SMS Schriftverkehr an Dritte

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
SMS Schriftverkehr an Dritte

habe mit einer Handwerksfirma einige SMS zu Terminen und Bauleistungen geschickt und empfangen.

Nun hat diese Firma wohl die SMS direkt an die Hausverwaltung weitergegeben. Ich habe einen Brief der Hausverwaltung erhalten, wo einige SMS wörtlich zitiert wurden.

Muss ich das akzeptieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ich wüsste keine Rechtsgrundlage, die das grundsätzlich verbieten würde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Muss ich das akzeptieren?

Nein, muss man nicht.

Nur kann man juristisch nichts dagegen machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was sind denn das für Bauleistungen?
Darfst du das überhaupt - ohne die Hausverwaltung - beauftragen?
Oder geht es um bereits erfolgte Arbeiten, und du hast dich beschwert (o.ä.)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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