Sachmängelhaftung Kfz-verkauf

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
andy42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängelhaftung Kfz-verkauf

Hallo
vor 7 Wochen verkaufte Ich ein 12 Jahre altes Motorrad unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung-von Privat an Privat(mit entsprechendem Kaufvertrag). Jetzt meldet sich der Käufer und will das Teil zurückgeben,weil laut hersteller der Motor nicht der Originalmotor ist und das Motorrad ausserdem ein Exportmodell ist. Das ich der 3. Besitzer war ,ist ihm Bekannt.Ist er im Recht? er droht mit rechtlichen schritten.Was soll ich tun???
Er hatte sich Moped und Kfz-brief angesehen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Bei einem 12 Jahre alten Moped, muss man schon einkalkulieren, das es einen AT Motor hat.
Wenn Sie ihn nicht über die KM Laufleistung des Mopeds getäuscht haben, dürfte es keine Grund geben zu Reklamieren.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
andy42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja der Haken...der motor ist ein Jahr älter als der Rahmen, also kann die kilometerleistung nicht stimmen.Aber ich kann nachweisen das ich die Maschiene schon so gekauft habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5898x hilfreich)

Egal, Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen! Solange keine anderen Eigenschaften zugesichert wurden ist das so o.k. .

Viele Grüße, Michael


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