Sachmangelhaftung KFZ , PKW kauf

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Sachmangelhaftung KFZ , PKW kauf

Guten Tag

Ich habe mir vor 3 Wochen ein gebrauchtes Auto für 3500 € gekauft. Heute habe ich das Auto von einer Werkstatt prüfen lassen. Diese hat grobe Mängel festgestellt wie u.a. Kopfdichtung undicht, Hinterachsgetriebe undicht, Spurstange ausgeschlagen und einiges mehr. Die Reparatur würde über 2500 € kosten.
Habe den Verkäufer einen Händler kontaktiert. Dieser hat mir geschrieben, Zylinderkopfdichtung wäre dicht, Getriebe Ölverlust wäre normal Auto wäre auch 13 Jahre alt, Spurstange , wäre nicht wichtig, kostet nichts und weitere solcher aussagen.
Er könnte nichts dran machen.

Was kann ich jetzt machen , wie gehe ich weiter vor.

Gruss Jonny

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Als erstes mal eine detaillierte Mängelliste erstellen, diese dann mit einem entsprechenden Anschreiben per Einschreiben und Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Mängelbehebung senden.

Dann abwarten wie er sich äußert.



Die Mägelliste kannst Du auch hier mal posten, dazu noch genaue Bezeichnung des KfZ und Laufleistung. Dann können wir mal drüberschauen, was überhaupt von Verkäufer gemacht werden müsste.
Denn normaler Verschleiß fällt nicht unter die gesetzliche Sachmängelhaftung. Das müsstest Du dann bezahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Bei einem 13 Jahre alten Auto ist das alles mehr oder weniger normaler Verschleiß, es sei denn es wurde etwas anderes versprochen. Ich sehe wenig Chancen. Wer sich vor Reparaturen scheut, der sollte eben nicht so alte Kisten kaufen. Und einen Check macht man vor dem Kauf, nicht hinterher.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo Harry van Sell

Ich habe das Auto nach Hause gefahren und kurz danach in der Werkstatt checken lassen. Bin insgesamt 200 km gefahren. ich habe den Verkäufer kontaktiert. Gebeten um Nachbesserung oder Kaufbetrag erstatten.
Antwort vom Händler. Das er das Auto zurück nehmen würde für 600 € weniger was ich bezahlt habe. Er wird diese Mängeln nicht beseitigen da es sich nicht um ein großes Problem handelt.
318 I BMW , e46, Km 140.000

Mängel:
- Zylinderkopfdichtung defekt
- Hinterachsgetriebe Simmerringe undicht
- Spurstangen ausgeschlagen
- Koppelstangen ausgeschlagen
- Spurstangen ausgeschlagen
- PDC defekt
- Fensterheber defekt

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Also ausgeschlagene Spurstangen, defekte Zylinderkopfdichtung und undichte Simmerringe sind kein "großes Problem"?!? Wo sind wir denn hier.

Ausgeschlagene Spurstangen sind auch nicht zu verachten. Da bekommt das Rad gegenüber dem Lenkeinschlag zuviel Spiel, was sich zunächst auf den Reifenverschleiß auswirkt, aber durch dieses Spiel wirken auch unübliche Kräfte das Lenksystem selbst, was dort ebenfalls zu erhöhtem Verschleiß bis hin zu einem Bruch der Lenkstange führen kann.
Bei ausgeschlagenen Koppelstangen ebenfalls.
Allerdings kann man das durchaus noch als natürlichen Verschleiß bei einem 13 Jahre alten Auto sehen.

Das undichte Getriebe kann auch teuer werden. Z. B. wenn es sich dazu entschließt spontan sein Öl auf die Straße zu ergießen. Dann reden wir von einem mehrstündigen Feuerwehreinsatz zur Reinigung und einer Versicherung, die möglicherweise beim Halter, der von dem Schaden wusste Regressforderungen stellen wird. Aber auch das kann bei einem 13 Jahre alten Auto

Die defekte Zylinderkopfdichtung kann zu einem kapitalen Motorschaden führen.

PDC (Park distance control? Einparkhilfe nehme ich an) defekt scheint jetzt erstmal nicht so tragisch zu sein, hat aber wenn es zur normalen Ausstattung des Autos gehört oder mit beworben wurde und nicht beim Kauf als defekt deklariert wurde, zu funktionieren. Ebenso die Fensterheber.

Prinzipiell bin ich zwar auch der Meinung, dass es übliche Mängel an einem Fahrzeug dieses Alters sein können und die damit normalerweise aus der Gewährleistung fallen würden, aber wir reden hier über Mängel, durch die das Fahrzeug seine Eignung für die gewöhnliche Verwendung (auf einer Straße gefahren werden) verliert. Ein Indikator dafür ist: Würde das Fahrzeug mit diesen Mängeln wieder eine TÜV-Plakette bekommen?

