Sachbeschädigung bei Trunkenheit

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kopaone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung bei Trunkenheit

Hey Leute,
ich hab da mal ein Problem.
Ich beschreibe mal kurz die Situation in der ich mich befinde.

Es was Sylvester.Ich war derbe betrunken und habe den Kühlschrank eines Bekannten (dieser Bekannte richtete die Party aus) beschädigt.Mein Problem ist jetzt, dass ich mich nicht mehr daran erinnern kann und auf die Aussagen der Gäste vertrauen muss.Es ist folglich ein riss an der Seite des Kühlschrankes entstanden.Der Hausherr stellt nun die Forderung, den beschädigten Kühlschrank komplett ersetzt zu bekommen.Das sind dann etwa 350 Euro.Ansonsten erstattet er Anzeige.
Meine Frage ist, ob ich den Kühlschrank wirklich vollständig ersetzten sollte oder was im Falle einer Anzeige auf mich zukommt.

Würde mich über eure Erfahrungen sehr freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Um wegen Sachbeschädigung belangt werden zu können, müssten Sie den Kühlschrank absichtlich beschädigt haben. War es denn Absicht oder ein Versehen ? Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Außerdem dürften Sie aufgrund des Alkohols zumindest eingeschränkt schuldfähig gewesen sein. Daher dürfte bei einer Strafanzeige kaum etwas raus kommen.

Ungeachtet dessen müssen Sie den Schaden aber natürlich ersetzen. Hierbei ist aber nur der teil zu ersetzen, der auch kaputt ist. Ist der gesamte Kühlschrank kaputt (so daß er nicht mehr benutzt werden kann) dann ist der gesamte kühlschrank zu ersetzen. Hierbei ist aber nur der Zeitwert anzusetzen, also der Wert, den der Kühlschrank derzeit noch hatte.

Gruß justice

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#2
 Von 
kopaone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Als erstes danke ich dir für die Info das ich nur den Zeitwert des Gegenstandes ersetzten muss.Laut der Aussage des Hausherrn ist das Gerät noch funktionsfähig.Es geht wahrscheinlich nur um das äußere Erscheinungsbild des Kühlschrankes.Er hat mittlerweile ein Termometer in den Kühlschrank gelegt, um ein Argument zu bekommen.Er wird wohl behaupten wollen das das Gerät nicht mehr einwandfrei funktioniert.

Ich kann nicht sagen ob es Absicht war oder ob es sich um ein Versehen handelt.Ich erinnere mich schlichtweg nicht mehr.Wie ist es in so einem Fall?

Liebe Grüße

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Vorsatz müsste dir nachgewiesen werden ggf durch zeugenaussagen.... was haben denn die anderen, die dabei waren, gesehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kopaone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich nicht eindeutig sagen.Ein Gast, behauptet der Hausherr, hat gesehen wie ich mit der Faust auf den Kühlschrank geschlagen habe.

Ich meine, dass ich nicht der Typ Mensch bin der sonst irgentwelche Sachen zerstört oder auf Streit aus ist.Ich war halt so betrunken das ich mich an das alles in keinster Weise mehr erinnern kann.

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