Hallo,
habe mir vor 3 Wochen einen gebrauchten Passat vom VW Händler gekauft. Nun ist mir aufgefallen das in einem der beiden Xenonscheinwerfer ein bläulicher Ring auf der Linse zu sehen ist. Der VW Händler meinte das hätte er noch nie gesehen, aber meine Perfekt Car Garantie schließt Scheinwerfer aus. Ich habe Ihn dan auf die Sachmängelhaftung hingewießen da es ja ein Mangel ist den Original ist die Linse klar. Muss er den Scheinwerfer ersetzen oder habe ich Pech gehabt?
Sachmängelhaftung Scheinwerfer!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatMuss er den Scheinwerfer ersetzen oder habe ich Pech gehabt? :
Kommt doch auch mit aufs Alter und km des fahrbaren Untersatz an.
Die Funktion ist ja anscheinend vorhanden.
Bj 2013 70000km
Warum aufs Alter Sachmängelhaftung dachte ich zählt immer!
Der Scheinwerfer an sich ist ja kein Verschleißteil. Und Original ist der besagte Ring nicht vorhanden
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Bj 2013 70000km
Warum aufs Alter Sachmängelhaftung dachte ich zählt immer!
Der Scheinwerfer an sich ist ja kein Verschleißteil. Und Original ist der besagte Ring nicht vorhanden
ZitatDer Scheinwerfer an sich ist ja kein Verschleißteil. :
Das ganze Auto ist ein Verschleißteil, nur eben sind verschiedene Dinge am Auto schneller am Ende.
Zudem bedeutet eben, der Mangel muss bei Übergabe vorhanden sein, also müsste man das erst Mal wissen. Xenon Brenner z.B. sind auch so ein Beispiel die gehen heute, und auf ein Mal ist eben die Lebensdauer erreicht, keine Gewährleistung, da bei Übergabe der Mangel noch nicht da war.
Was sagt dann der Händler zu der Sache?
Das glaube ich stimmt so nicht!! Xenon Brenner ist quasi ein leuchtmittel also ein Verschleißteil sowie Reifen Bremsen etc!! Scheinwerfer an sich ist meines Erachtens kein Verschleißteil. Ich bin in den ersten 6 Monaten ab Kauf nicht in der Beweispflicht. Der Händler drückt rum und will mir evtl einen gebrauchten von einem anderen Auto einbauen. Aber das möchte ich ehrlich gesagt nicht.
ZitatDer Händler drückt rum und will mir evtl einen gebrauchten von einem anderen Auto einbauen. Aber das möchte ich ehrlich gesagt nicht. :
Auf mehr als einen Gebrauchten hat man allerdings auch nicht Anspruch, man hat ja keinen Neuwagen gekauft.
ZitatScheinwerfer an sich ist meines Erachtens kein Verschleißteil. :
Kunststoff altert auch, die eingebauten LEDs halten auch nicht ewig. Nicht umsonst sind bei teilweise 5 Jahre alten Autos die Streuscheiben schon entsprechend matt.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei!! Der Händler Garantiert mir beim Kauf das das Auto frei von Sachmängeln ist und Gewährleistet dafür! Der Scheinwerfer ist Original klar ohne Ringe etc das ist ein Mangel am Auto da der andere Scheinwerfer so ist wie er sein soll.
ZitatIch glaube wir reden aneinander vorbei!! :
Nö, es fehlt an Verständnis an das Wort Gewährleistung, wenn der Händler einen Gebrauchten einbaut hat er seinen Teil erledigt.
Auf ein Neuteil hat man bei Gebrauchten keinen Anspruch, sonst hätte man einen Neuwagen kaufen müssen.
Nur für man kann sich am besten auch unter http://www.frag-einen-anwalt.de/ noch mal beraten lassen.
Aber Fakt ist das er den Mangel beheben muss mit einem gleichwertigen funktionstüchtigen Teil.
ZitatAber Fakt ist das er den Mangel beheben muss mit einem gleichwertigen funktionstüchtigen Teil. :
Nö.
Fakt ist erst mal das da ein Mangel ist. Und das der Händler sich innerhalb der ersten 6 Monate entweder entlasten muss oder nachbessern muss. Mehr nicht.
ZitatMuss er den Scheinwerfer ersetzen oder habe ich Pech gehabt? :
Nicht jeder Mangel ist von der gesetzlichen Sachmänglehaftung umfasst.
Der Mangel zum zum einen "erheblich" sein. Ein "das gefällt mir nicht" ist da nicht unbedingt eine solide Grundlage.
Desweiteren hat man keinen Neuwagen erworben, übliche Alterserscheinungen im rahmen des normalen Verschleiß sind also vertragsgemäß und auch nicht von der gesetzlichen Sachmänglehaftung umfasst.
Eine Beschränkung der Funktionsfähigkeit scheint auch nicht vorzuliegen?
