SMS Belästigung durch O2 trotz mehrfacher Aufforderung mir keinerlei SMS zu schicken

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
David_default
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
SMS Belästigung durch O2 trotz mehrfacher Aufforderung mir keinerlei SMS zu schicken

Hallo Mitglieder,

ich habe O2 Telefonica mehrfach sowohl schriftlich (3 Mal) als auch per Email (5 Mal) und auch mündlich (mindestens 8 Mal) untersagt mir SMS zu schicken. Egal aus welchem Grund. In schriflticher Form tat ich es "Idiotensicher" indem ich in ganz großen und fetten Buchstaben unmissverständlich und eindeutig festhielt, dass ich keinerlei SMS wünsche und ich mich durch diese belästigt fühle.

Und dennoch erhalte ich immer einer SMS als Kündigungsbestätigung und ich erhalte immer eine SMS in Bezug auf eine Kundenumfrage zu dem Kundenservice von O2 (der ja nun wirklich grottenschlecht ist).

Frage: Kann ich mich auf das Sonderkündigungsrecht berufen?

Wenn ja: Was passiert mit meinem Handy, welches mit dem Vertrag abgezahlt wird? Der Vertrag wurde am 29.10.2017 abgeschlossen und ist somit neu. Das Handy ist dementsprechend nicht mal einen Monat alt.

Über eine Antwort und\oder Berichte über ähnliche SMS-Belästigungen samt rechtlicher Situation würde ich mich sehr freuen.

David

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es fragt sich welchen Grund diese SMS haben.
1. Vertragsmitteilungen, vermutlich sogar gem. AGB - nicht zu unterbinden, sind teilweise wie bei Roaming vorgeschrieben
2. Werbemitteilungen - müssen unterlassen werden

Da man sicher keine tägliche Kündigungsbestätigung bekommt und SMS stummschaltbar sind, verstehe ich nicht die Motivation zu Rechtsmitteln dagegen!?
Der MyHandy-Vertrag ist unabhängig vom Mobilvertrag und ist in jedem Fall zu bedienen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119632 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von David_default):
ich habe O2 Telefonica mehrfach sowohl schriftlich (3 Mal) als auch per Email (5 Mal) und auch mündlich (mindestens 8 Mal) untersagt mir SMS zu schicken.

Irgendwelche (gerichtsfesten) Nachweise darüber das diese Mitteilungen auch zugegangen sind?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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