Sauber und Raufaser weiß übergeben

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sauber und Raufaser weiß übergeben

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich ziehe bald mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung und bin mir bei zwei Sachen unsicher die im Mietvertrag stehen.

1 im Mietvertrag unter §29 Sonstige Vereinbarungen steht:
"Die Wohnung wird sauber und Raufaser weiß übergeben. Spätestens am Ende des Mietverhältnisses sind
alle bis dahin, je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung, erforderlichen Arbeiten auszuführen."
wird damit nicht der Schöhnheitsreperaturparagraph ungültig, da an mich eine unrenovierte Wohnung übergeben wird ?

2. Im Mietvertrag ist weder die Größe noch das Baujahr festgehalten. Kann ich darauf bestehen dass diese im mietvertrag ergänzt werden ?

Vielen Dank im Voraus ! :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von go481788-89):
1 im Mietvertrag unter §29 Sonstige Vereinbarungen steht:
"Die Wohnung wird sauber und Raufaser weiß übergeben. Spätestens am Ende des Mietverhältnisses sind
alle bis dahin, je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung, erforderlichen Arbeiten auszuführen."
wird damit nicht der Schöhnheitsreperaturparagraph ungültig, da an mich eine unrenovierte Wohnung übergeben wird ?
Sagen wir mal so: Wenn die Wohnung nicht sauber und mit weißer Raufaser an dich übergeben wird, dann ist das ein Mangel. Dann könntest du bei Übergabe der Mietwohnung an dich vom Vermieter verlangen, die Wohnung vertragsgemäß herzurichten. Ob das so sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Zumindest wäre aber darauf zu achten, dass im Übergabeprotokoll der Zustand der Wohnung peinlichst genau festgehalten wird. Wenn nämlich die Wohnung als unrenoviert gilt, dann sind die üblichen Schönheitsreparaturenklauseln unwirksam und du musst nicht renovieren. Das musst du aber beweisen können und daher ist ein korrektes Übergabeprotokoll wichtig. Am besten (für euch) wäre natürlich, wenn der Vermieter im Übergabeprotokoll bestätigen würde, dass die Wohnung unrenoviert ist.

Die Klausel ist meiner Meinung nach übrigens ungenau formuliert. Es ist zumindest mir nicht klar, ob die Klausel selber eine Verpflichtung zu irgendwelchen Arbeiten enthalten soll oder ob sie nur den spätesten Zeitpunkt von Arbeiten geben soll, welche sich aus anderen Stellen des Mietvertrages ergeben. Ich würde aber eher nicht empfehlen, darüber zu verhandeln. Denn dann wird das Ding im Zweifel eine Individualvereinbarung und damit gültig. Vielleicht ist es sinnvoller, sie einfach so zu akzeptieren. Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Verwenders, sprich hier des Vermieters. Bei unrenovierter Übergabe an dich ist das Ding also vermutlich einfach ungültig.

Zitat (von go481788-89):
Im Mietvertrag ist weder die Größe noch das Baujahr festgehalten. Kann ich darauf bestehen dass diese im mietvertrag ergänzt werden ?
Es sollte ein Energieausweis vorhanden sein, das wäre schon wichtig. Und irgendwo sollte stehen, auf welcher Grundlage die Nebenkosten umgelegt werden. Typischerweise sind das zumindest teilweise Quadratmeter, welche dann dort stehens sollten.

Ansonsten müsst ihr halt selber vor Abschluss des Mietvertrages nachmessen, welche Größe die Wohnung hat und ob euch das reicht.

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#2
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die ausführliche Antwort.

war mir unklar, weil in meinem alten Mietvertrag explizit festgehalten wurde dass eine renovierte Wohnung übergeben wurde. Dann werde ich auf jedenfall beim Übergabeprotokoll darauf achten und nochmal nachhaken was den Zustand der Wohnung angeht.

Es gibt noch eine Schöhnheitsreparaturklausel die genaue Zeitpunkte für Reparaturen festlegt:
"Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Einzel-Toiletten alle 8 Jahre
in Nebenräumen alle 10 Jahre."

angenommen ich ziehe nach 3 Jahren aus sind dann keine Arbeiten zu erledigen ?