§434 BGB

Zitat:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


So wie ich das verstehe hat der Verkäufer die Mängel bereits anerkannt. Damit ist er meiner Meinung nach zur Nachbesserung verpflichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

bei der angegebenen Laufleisstung und dem ALter, sind meiner Meinung nach ALLES bis auf evtl die PDC alles KEINE Mängel im Sinne von einem Mangel! Es sind ganz normale Verschleissteile und diese stellen somit keinen Mangel dar.

Ich erkenne bis jetzt keine Anerkennung des VK hinsichtlich der genannten Dinge. Ganz im Gegenteil, der TE schreibt ja sogar, dass der VK sagt die ZKD ist dicht...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Bei einem 13 Jahre alten Auto ist das alles mehr oder weniger normaler Verschleiß, es sei denn es wurde etwas anderes versprochen. Ich sehe wenig Chancen.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
bei der angegebenen Laufleisstung und dem ALter, sind meiner Meinung nach ALLES bis auf evtl die PDC alles KEINE Mängel im Sinne von einem Mangel! Es sind ganz normale Verschleissteile und diese stellen somit keinen Mangel dar.



Das ist ja alles schön und gut, aber ein Veschleißteil das bei Übergabe schon verschlissen und defekt ist
stellt einen Mangel dar.

Wir reden hier von 3 Wochen und 200 Kilometern. Der VK wird sich da ganz schön strecken müssen um
nachzuweisen, dass dies bei Übergabe noch nicht war oder dass der Käufer dafür verantwortlich ist.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Jonny70):
Antwort vom Händler. Das er das Auto zurück nehmen würde für 600 € weniger was ich bezahlt habe. Er wird diese Mängeln nicht beseitigen da es sich nicht um ein großes Problem handelt.

Das gab es schriftlich?

Das wäre dann eine Verweigerung der Gewährleistung, was zum Rücktritt berechtigen würde.


Aber auch ohne das: Bei einem maroden Gebrauchtwagen gibt es durchaus Schützenhilfe vom BGH (Az.: VIII ZR 80/14 ).



Ich würde das ganze jetzt an einen Anwalt übergeben, wenn die Aussage des Händlers schriftlich existiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

- Zylinderkopfdichtung defekt => Sachmangel
- Hinterachsgetriebe Simmerringe undicht => solange es da nur feucht ist: kein Sachmangel, wenn es bereits abtropft => Sachmangel
- Spurstangen ausgeschlagen => Sachmangel
- Koppelstangen ausgeschlagen => Sachmangel
- Spurstangen ausgeschlagen => Sachmangel
- PDC defekt => Sachmangel
- Fensterheber defekt => Sachmangel

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
- Spurstangen ausgeschlagen => Sachmangel
- Koppelstangen ausgeschlagen => Sachmangel


Würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Etwas Spiel in den Gelenken ist bei der Laufleistung normal. Manche würden das schon als ausgeschlagen bezeichnen. Wenn die natürlich schon richtig defekt sind, dann stimme ich dir zu.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Etwas Spiel in den Gelenken ist bei der Laufleistung normal.
"Etwas Spiel" ist an diesen Stellen ausreichend um den TÜV nicht zu bestehen => Sachmangel

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Etwas Spiel" ist an diesen Stellen ausreichend um den TÜV nicht zu bestehen => Sachmangel

Genau das ist eben eine Auslegungssache, und die Werkstatt hat den Auftrag zu prüfen gehabt, nur ist das keine Prüfung durch einen Sachverständigen. Gerade bei Gebrauchtfahrzeugen kommt der Sachverständige zum Ergebnis das nur als Hinweis beginnendes Spiel zu vermerken.
Insgesamt sollte man differenzieren, welche Art von Werkstatt und das gerne die Werkstatt manchen altersbedingten Schönheitheitsfehler lieber mal bemängelt sollte in Anbetracht des Interessenkonflikt bekannt sein, da es ja auch einen Auftrag geben könnte.
Also ist es alles Kaffeesatzleserei, eine alte Karre hat vielleicht mal einen Ölfilm an der Achse und Getriebe, ob dies ein relevanter Mangel ist, kann hier im Forum keiner beurteilen, und kein Gericht wird einen Forenbeitrag als Beweis anerkennen, genau so wenig wie ein Wisch von Hinterhofwerkstatt XY. Das Gericht würde einen Sachverständigen beauftragen um dies zu bewerten.
Sinnvoller ist es wie meist schon oft geraten vor dem Kauf zum TÜV / Dekra zum Gebrauchtwagencheck oder eben danach, dann hätte man wenigsten ein Schreiben von einem unabhängigen Prüfer in der Hand.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Guten Tag und ein Frohes Fest

Kann ich kosten für den Ausfall gegen den Händler geltend machen und die kosten für Bus, Bahn und Taxi ? Ist das nach zu lesen und gesetzlich geregelt ?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten

Wenn ich zum Anwalt gehe habe ich 150 € Selbstbeteiligung. Bekomme ich diese zurück wenn ich vor Gericht Recht bekomme ?

Danke & Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.312 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen