Schaden am Auto im Hotel

3. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
toni2107
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Auto im Hotel

Hallo,
ich habe eine frage zum folgenden Fall:
Wir waren vor 2 Wochen im Urlaub in Frankreich und hatten ein Hotel mit extra Parkplatz gebucht. Der Parkplatz musste getrennt vom Zimmerpreis bezahlt werden und wir mussten unsere Autoschlüssel bei der Rezeption lassen. Uns wurde bei Ankunft versichert, dass das Auto in einer Tiefgarage geparkt wird. Am darauffolgenden Tag haben wir das Auto für einen Tagesausflug genutzt und nach 22 Uhr die Schlüssel dem Hotelmitarbeiter an der Rezeption ausgehändigt.
Dieser hat jedoch (weil er alleine im Hotel war) das Auto nicht in die Tiefgarage geparkt, sondern dieses vor dem Hotel im Aus- und Einladebereich abgestellt. Davon wussten wir nichts.
In der Nacht hat ein betrunkener Hotelgast mehrmals heftig gegen den Stoßdämpfer getreten, sodass die Halterung des Kennzeichens, das Kennzeichen und die in der Stoßstange eingebauten Sensoren beschädigt wurden.
Am darauffolgenden Morgen wurden wir vom Management des Hotels über den Vorfall informiert. Wir wollten den Vorfall der Polizei melden, wurden jedoch relativ schnell vom Management davon abgebracht, da angeblich die Polizei nichts tun könne. Die Managerin des Hotels hat uns versichert für den Schaden aufzukommen und uns gleichzeitig die Kontaktdaten ihrer Versicherung gegeben. Das Hotel selber hat den Vorfall am selben Tag ihrer Versicherung gemeldet.

In Deutschland angekommen, habe ich vor einer Woche die französische Versicherung kontaktiert und diese mit dem Kostenvoranschlag in Höhe von 1,500€ konfrontiert. Die Frau von der Versicherung hat mir in schlechtem Englisch erklärt, sie werde sich den Fall nochmal anschauen, glaube jedoch nicht, dass die Versicherung die Kosten übernehmen würde.
Ich habe gleichzeitig auch ein Schreiben mit Bildern, Kostenvoranschlag und der Aufforderung zur Zahlung an das Hotel geschickt. Geantwortet wurde mir damit, dass mein Schreiben an die Versicherung weitergeleitet wird.

Jetzt kommt meine Frage - war dieser Vorgang richtig oder hätte ich mich von Anfang an an das Hotel wenden müssen?

Außerdem stelle ich mir die Frage, wie ich am besten und am schnellsten an mein Geld komme. Ich weiß, dass es nach deutschem Recht so ist, dass ich mich an den Schädiger wenden müsste. Die Daten des Hotelgasts wollte mir jedoch das Hotel nicht geben und hat mir versichert, dass nach französischem Recht das Hotel für alle Schäden aufkommen würde, da zum Zeitpunkt der Schädigung das Hotel die Schlüssel und die Verantwortung für das Auto hatte (so angeblich nach französischem Recht).
Aber das Hotel an sich, bzw. dessen Mitarbeiter haben den Schaden ja nicht verursacht. Als einzigen Anknüpfungspunkt könnte ich mir eine Pflichtverletzung vorstellen in Form des nicht ordnungsgemäß geparkten Autos.

Könnten mir das jemand weiterhelfen und mir vielleicht Tipps geben wie ich am besten weiter vorgehen sollte? Vielen Dank im voraus!

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Die Pflichtverletzung des Hotels war ursächlich für den Schaden (in der Tiefgarage hätte der Betrunkene das Auto nicht demolieren können), sodaß du dich durchaus auch an das Hotel wenden kannst.
Wolltest du den Gast in Regreß nehmen, müßtest du wohl in Frankreich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen, damit der Staatsanwalt vom Hotel die Identität des Gastes ermittelt, den du dann wiederum verklagen könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, ist jetzt leider schon einige Zeit her, aber kannst du mir sagen, wie es bei dir ausgegangen ist? Wir hatten heute einen ähnlichen Fall mit unserem Mietwagen ebenfalls in einem Hotel in Frankreich, wo uns der Hotel Manager genau die selben Versprechungen (Unser Versicherung übernimmt das) gemacht hat.

Viele Grüße

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