Scary Movie 5 – Brief von Waldorf Frommer erhalten?

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Abmahnanwälte fordern weitere Unterlassungserklärungen

Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit wegen Filesharing des Films „Scary Movie 5“ ab. Neben der Abgabe einer strafgesicherte Unterlassungserklärung werden Betroffene dazu aufgefordert € 600 Schadensersatz, sowie € 215 anfallende Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen.

So viel Geld. Ist die „Scary Movie 5“-Abmahnung Abzocke?

„Scary Movie 5“ ist eine US-amerikanische Horrorkomödie des Regisseurs Malcolm D.Lee. Wie in den vorherigen Filmen kämpfen die Darsteller - diesmal Ashley Tisdale in der Hauptrolle - gegen wütende Dämonen. Der Kinostart in Deutschland war am 25. April 2013. Zweifellos erfolgte vom Anschluss des Abgemahnten ein rechtswidriger Upload auf einer Tauschbörse. Dies kann ein von Waldorf Frommer eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen belegen. Folglich handelt es sich bei dem Schreiben nicht um Betrug. Die Abmahnung ist ernst zu nehmen.

Muss ich die € 815 bezahlen?

Nicht solange unklar ist, ob Sie überhaupt verantwortlich sind. Verantwortlich sind generell nur der Täter oder Störer. Wenn Dritte den Anschluss ebenfalls nutzen, kann die Tätervermutung entfallen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Anschlussinhaber sich zu dem Zeitpunkt als der Upload erfolgte nicht zuhause aufhielt. Hat er dem Ehepartner, Kindern, Untermietern oder Gästen zuvor illegales Filesharing verboten, entfällt sogar eine Störerhaftung. Die entscheidende Frage lautet folglich: Wer hat den Film angeboten?

Soll ich schon mal eine Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer abgeben?

Tun Sie das auf keinen Fall. Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgte, empfiehlt sich, wie oben gezeigt, dringend eine anwaltliche Prüfung des Falles. Die vorgelegte Unterlassungserklärung könnte zu weit gefasst sein. Rechtlich wird durch die Unterschrift eine Schuld begründet. Durch eine ungeprüfte Abgabe können Sie für weitere Schäden haften und das selbst dann, wenn diese nicht zweifelsfrei von Ihnen verursacht wurden! Bei „wiederholter“ Urheberrechtsverletzung sind Strafen in Höhe von bis zu € 5000 zu erwarten.

Wie soll ich gegen die "Scary Movie 5“-Abmahnung vorgehen?

Bewahren Sie Ruhe, aber warten Sie nicht! Die Angelegenheit alleine zu regeln wäre äußerst risikoaffin. Nehmen Sie vor allem keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf. Vertrauen Sie sich stattdessen einem Spezialanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts an. Kollegen, die mit der Materie nicht vertraut sind, beraten Mandanten sehr oft falsch. Insbesondere der häufige Rat zur modifizierten Unterlassungserklärung kann ein Leben lang schwere Folgen nach sich ziehen.

Die Anwaltskanzlei Hechler ist eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir zunächst die Sach- und Rechtslage. Dabei bieten wir Ihnen:

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