ZitatDer Händler drückt rum und will mir evtl einen gebrauchten von einem anderen Auto einbauen. Aber das möchte ich ehrlich gesagt nicht. :
Ich sehe keine Anspruchsgrundlage für einen fabrikneunen Scheinwerfer.
ZitatAber Fakt ist das er den Mangel beheben muss mit einem gleichwertigen funktionstüchtigen Teil. :
Das wurde ja angeboten:
ZitatDer Händler drückt rum und will mir evtl einen gebrauchten von einem anderen Auto einbauen. :
Dann sollte man das Angebot eben auch annehmen.
Und wie bessert man bei einem Scheinwerfer nach ohne ihn zu wechseln?? Wir reden hier von einem Sicherheitsrelevanten Teil der im Originalzustand nicht so aussieht wie meiner . Ich glaube hier wird gerade gefährliches Halbwissen vermittelt!
Und wie bessert man bei einem Scheinwerfer nach ohne ihn zu wechseln?? Wir reden hier von einem Sicherheitsrelevanten Teil der im Originalzustand nicht so aussieht wie meiner . Ich glaube hier wird gerade gefährliches Halbwissen vermittelt!
ZitatUnd wie bessert man bei einem Scheinwerfer nach ohne ihn zu wechseln?? :
Durch Reinigung, Austauch von Bauteilen, ...
ZitatWir reden hier von einem Sicherheitsrelevanten Teil der im Originalzustand nicht so aussieht wie meiner . :
Muss er ja auch nicht.
Bin zum Glück gerade auf die ADAC seite gestoßen wo dieses Thema ausführlich erläutert wird mit verschiedenen Urteilen in Bezug auf Sachmängel usw. Darunter stellt zb ein milchig angelaufener scheinwerfer eines 5 Jahre alten Gebrauchtwagen einen Mangel da der zu ersetzen ist!
ZitatDarunter stellt zb ein milchig angelaufener scheinwerfer :
Ist Deiner aber nicht. Also Äpfel mit Birnen verglichen.
Im übrigen ist diese Mangel-Verschleiß-Liste weder für Verkäufer noch für Gerichte bindend - wenn gleich sie immer wieder eien gute Argumentationshilfe darstellt.
ZitatBin zum Glück gerade auf die ADAC seite gestoßen :
Seit wann stellt der ADAC ein Gericht dar, und seit wann hat sich im Rechtsstaat die Rechtsprechung auf einen Verein verlagert?
ZitatDarunter stellt zb ein milchig angelaufener scheinwerfer eines 5 Jahre alten Gebrauchtwagen einen Mangel da der zu ersetzen ist! :
Logisch, denn der Scheinwerfer bringt nicht mehr die erforderliche Ausleuchtung.
Trotzdem darf dieser repariert werden. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift an einer gebrauchten Sache, das bei einem Mangel ein Neuteil verbaut werden muss, oder überhaupt ein Anspruch hergeleitet werden kann.
Es ist doch ganz einfach:
Wenn ein Sachmangel vorliegt, muss der beseitigt werden. Also ist die erste Frage: Liegt ein Sachmangel vor?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
Wenn im Kaufvertrag nichts zur Soll-Beschaffenheit drinsteht ("neuwertige Scheinwerfer"), dann kommt es darauf an ob (a) der Kaufgegenstand für den vertraglichen Verwendungszweck geeignet ist und (b) was für vergleichbare Gegenstände üblich ist und vom Kunden erwartbar ist. Der vertragliche Verwendungszweck beim Autokauf dürfte eindeutig "Fahren im öffentlichen Straßenverkehr" sein. Ist das Auto also nicht mehr verkehrssicher, liegt eindeutig ein Sachmangel vor. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein. Dann bleibt noch (b): Wenn solche Beeinträchtigungen am Scheinwerfer bei 5 Jahre alten Gebrauchtwagen normal sind, dann liegt kein(!) Sachmangel vor, denn die Soll-Beschaffenheit ist "5 Jahre alter, verkehrssicherer Scheinwerfer" und nicht "Scheinwerfer im Originalzustand". Ob solche Beeinträchtigungen am Scheinwerfer nach 5 Jahren normal sind (und deshalb keinen Sachmangel darstellen, weil nach 5 Jahren typisch und damit vom Kunden erwartbar) oder ob das nicht normal ist (und somit einen Sachmangel darstellt)- das müsste man einen KfZ-Experten fragen.
Wenn klar ist, dass ein Sachmangel vorliegt, muss der Verkäufer den Soll-Zustand herbeiführen. Wie er das macht (Reperatur, Neuteil, Gebrauchtteil) ist sekundär. Aber auch da ist zu beachten: Der Soll-Zustand ist "5 Jahre alter, verkehrssicherer Scheinwerfer" und weder "neuer Scheinwerfer" noch "Scheinwerfer im Originalzustand". Auf Neuteile besteht daher kein Anspruch.
