Säumniszuschlag Beitragsservice

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bastelmaxe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Säumniszuschlag Beitragsservice

Hallo miteinander.

Ich überweise jeweils 2 Tage vor dem Monatsersten die monatliche Rundfunkgebühr (17,50 €) für den Folgemonat im Voraus.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt, dass Zahlungen in der Mitte eines Drei-Monats-Zeitraumes erfolgen sollen. 17,50 € monatlich tun mir aber weniger weh als 52,50 €. Daher der von mir gewählte Modus Operandi.
Aus beidem ergibt sich, dass die jeweils dritte Zahlung des Drei-Monats-Zeitraums mit 14tägiger "Verspätung" eintrudelt, obwohl dieser Leistungszeitraum noch gar nicht begonnen hat.
Ich selber hab damit eigentlich kein Problem, der Beitragsservice aber wohl schon, denn dieser schrieb mir einen Brief und wollte dafür 5 Euro Säumnisgebühr.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt ja das Prozedere hinsichtlich Fristen für einen Festsetzungsbescheid, Mahngebühren etc. Dieses Prozedere kann ja in meinem Fall nicht eintreten.
Mir stellt sich nun die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine nicht rechtsfähige Einrichtung Säumnisgebühren erheben darf. Hat jemand eine schlüssige Antwort ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bastelmaxe):
Mir stellt sich nun die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine nicht rechtsfähige Einrichtung Säumnisgebühren erheben darf.

Das da
Zitat (von Bastelmaxe):
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt ja das Prozedere hinsichtlich Fristen für einen Festsetzungsbescheid, Mahngebühren etc.

dürfte reichen.



Zitat (von Bastelmaxe):
Dieses Prozedere kann ja in meinem Fall nicht eintreten.

Sollte man denen mal mitteilen.



Zitat (von Bastelmaxe):
schrieb mir einen Brief und wollte dafür 5 Euro Säumnisgebühr.

Briefe sind jetzt nicht so relevant. Bescheide schon eher. Aber war ja nur ein Brief.

Ich kannte die Variante bisher übrigans nur als Mahngebühr, nicht als Säumnisgebühr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Bastelmaxe):
Ich überweise jeweils 2 Tage vor dem Monatsersten die monatliche Rundfunkgebühr (123recht.net Tipp: Rundfunkbeitrag (GEZ) Widerspruch ) (17,50 €) für den Folgemonat im Voraus.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt, dass Zahlungen in der Mitte eines Drei-Monats-Zeitraumes erfolgen sollen. 17,50 € monatlich tun mir aber weniger weh als 52,50 €. Daher der von mir gewählte Modus Operandi.
Aus beidem ergibt sich, dass die jeweils dritte Zahlung des Drei-Monats-Zeitraums mit 14tägiger "Verspätung" eintrudelt, obwohl dieser Leistungszeitraum noch gar nicht begonnen hat.


Das ist aber keine "Verspätung" sondern eine echte Verspätung. Fällig ist der Betrag für den dritten Monat nicht 2 Tage vor beginn des selbigen sondern schon in der Mitte des Vormonates.
Wenn Sie ein einziges mal den doppelten "Monatsbeitrag" überweisen, sind Sie nicht mehr zu spät.
Eine andere Möglichkeit ist es, die Zahlung immer in der Mitte des Vormonates zu machen.


-- Editiert von FareakyThunder am 24.04.2017 19:03

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bastelmaxe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ende Dez. für Januar
Ende Jan. für Februar
Ende Feb. für März

Fälligkeit für's Quartal = 15.2.
Zahlungsverzug = knapp 14 Tage.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich einmalig 35.- € überweise um 2 Monate im Voraus zu sein.

Meine eigentliche Frage ist leider noch nicht schlüssig beantwortet.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb535827-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

https://online-boykott.de/nachrichten/182-mahngebuehren-des-rundfunks-sind-nicht-vollstreckbar

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blabla12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Fakten sind eindeutig. Hinter unserem Rücken wurde ein sogenannter Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet (genauso wie man sich von der Demokratie und dem Rechtsbewußtsein verabschiedet hat!) und gegen unseren Willen werden Zwangsgebühren mit Zwangsmaßnahmen erhoben. Das ist ein rechtswidriger Akt, kein Vertrag. Nach dem Gesetz ist das Betrug. Der Versuch so was dann noch zwangs zu vollstrecken ist an Diktatur nicht zu überbieten.
Es werden hier die Pensionen der Beamten und die Intendantengehälter zwangsfinanziert. Das ist genau genommen Diebstahl, keine Spur von Demokratie.
Leider können wir uns mangels Lobby bzw Rechtsbeistand nicht durch setzen. Denn egal wie Recht wir haben, wir werden gegen diese Rundfunkanstalten gegen die Mauer fahren. Es gäbe zwar eine Möglichkeit diese sehr wohl verfassungswidrige Gebühr vor zu gehen, aber nur mit Einigkeit. So wie in Einigkeit und Recht und so weiter... DAS wäre mal Demokratie.
Wenn ALLE nichrt mehr zahlen, dann siegt die Demokratie. Mit legalen Rechtsmitteln kann man gegen diese Leute nichts ausrichten. Sie hebeln jegliche Rechtsprechung aus.
Ich kenne Gerichtsurteile in denen die Rundfunkanstalten angehalten sind ihre Forderungen auf Grundlage zivilrechtlicher Maßnahmen durch zu setzen. Aber auch das wurde mit dem BGH Urteil alles wieder ausgehebelt.
Wer sind diese Leute die so eine Macht ausüben GEGEN unseren Willen. Demokratie??? Hahahaha
Offensichtlich aber dürfen sie ihre Spielchen treiben. Selbst die Durchsetzung von Mahn oder Säumniszuschlägen treiben diese gewissenlosen Leute bis auf die Spitze.
Jeder Versuch sich zu wehren endet entweder im Knast!!! oder der GV kommt, den Stempel der Stadt auf dem Papier, weil die Rundfunkanstalt so etwas nicht darf! Hier hilft dann der Staat rechtswidrig aus. Das wissen die Leute auch, sie kennen aber auch unsere Hilflosigkeit, deswegen ändert sich nichts.
Deshalb Leute, Zahlung verweigern. Je mehr mitmachen, desto eher müssen diese Geldbeschaffer nachgeben!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Blabla12):
Die Fakten sind eindeutig. Hinter unserem Rücken wurde ein sogenannter Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet
1. Querdenker- und Reichbürgergeschwurbel.
2. Uralter Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Normalerweise antwortet man ja besser nicht auf so Reichsbürgergeschwafel, aber mir ist gerade ein wenig langweilig :grins:

Zitat (von Blabla12):
Hinter unserem Rücken wurde ein sogenannter Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet (genauso wie man sich von der Demokratie und dem Rechtsbewußtsein verabschiedet hat!)

Herrlich. Man widerspricht sich selber in einem Satz. Oder man hat das Prinzip einer Demokratie nicht so ganz verstanden. Zur Erläuterung: Die von der Mehrheit gewählten Vertreter erlassen Gesetze. Auch wenn es einer Minderheit nicht passt.

Zitat (von Blabla12):
Nach dem Gesetz ist das Betrug.

Nach welchem genau? Kann zumindest kein deutsches sein.

Zitat (von Blabla12):
Der Versuch so was dann noch zwangs zu vollstrecken ist an Diktatur nicht zu überbieten.

Ja genau. Steht mindestens auf einer Stufe mit der Niederschlagung von Protesten in Belarus.

Zitat (von Blabla12):
Es werden hier die Pensionen der Beamten und die Intendantengehälter zwangsfinanziert.

Wie viele Beamte arbeiten noch einmal genau beim Rundfunk?

Zitat (von Blabla12):
Mit legalen Rechtsmitteln kann man gegen diese Leute nichts ausrichten.

Könnte daran liegen, dass man damit nicht gegen legale Vorgehensweisen vorgehen kann.

Zitat (von Blabla12):
Ich kenne Gerichtsurteile in denen die Rundfunkanstalten angehalten sind ihre Forderungen auf Grundlage zivilrechtlicher Maßnahmen durch zu setzen. Aber auch das wurde mit dem BGH Urteil alles wieder ausgehebelt.

So funktioniert nun einmal unser Rechtssystem. Übergeordnete Instanzen kassieren Unfug der unteren Instanzen.

Zitat (von Blabla12):
Deshalb Leute, Zahlung verweigern. Je mehr mitmachen, desto eher müssen diese Geldbeschaffer nachgeben!

Und wer es noch nicht wusste: Die Erde ist eine Scheibe :devil:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

@Garfield73
LOL
you made may day ....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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