Hallo,
ist es zulässig, das der Vermieter einer Wohnung, für die ich mich interessiere Eine Sat-Schüssel verbietet?
Er nennt Optikgründe und das bei einem Mieterwechsel immer Rückstände bleiben.
Dafür bietet er Internet und TV über Breitbandkabel in den Nebenkosten.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich das Kabelfernsehen eh bezahlen.......
Ist so etwas zulässig?
Gruß
Sat und Internet
22. Januar 2018
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Frage vom 22. Januar 2018 | 06:49
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 4x hilfreich)
Sat und Internet
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#1
Antwort vom 22. Januar 2018 | 09:46
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Im Regelfall besteht kein Anspruch auf eine Sat-Schüssel, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist.
#2
Antwort vom 22. Januar 2018 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst so etwas zulässig? :
Sofern die Möglichkeit des Empfangs auf anderem Wege besteht, ist das zulässig.
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