Zu Pflichten bei der Gebäudesanierung liest man im Netz:
Wird ein Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt, muss der neue Besitzer eine Dachdämmung oder eine Dämmung der obersten Geschossdecke anbringen. Ausnahme: Findet kein Besitzerwechsel nach Januar 2002 statt, muss auch nicht gedämmt werden.
Weiß jemand im Forum, in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung die genannte Sanierungspflicht verankert ist?
Dank und Gruß
juris123
Sanierungspflicht für Hauserben
13. Juni 2016
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Frage vom 13. Juni 2016 | 10:31
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Sanierungspflicht für Hauserben
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#1
Antwort vom 13. Juni 2016 | 11:07
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
Ganz einfach, das steht in der EnEV 2014 und in der Nachfolger Version 2016.
#2
Antwort vom 13. Juni 2016 | 18:04
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Ich hab' schon geschmökert in der EnEV 2014. Vielleicht war ich nicht im amtlichen Text, denn Wörter wie KÄUFER oder ERBEN fand ich nicht.
Wie lautet denn die @Adresse der amtlichen Internetseite?
Dank und Gruß!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juni 2016 | 19:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ENEV 2014 §10 Abs 4
http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm
Grüße
#4
Antwort vom 13. Juni 2016 | 19:56
Von
Status: Junior-Partner (5537 Beiträge, 2497x hilfreich)
Zitat:denn Wörter wie KÄUFER oder ERBEN fand ich nicht.
Beides ist zusammengefasst im Begriff "neuer Eigentümer".
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