Ein Energieausweis ist vorhanden, aber es wird nicht genau gesagt welcher Verteilerschlüssel für die Nebenkosten herangezogen wird. Es werden nur Beispiele gegeben welche Verteilerschlüssel genutzt werden könnten. Ist keiner angegeben hab ich gelesen dass es automatisch nach Quadratmetern berechnet wird ?

Und die Größe der Wohnung wurde beim Inserat angegeben, steht aber nicht im Mietvertrag. Muss sich dann der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung auf das stützen was ich oder ein Gutachter ausmesse oder kann er einfach einen Wert nehmen, obwohl keine Größe festgehalten wurde ?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Lass dir die Nebenkostenabrechnung des Vormieters zeigen. Dann siehst du zum einen, wie hoch die Nebenkosten wirklich sind (auf die angegebene Höhe der Vorauszahlungen darf man sich nämlich nicht verlassen). Zum anderen kannst du die jeweiligen Umlageschlüssel erkennen.

Zur Größe der Wohnung: Bist du dir sicher, dass die im Inserat angebene Größe stimmt? Soll ja schon vorgekommen sein, dass Vermieter an der Stelle lügen und genau aus dem Grund dann auch keine Wohnungsgröße im Mietvertrag angeben. Wenn du dir unsicher bist und dir die wirkliche Wohnungsgröße wichtig ist, meß vor Abschluss des Mietvertrages einfach nach.

Im übrigen ist nach aktueller BGH-Rechtsprechung zumindest bei einer Mieterhöhung immer die korrekte Wohnungsgröße zu verwenden und notfalls eben zu ermitteln. Bei den Nebenkosten bin ich mir nicht sicher. Wenn im Mietvertrag nichts steht, darf der Vermieter aber nicht irgendeine Phantasiegröße nehmen. Dann bleibt ja - mangels anderweitiger Vereinbarung - nur die wirkliche Wohnungsgröße über.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gestern noch einmal beim Vermieter nachgefragt. Die Nebenkosten werden mit 53.8m² abgerechnet, im Inserat waren damals 54m² angegeben. Er weigert sich aber diese Größe im Mietvertrag aufzunehmen. Ich werde vorher noch einmal ausmessen und wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt, darauf bestehen dass die Größe mit aufgenommen wird.

Danke für den Tipp, ich werde noch einmal nach einer Nebenkostenabrechnung fragen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Unsere MV beinhalten auch keine qm-Angaben. Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Wenn Ihnen die Wohnung zu klein ist, dann müssen Sie sie nicht mieten, ebenso, wenn sie zu groß ist. Es besteht keine Verpflichtung die qm in den MV aufzunehmen. Spätestens bei der ersten Abrechnung werden Sie wissen, wieviel qm die Wohnung genau hat. Also wo ist Ihr Problem?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also wo ist Ihr Problem?
Ist eigentlich doch nicht so schwer zu erkennen: Der Vermieter bewirbt seine Wohnung mit 54m^2 und einem Preis von X Euro. Das macht also x/54 Euro pro Quadratmeter und ermöglicht einen Vergleich des Mietpreises mit anderen Wohnungen. Wenn der Vermieter gelogen hat und die Wohnung hat eigentlich 44 Quadratmeter, dann würde ich als Mieter das auch vor Abschluss des Mietvertrages wissen wollen.

Mir ist schon klar, dass einige Vermieter genau deshalb die Quadratmeter nicht im Mietvertrag angeben wollen, weil die Berechnung nicht immer einfach bzw. eindeutig ist. Aber wenn es dem Mieter wichtig ist, soll er halt vor Abschluss des Mietvertrages nachmessen. Wenn der Vermieter dies verweigert, dann kann sich der Mieter ja seinen Teil denken.

Zitat (von AltesHaus):
Spätestens bei der ersten Abrechnung werden Sie wissen, wieviel qm die Wohnung genau hat.
Und was hindert einen ehrlichen Vermieter daran, die genauen Umlageschlüssel schon im Mietvertrag mitzuteilen?

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#7
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und was hindert einen ehrlichen Vermieter daran, die genauen Umlageschlüssel schon im Mietvertrag mitzuteilen?


Das ist genau die Frage ? Leider wohne ich im Großraum Frankfurt da ist es mit ehrlichen Vermietern schwer, deshalb wollte ich mich erstmal absichern, bevor ich dem Vermieter irgendwelche Forderungen stelle.

Zitat (von AltesHaus):
Also wo ist Ihr Problem?


Wenn sie blind einem Vermieter glauben tuts mir leid. Aber in einem so angespannten Wohnungsmarkt und mit Hausverwaltungen, die versuchen jeden Euro aus einem herauszuquetschen, will man sich eben absichern. Und man zahlt immernoch für die Qudratmeteranzahl, diese sind auch im Mietspiegel der Maßstab, deshalb ist es ein großes Problem wenn die Größe nicht vertraglich festgehalten wird.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und was hindert einen ehrlichen Vermieter daran, die genauen Umlageschlüssel schon im Mietvertrag mitzuteilen?


Was hat das denn mit ehrlich zu tun? Der Mietinteressent sollte sich die NK-Abrechnung vom Vormieter zeigen lassen, ebenso die HK-Abrechnung. Darauf sind alle relevanten Daten zu erkennen. Wir schreiben in unseren Anzeigen auch keine qm, wir bieten 2-3-4 Zimmer Wohnungen an zzgl Nebenräumen wie Küche/Bad/Gäste WC etc. pp., wer hier schon Geschiss wegen 0,2 qm Differenz zur Anzeige macht, den würde ich als Mieter gar nicht nehmen, da ist der Ärger ja hausgemacht.

Der Mensch muss nicht mieten, wenn er meint, der VM wäre nicht ehrlich. Und der VM wird den Menschen nciht nehmen wenn er meint, dass dieser ein Korinthenausscheider ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe niemals den Geschiss gemacht wegen 0,2m². Es wurde nur nirgendwo angegeben auf welche größe sich berufen wird. Ich werde nur misstrauisch wenn sich verweigert wird eine Größe, die übrigens schon zur Abrechnung von kosten herangezogen wird. nicht im Mietvertrag aufgenommen wird.

Gut dass du nicht mein Vermieter bist...

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und jetzt möchte ich als VM hier auch mal Dampf ablassen. So langsam ödet es mich an, dass schon vor Vertragsbeginn sondiert wird, wie man den VM am besten übervorteilen kann.

Natürlich sind auch VM selber schuld, wenn sie merkwürdige Verträge aufsetzeh, aber meist sind es Menschen, die sich eine oder zwei Wohnungen als Sicherheit für später gekauft haben, die sind dann genauso blauäugig wie die Mieter, aber oft auch die Gelackmeierten. Ich hoffe sehr, dass die Rechtsprechung wieder etwas zurück rudert und eine ordentlich übergebene Wohnugn auch wieder ordentlich zurück gegeben werden muss. Mir sind Kollegen bekannt, die ihre Wohnung lieber leer stehen lassen, als zu vermieten. Verstehe ich sehr gut, ist für uns natürlich keine Option.

Klar wird die Wohnung vemietet und die Miete entschädigt für den normalen Gebrauch, aber was ist hier normal. Ich bekomme streckenweise Wohnungen zurück, da überlege ich mir ernsthaft, was die Vermietung überhaupt noch soll. Warum sollte ich Wohnraum für 4-500 EUR vermieteren, wenn ich nach 5-7jähriger Mietzeit das Ding für 10tausende wieder Instand setzen muss. Das sollte man sich als Mieter auch mal überlegen. Danke fürs Lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go481788-89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die armen armen Vermieter.
Wenn du eine Renovierte Wohnung übergibst, hast du auch ein anrecht darauf sie so zurückzubekommen. Verstehe dein Problem nicht ??? Wenn du das nicht kriegst, verlang halt Schadensersatz. Wenn ich mir eine Immobilie kaufe für tausende von Euro, würde ich mich auch einmal informieren was rechtlich zu beachten ist, anstatt hier immer die bösen Mieter für alles Verantwortlich zu machen.

Danke @cauchy für die Hilfe ich werde dieses Thema nun schließen

-- Editiert von go481788-89 am 11.01.2018 14:35

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