Schönheitsreparaturen wg. Rauchen

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Minka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen wg. Rauchen

Ich habe einen Standard-Mietvertrag, d.h. Schönheitsreparaturen fallen frühestens nach drei bzw. fünf Jahren an.
Nun sind erst zwei Jahre vergangen und ich möchte ausziehen. Eigentlich müßte ich also nichts tun.
Muss ich trotzdem streichen, da ich in meiner Wohnung geraucht habe? Müßten alle Räume (Küche, Bad, Flur, zwei Zimmer)gestrichen werden, die gelbliche Wände bekommen haben?

Ich freue mich über Antwort
Minka I.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Minka,

die Schönheitsreparaturen sind evtl. anteilig zu erfüllen. Wenn allerdings die "Gebrauchsspuren" in der Wohnung über das normale Maß hinausgehen, wovon ich bei einer Raucherwohnung eigentlich immer ausgehe, dann wirst du um eine Renovierung der vergilbten Räume nicht herumkommen.

Gruß
Daniel Scholdei

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Minka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, Daniel,
für die schnelle und eindeutige Antwort.
Gruß,
Minka I.

0x Hilfreiche Antwort

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