Ich habe einen Standard-Mietvertrag, d.h. Schönheitsreparaturen fallen frühestens nach drei bzw. fünf Jahren an.
Nun sind erst zwei Jahre vergangen und ich möchte ausziehen. Eigentlich müßte ich also nichts tun.
Muss ich trotzdem streichen, da ich in meiner Wohnung geraucht habe? Müßten alle Räume (Küche, Bad, Flur, zwei Zimmer)gestrichen werden, die gelbliche Wände bekommen haben?
Ich freue mich über Antwort
Minka I.
Schönheitsreparaturen wg. Rauchen
27. Januar 2003
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Frage vom 27. Januar 2003 | 21:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen wg. Rauchen
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#1
Antwort vom 28. Januar 2003 | 08:17
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 16x hilfreich)
Hallo Minka,
die Schönheitsreparaturen sind evtl. anteilig zu erfüllen. Wenn allerdings die "Gebrauchsspuren" in der Wohnung über das normale Maß hinausgehen, wovon ich bei einer Raucherwohnung eigentlich immer ausgehe, dann wirst du um eine Renovierung der vergilbten Räume nicht herumkommen.
Gruß
Daniel Scholdei
#2
Antwort vom 28. Januar 2003 | 19:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank, Daniel,
für die schnelle und eindeutige Antwort.
Gruß,
Minka I.
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