Sanierungspflicht für Hauserben

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Sanierungspflicht für Hauserben

Zu Pflichten bei der Gebäudesanierung liest man im Netz:

Wird ein Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt, muss der neue Besitzer eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Ausnahme: Findet kein Besitzerwechsel nach Januar 2002 statt, muss auch nicht gedämmt werden.

Weiß jemand im Forum, in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung die genannte Sanierungspflicht verankert ist?

Dank und Gruß
juris123

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Ganz einfach, das steht in der EnEV 2014 und in der Nachfolger Version 2016.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juris123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich hab' schon geschmökert in der EnEV 2014. Vielleicht war ich nicht im amtlichen Text, denn Wörter wie KÄUFER oder ERBEN fand ich nicht.
Wie lautet denn die @Adresse der amtlichen Internetseite?

Dank und Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abraka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ENEV 2014 §10 Abs 4
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
denn Wörter wie KÄUFER oder ERBEN fand ich nicht.


Beides ist zusammengefasst im Begriff "neuer Eigentümer".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.431 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen