Hallo zusammen,
durch den Baumüberhang eines 12m hohen Walnussbaumes, der sich auf dem Grundstück des Nachbarn befindet, kommt es zu Schäden an den auf unserem Grundstück (auf dem Autoabstellplatz) befindlichen PKW's.
Meines Wissens nach kann ich dem Nachbarn nahelegen, die Bäume zu schneiden, nach Ablauf einer angemessennen Frist darf ich diese auch selbst schneiden.
Es kommt nun hinzu, daß für die Beschneidung der Bäume eine Genehmigung der Stadt einzuholen ist, da diese Bäume geschützt sind. Wer muß die Genehmigung einholen, der Nachbar, weil der Baum auf seinem Grundstück steht oder ich selbst, der die Bäume evtl. selbst schneiden muß?
Weiterhin sind bereits Schäden an unseren PKW's. Wer kommt für den SChaden auf, wenn z.B. die Stadt eine Genehmigung verweigert?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort(en),
Gruß
Alfred Neumann
Schäden durch Baumüberhang
4. Oktober 2001
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Frage vom 4. Oktober 2001 | 15:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden durch Baumüberhang
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