Samstags ARbeiten / Teilzeit

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)
Samstags ARbeiten / Teilzeit

Hallo,

meine Frau hat eine sagen wir 60% Stelle (ca. 22 Std) im Modebereich. Vertraglich sind 10 Überstunden im Gehalt enthalten.
Saisonal bedingt fallen zwischen Oktober und Dezember immer wieder Samstage an, an denen in Abstimmung mit dem Betriebsrat gearbetet werden muss (6-8 Samstage á ca. 6 Stunden).
Meine Frage: Muss meine Frau jeden Samstag mitarbeiten oder kann Sie fordern, nur ca. 60%, also etwas mehr als die Hölfte der Samstage zu erscheinen.
Wir haben eine Familie mit zwei Kindern und diese Zeit ist für uns immer sehr stressig, da ich selbstständig im Einzelhandel tätig bin und auch ich ein Saisongeschäft an Weihnachten habe.

Danke und liebe Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hat Ihre Frau mal den Betriebsrat gefragt?
Ansonsten ist Samstag ein Werktag und wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, muß sie m.M. nach Samstag arbeiten. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, auf die familiären Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen, aber nur soweit betriebliche Belange nicht dagegen sprechen.
Und bei einer Tätigkeit im Einzelhandel ist das Weihnachtsgeschäft durchaus ein wichtiger betrieblicher Grund für häufige Einsätze an Samstagen.


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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

//// ... oder kann Sie fordern, nur ca. 60%,....

... nein, so läuft es dann doch nicht. wenn nichts genaueres vereinbart ist, kann der AG deine frau einplanen, wie er es braucht und was der vertrag hergibt. also 22+10 h - wenn und insofern über die verteilung der az auf die wochentage nichts festgelegt ist. es wäre sogar denkbar, dass er sie eine zeitlang bis zu 60 wochenstunden beschäftigt und dies mit wochen geringer inanspruchnahme ausgleicht.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antwort. Noch eine Frage: Wäre dies trotz der Teilzeitregelung der Fall? An Samstagen arbeitet sie so viel wie die anderen normal Beschäftigten.

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#4
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Kurze Klärung... Die 10 enthaltenen Überstunden sind pro Monat nicht pro Woche. Diese sind nach zwei Samstagen ausgereizt. Weitere werden zwar in Freizeit ausgeglichen, aber dann natürlich nicht an den Tagen, wo SA gearbeitet werden muss.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... n.b. für fragwürdig halte ich, dass bei einem tz-vertrag von 22 wochenstunden 10 überstunden enthalten sein sollen - reichlich viel. des weiteren klingt das doch ziemlich nach 'arbeit auf abruf' - lies dazu mal tzbefrg. auch dann wären 10 h zu viel, 1/4 der grundvereinbarung wäre erlaubt.

quote:

§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.


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"... nach bestem Wissen :) .
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#6
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

nein, das sind doch 10 Stunden pro Monat, die da mit drin sind. Und Arbeit auf Abruf ist das auch nicht. In den normalen zeiten, da ist das sehr geregelt. Eben nur in den mittlerweile immer länger werdenden Saison-Phasen.

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#7
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Ach ja, sorry. Ich muss das nochmals genauer definieren. 22 STunden Wochen bei 10 Überstunden inklusive / Monat.

Sorry.

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