Sat und Internet

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)
Sat und Internet

Hallo,

ist es zulässig, das der Vermieter einer Wohnung, für die ich mich interessiere Eine Sat-Schüssel verbietet?
Er nennt Optikgründe und das bei einem Mieterwechsel immer Rückstände bleiben.

Dafür bietet er Internet und TV über Breitbandkabel in den Nebenkosten.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich das Kabelfernsehen eh bezahlen.......
Ist so etwas zulässig?

Gruß

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Im Regelfall besteht kein Anspruch auf eine Sat-Schüssel, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von midgard):
Ist so etwas zulässig?

Sofern die Möglichkeit des Empfangs auf anderem Wege besteht, ist das zulässig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen