Satellitenanlage

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
thor68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Satellitenanlage

Ich frage für eine Bekannte von mir. Die Dame ist 2011/2012 in eine Wohnung eingezogen. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Das Nachbargrundstück gehört der Tochter vom Vermieter. Auf dem Dach und an der Hauswand befinden sich jeweils eine Satellitenanlagen. Beide gehören zu Wohnung und hatten bei Einzug keinen Empfang. Die Mieterin besorgte sich deshalb eine neue Schüssel fürs Dach. Wegen Undichtigkeiten hat sie die Anlage dort wieder entfernt und ist auf die andere defekte Schüssel umgestiegen. Dort dran hat sie ebenfalls den Spiegel ausgewechselt und schaut darüber seit zwei Jahren Fernehen. Nun beschwert sich die Nachbarin, dass der Spiegel in ihren Luftraum ragt. Das tat er allerdings schon zu vor. Und schätzungsweise schon mehr als 20 Jahre. Auf jeden Fall länger als die Mieterin und Nachbarin dort wohnen. Da nun der Anwalt geschrieben hat, frag ich mich, wie es um die Rechtslage bestellt ist. An der zweiten Satellitenschüssel wurde lediglich der Spiegel erneuert. Im Grunde hat sich an der Anlage nichts verändert. Die Nachbarin ist wegen anderer Streitigkeiten auf Schikane aus. Ich habe dem Anwalt der Gegenseite mitgeteilt, er solle sich an den Eigentümer wenden. Er besteht jedoch auf die Entfernung der Anlage. Nach meinem Hinweis, dass es bis auf den Spiegel fremdes Eigentum sei, meinte er nun, es reiche, den Spiegel zu entfernen. Die Mieterin hat eine Wohnung mit Satellitenanlage gemietet. Erst im Nachhinein hat sich rausgestellt, dass die Anlage nicht funktioniert. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Im Netz habe ich dazu lediglich den Paragrafen 535 BGB gefunden, der wohl meint, dass der Vermieter den Bestand zu erhalten habe. Was denkt ihr über diesen Fall? Muss die Mieterin nun den Spiegel entfernen oder ist das Angelegenheit des Vermieters?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat:
Einen Mietvertrag gibt es nicht.

Was ist damit gemeint? Einen Mietvertrag gibt es definiti. Liegt er nur nicht schriftlich vor? Das wäre jedoch - gelinde gesagt - sehr unvorsichtig.

Zitat:
Muss die Mieterin nun den Spiegel entfernen oder ist das Angelegenheit des Vermieters?

Da ihn die Mieterin angebracht hat, müsste ihn wenn dann die Mieterin entfernen.

-- Editiert von teador am 06.01.2016 20:06

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Ich würde die Frage im Forum Nachbarschaftsrecht einstellen. Primär geht es um die Frage, ob die Nachbarin die Entfernung der Schüssel aus ihrem Luftraum einklagen kann. Rechtlich wird das wohl ein Überbau sein und damit wäre § 912 BGB einschlägig. Nach 20 Jahren ist der Widerspruch der Nachbarin wohl kaum mehr rechtzeitig erfolgt. Wenn aber Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit bei der Anbringung der Schüssel vorliegt, so müsste sie dennoch entfernt werden. Das kann ich nicht einschätzen, daher würde ich den Teil der Frage im Forum Nachbarschaftsrecht einstellen.

Zum mietrechtlichen: Es gibt vermutlich einen Mietvertrag. Dieser wurde halt nur nicht schriftlich sondern mündlich abgeschlossen. Damit bleibt das klassische Problem, wie der genaue Inhalt des Mietvertrages bewiesen werden kann. Wenn der Anschluss an eine Satellitenanlage nachweisbar mitgemietet wurde, so muss der Vermieter diesen auch liefern. Gab es denn entsprechende Anschlussdosen in der Wohnung? Wenn ja, dann müssen diese meiner Meinung nach auch funktionieren und dafür hat der Vermieter zu sorgen.

Am besten sollte die Mieterin zunächst mal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht kann man die Schüssel ja doch wieder aufs Dach stellen und besser abdichten. Dann gibt es keinen Grund, sich den Stress mit der Nachbarin anzutun.

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#3
 Von 
thor68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teador und Cauchy!

Danke für eure Hinweise. Also, dass es gar keinen Mietvertrag gibt, stimmt natürlich nicht. Eine mündliche Vereinbarung gibt es schließlich immer. Die seitliche Satellitenanlage wurde nicht von der Mieterin installiert. Das ist uralter Bestand. Sie hat lediglich daran den defekten Spiegel gegen einen neuen ausgewechselt. Nun ist die Frage, ob das Austauschen mit einer Neu-Montage gleichzusetzen ist. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es keine Anschlussdosen im Haus. Die Kabel wurde einfach lose verlegt. Mit dem Vermieter kann man nicht sprechen. Der kümmert sich um nichts und ist nur auf Schikane aus.

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#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

In dem Fall würde ich die Schüssel umsetzen. Damit gibt man zwar nach, aber mir wäre das Kostenrisiko zu hoch. Das allerdings meine Meinung als Laie.

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#5
 Von 
thor68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, vielleicht sollte man einen Winkel montieren, der die Schüssel ein paar Zentimeter versetzt. Bin mir aus der Ferne nicht ganz sicher ob der Luftraum überhaupt verletzt wird. Grundstücke müssen nicht unbedingt an der Hauswand senkrecht nach unten enden. Die Markierungen könnten wenige Zentimeter ins Nachbargrunddtück ragen. Hoffe morgen mal aktuelle Bilder zu bekommen.

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