Hallo,
du schreibst zwar, dass sich in der XENON-Linse ein Ring gebildet hat. Es wäre jetzt auch erstmal gut zu wissen, ist durch besagten Ring überhupt die eigentliche Funktion des Scheinwerfers beeinträchtigt? Nur weil man dort diesen Ring siet, heisst das noch lange nicht, dass die Funktion dann auch beeinträchtigt ist!
Und dann nochmal zum wechsel des Scheinwerfers, dieses Angebot des Händlers ist ein GUTES Angebot!
Franz, du schreibst es ja selber, ein gleichwertiges Teil!!! Also definitiv kein Neuteil!!! Ein gebrauchter Scheinwerfer im ordentlichen Zustand ist ein gleichwertiges Teil! Du hast kein Recht besser gestellt zu werden als vor dem Mangel (soweit dies überhaupt einer ist) Mit einem Fabrikneuen Scheinwerfer wärst du aber besser gestellt! Sicher darf der Händler das, ber er muss es nicht.Zitat:Aber Fakt ist das er den Mangel beheben muss mit einem gleichwertigen funktionstüchtigen Teil.
Wenn du dem Händler sagst, du willst einen Fabrikneuen Scheinwerfer und du übernimmst die Differenzkosten, dann geht natürlich auch das.
Wie auch schon erwähnt, kann es sein, dass der Händler den Scheinwerfer auch reparieren kann. Gerade bei den VAG Fahrzeugen gibt es desöfteren auch für Scheinwerfer Reparatursätze!
Sorry, aber hier befindet sich das Halbwissen eher bei dir! Dies ist zwar nicht gefährlich, aber es ist trotzdem ein Halbwissen. Selbst diese optisch aussehende Veränderung muss wie schon von mir erwähnt nichtmal einen Mangel darstellen.Zitat:Wir reden hier von einem Sicherheitsrelevanten Teil der im Originalzustand nicht so aussieht wie meiner . Ich glaube hier wird gerade gefährliches Halbwissen vermittelt!
Sicherheitsrelevante Teile müssen übrigens NIE gegen neue ausgetauscht werden! Auch wen du gleich aus den Woken fallen wirst, selbst bei Bremsen und einem dortigen Mangel dürfte der VK auch gebrauchte Bremsscheiben und Klötze verbauen!
Auf mehr als das Angebot deines VK hier einen gebrauchten Scheinwerfer einzubauen hast du kein Anrecht, ausser du bezahlst den Differenzpreis zu einem neuen Scheinwerfer...
Mittlerweile geb ich mich mit einem gebrauchten auch zufrieden, aber ohne Messung usw kan mir der Händler keine Garantie geben das die Lichtausbeute dieselbe ist, zumal er selber gesagt hat das er das noch nie gesehen hatt und das es nicht normal ist. Ich war bei einem Vertretungshändler weil der eigentliche zu weit weg war. Er dachte Anfangs ich habe noch Weksgarantie und sagte sofort da müssen wir einen neuen einbauen. Erst als ich sagte ich habe keine Werksgarantie sondern nur Gebrauchtwagengarantie ging das rumgeheule los.
Hallo,
Nur weil du "NIE" geschrieben hast: Unterschreibst du das auch für Airbags?Zitat:Sicherheitsrelevante Teile müssen übrigens NIE gegen neue ausgetauscht werden!
Stefan
Ich habe zwar nie viel bzw eigentlich gar nichts mit Airbags zu tun gehabt, aber auch dort würde ich das so sehen. Es ist mir nichts bekannt, was den Verbau eines gebrauchten Airbags verbieten würde...
ZitatEs ist mir nichts bekannt, was den Verbau eines gebrauchten Airbags verbieten würde. :
Ist auch nicht verboten, nur der Einbau darf eben nur durch geschultes Personal erfolgen.
Zitatnur der Einbau darf eben nur durch geschultes Personal erfolgen. :
Und die dürften wegen der Haftungsproblematik in der Regel dieFinger davon lassen. Gleiches gilt für pyrotechnische Gurtstraffer.
Blauer Ring? So wie bei Angel-Eyes-Scheinwerfer?
So in der Art. Nur das die Linse klar sein soll muss. Sieht aus, wie wen ich auf die Linse mit einem blauen eding einen dicken Kreis zeichnen würde von ca 3cm Durchmesser.
So Freigabe von VW erhalten! Es wird ein nagelneuer Scheinwerfer verbaut!!!
Es scheint wohl, das VW da ein kleines Problem mit den Hersteller dieses ursprünglich Zubehörs hat.
ZitatEs wird ein nagelneuer Scheinwerfer verbaut!!! :
Und der andere Scheinwerfer?
Und jetzt?
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