Hallo,
meine Frau hat eine sagen wir 60% Stelle (ca. 22 Std) im Modebereich. Vertraglich sind 10 Überstunden im Gehalt enthalten.
Saisonal bedingt fallen zwischen Oktober und Dezember immer wieder Samstage an, an denen in Abstimmung mit dem Betriebsrat gearbetet werden muss (6-8 Samstage á ca. 6 Stunden).
Meine Frage: Muss meine Frau jeden Samstag mitarbeiten oder kann Sie fordern, nur ca. 60%, also etwas mehr als die Hölfte der Samstage zu erscheinen.
Wir haben eine Familie mit zwei Kindern und diese Zeit ist für uns immer sehr stressig, da ich selbstständig im Einzelhandel tätig bin und auch ich ein Saisongeschäft an Weihnachten habe.
Danke und liebe Grüße
-----------------
" "
Samstags ARbeiten / Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat Ihre Frau mal den Betriebsrat gefragt?
Ansonsten ist Samstag ein Werktag und wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, muß sie m.M. nach Samstag arbeiten. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, auf die familiären Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen, aber nur soweit betriebliche Belange nicht dagegen sprechen.
Und bei einer Tätigkeit im Einzelhandel ist das Weihnachtsgeschäft durchaus ein wichtiger betrieblicher Grund für häufige Einsätze an Samstagen.
-----------------
" Don`t feed trolls"
//// ... oder kann Sie fordern, nur ca. 60%,....
... nein, so läuft es dann doch nicht. wenn nichts genaueres vereinbart ist, kann der AG deine frau einplanen, wie er es braucht und was der vertrag hergibt. also 22+10 h - wenn und insofern über die verteilung der az auf die wochentage nichts festgelegt ist. es wäre sogar denkbar, dass er sie eine zeitlang bis zu 60 wochenstunden beschäftigt und dies mit wochen geringer inanspruchnahme ausgleicht.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antwort. Noch eine Frage: Wäre dies trotz der Teilzeitregelung der Fall? An Samstagen arbeitet sie so viel wie die anderen normal Beschäftigten.
-----------------
" "
Kurze Klärung... Die 10 enthaltenen Überstunden sind pro Monat nicht pro Woche. Diese sind nach zwei Samstagen ausgereizt. Weitere werden zwar in Freizeit ausgeglichen, aber dann natürlich nicht an den Tagen, wo SA gearbeitet werden muss.
-----------------
" "
... n.b. für fragwürdig halte ich, dass bei einem tz-vertrag von 22 wochenstunden 10 überstunden enthalten sein sollen - reichlich viel. des weiteren klingt das doch ziemlich nach 'arbeit auf abruf' - lies dazu mal tzbefrg. auch dann wären 10 h zu viel, 1/4 der grundvereinbarung wäre erlaubt.
quote:
§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
-----------------
"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Hallo,
nein, das sind doch 10 Stunden pro Monat, die da mit drin sind. Und Arbeit auf Abruf ist das auch nicht. In den normalen zeiten, da ist das sehr geregelt. Eben nur in den mittlerweile immer länger werdenden Saison-Phasen.
-----------------
" "
Ach ja, sorry. Ich muss das nochmals genauer definieren. 22 STunden Wochen bei 10 Überstunden inklusive / Monat.
Sorry.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten