Landstrasse waren, wurde mir jetzt vom Staatsanwalt eine Anzeige wegen "Gefährdung des Strassenverkehrs" an den Hals gehängt!

Ich kann garnicht verstehen wie er dass Begründen möchte, da doch Wagen 2 aussagte er wurde überholt und jetzt Wagen Nr4 aussagt wir waren zu dritt auf der Fahrbahn, was dazumal garnicht geht denn sonst hätte ich wohl schon Strassengraben fahren müssen.
Da ich leider zu dem Zeitpunkt keine Rechtsschutz hatte, ist die Sache mit dem Anwalt auch schlecht.

Was sagt Ihr denn dazu? Bzw was kann mir vor Gericht passieren wo Aussage gegen Aussage steht.

MfG Woogie

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Difuser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

ich bin kein jursit oder so, aber ich dachte mal in der fahrschule gelernt zu haben, dass man beim überhoplen immer in den rückspiegel schauen muss ob man bereits überholt wird. wenn du beweisen kannst dass der kerl ausgeschert hat als du ihn überholt hast und er dich dadurch abgedrängt hat müsste er eigentlich volle schuld bekommen denke ich...das musst du beweisen, dass du ausgewichen bist um den unfall zu vermeiden und der andere schuld war...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

1. Wegen der Strafanzeige mach Dir mal nicht soviel Sorgen. Mit einer guten Begründung wird das Verfahren eingestellt. Wenn es trotzdem zu einer Bestrafung oder gar einer Anklage kommen sollte, ist das Aufsuchen eines Anwaltes jedoch dringend zu empfehlen.

2. Die Verfahrenseinstellung gegen den Unfallgegner bezog sich doch sicher auf den Vorwurf der Unfallflucht. Da man ihm sicher nicht nachweisen konnte, dass er den Unfall bemerkt hat, ist Voratz auszuschließen und somit die Verfahrenseinstellung berechtigt. Dass er sich beim Beginn des Überholvorganges nicht umgeschaut hat, ist keine Straftat und wird daher nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Dafür ist die Bußgeldstelle zuständig.

3. Hast Du überhaupt schon einen Schadenersatzanspruch gegen den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung gestellt? Die Staatsanwaltschaft verhängt allenfalls nur Strafen und Bußgelder. Für Schadenersatzansprüche ist sie nicht zuständig.

4. Dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Unfallgegner eingestellt hat, hat keineswegs zur Folge, dass Du keine Schadenersatzansprüche hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Um sich nicht unnötig selbst zu gefährden ist es in der Tat sinnvoller einen Auffahrunfall zu riskieren als ein gefährliches Ausweichmanöver.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ Difuser
Ich habe mal gelernt, dass nicht der letzte einer Kolonne zuerst alle anderen überholt und die hinter dem LKW verhungern lässt, sondern das erste Fahrzeug hinter dem Hindernis anfängt. Überholt also der Letzte die ganze Kolonne und geschieht ein Unfall, weil ein anderer, der sicher in den Spiegel schauen müsste, dennoch ausschert, muss den eiligen Überholer auch ein Mitverschulden treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Woogie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Difusor aber was passiert wenn der erste Angst hat zu überholen , der zweite ne Frau ist, somit auch nicht überholt, dem dritten jetzt der Weg zu weit ist, und der vierte erst garnicht daran denkt zu überholen , weil ja von vorne angefangen wird ! ^^
Dann kommt eben einer wie ich von ganz hinten und hat eben nen schnelles Auto und schafft locker die Distanz in kurzer Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann kommt eben einer wie ich von ganz hinten und hat eben nen schnelles Auto und schafft locker die Distanz in kurzer Zeit.

Abgesehen davon, dass Ihre Vorurteile schon erstaunlich sind, konnten Sie doch gar nicht wissen, wer in den anderen Fahrzeugen war. Es hat Ihnen halt nur zu lange gedauert. Und was dabei herauskommt sehen Sie ja. So schnell ist Ihr Auto anscheinend doch nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Woogie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja davon solte man ausgehen, die schätzen einfach die Strecken falsch ein, genauso wie sie ein stark verringertes Raumvorstellungsvermögen haben.

@ wastl
ich denke ich war schnell genug in dem mom als ich überholt hatte, denn ich hatte nicht mal mehr Zeit um auf die Bremse zu steigen als der zweite Wagen raus fuhr, ich denke eher dass ich im toten Winkel von dem Spiegel war bzw der Fahrer wirklich nicht geschaut hat ob von hinten einer kommt.

Aber es hilft mir so auch nicht mehr weiter Auto ist verkauft und jetzt wart ich auf die Anklage vom Staatsanwalt die er jetzt mir anhängen will. Wo sich wieder Aussage gegen Aussage treffen wird. Bekommen die für Strafanzeigen Geld ??

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie sagen es ja selbst: Evtl. im toten Winkel usw. Gerade deshalb soll ja nicht der überholen, dem das gerade in den Sinn kommt sondern der, der hinter dem Hindernis ist.
Nein, für Strafanzeigen gibt es leider kein Geld. Und fast noch mehr "leider": Das Erstatten kostet auch nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nennen wir es mal Dienstbezüge... Wäre ja noch schöner, stückweise bezahlt zu werden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

naja hatte sowas ähnliches auch mal erlebt. Ergebnis, da es zu keinem Zusammenstoß gekommen ist, Höherstufung und Sitzenbleiben auf dem eigenen Schaden.

Hätte es gekracht sähe es anders aus ( Teilschuld oder Vollhaftung des Anderen ).

Man lernt nie aus!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich erinnere mich zwar nicht mehr so ganz an die Fahrschule, aber ich meine, vor dem Überholvorgang hat der Überholwillige den Rückwärtigen Verkehr länger als nur unmittelbar vor dem Überholen zu betrachten. Dann dürfte ein Fahrzeug, dass schon länger auf der Überholspur sein, auch durch den toten Winkel nicht übersehen werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen