In Brandenburg hat eine Gemeinde ihre Satzung geändert um EINER Firma die Erstellung einer PVFAnlage auf einer sogenannten SO-Fläche zu ermöglichen. Dieses Gewerbegebiet war zuvor als GEe1-8 (Gründland im Brandenburg Viewer) ausgewiesen und befindet sich in Privatbesitz.
Darf/Kann eine Gemeinde so einen Feilstanz im Zuge ihres Hoheitsrechts in Bauangelegenheiten zu gunsten
einer Privatperson und zu Nachteil der nahegelegenen Wohnbebauung durchführen (ca. 50 000 qm Solarplatten)?
Satzungänderung einer Gemeinde zur Erlangung von "garantierten Einspeisevergütungen" zugunsten Priva
15. Mai 2016
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Frage vom 15. Mai 2016 | 23:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Satzungänderung einer Gemeinde zur Erlangung von "garantierten Einspeisevergütungen" zugunsten Priva
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