SKY - Wegfall der Formel 1

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
SKY - Wegfall der Formel 1

Ich nutze seit 2014 Sky und habe folgende Pakete gebucht:
- Sky Entertainment
- Sky Cinema
- Sky Sport
- Sky Bundesliga

Sky Sport beinhaltet bisher auch die Formel 1, welche nun mit der neuen Saison wegfällt.
Mir ist klar, dass Sky Sport noch andere Dinge überträgt - nicht nur Formel 1 - aber genau deswegen habe ich das Sky Sport Paket damals gebucht und nicht wegen Golf, Handball oder einer anderen Sportart.

Sky sagt nun aber:

Zitat:
Die Formel 1 hätte einen eher kleinen Anteil am Live Sport Erlebnis gehabt, heißt es. Ihr Wegfall würde den Gesamtcharakter des Sky Sport-Pakets nicht nennenswert beeinflussen und es besteht daher kein Sonderkündigungsrecht.



In den AGB steht aber:
Zitat:

1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.

1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung in Textform zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde berechtigt, lediglich diesen Bestandteil in Textform zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.


Als die Freitag Spiele der Bundesliga gestrichen wurden habe ich noch verstanden, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt - es wird ja weiterhin Bundesliga übertragen.
Aber dass nun eine komplette "Sportart" nicht mehr übertragen wird weil Sky die Rechte nicht erworben hat- da sehe ich das als Laie anders...
Genau wegen dieser gestrichenen Sportart hatte ich damals ja das Skyx Sport Paket gebucht.

Es geht mir nicht darum, alle Sky Pakete zu kündigen. Sky Bundesliga, Sky Entertainment und Sky Cinema möchte ich behalten.
Ich benötige eben nur das Sky Sport-Paket nicht, wenn keine Formel 1 übertragen wird.
Ob Sky dann das Sport Paket deaktiviert oder mir mit dem Preis entgegenkommt ist mir egal, ich möchte nur die Konditionen geändert haben.

Wie seht Ihr das? Kann Sky einfach sagen, es gibt kein Sonderkündigungsrecht? In den AGB 1.1.4 steht doch aber schon, dass es die Möglichkeit gibt (so wie ich das verstehe).

Wenn es doch eine Möglichkeit gibt, wie sollte so ein Schreiben an Sky aussehen? Soll ich schreiben, dass sie entweder das Sport Paket deaktivieren sollen oder mir im Preis entgegenkommen sollen oder wäre es besser, erstmal nur zu schreiben, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht beim Sport Paket gebrauch mache?

Danke für Tipps und Ratschläge.

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 26.01.2018 09:36

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44 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Wie seht Ihr das?
Ich sehe das wie du. Bringt dir aber nichts, denn Sky sieht das anders. Ich vermute mal, dass du nicht alleine sein wirst. Ich glaube auch, dass der Ein oder Andere klagen wird.

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
..., denn Sky sieht das anders.


In dem Fall wäre es vielleicht gut, wenn ich denen schreibe, dass ich das Sky Sport Paket kündige wegen Wegfall der Formel 1 und mich dabei auf das Sonderkündigungsrecht berufe und die AGB Punkt 1.1.4 und Sie bitte, den monatlichen Preis dementsprechend anzupassen und mir das schriftlich mitzuteilen.

Wenn die darauf nicht eingehen, könnte ich bei Sky ja noch die Einzugsermächtigung widerrufen und denen mitteilen, dass ich den Bertrag (-10€ für das gekündigte Sportpaket) fortan selbst überweise.

Oder muss ich mich dem fügen, wenn das Sky nicht so sieht?



-- Editiert von toschm am 26.01.2018 10:42

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Als die Freitag Spiele der Bundesliga gestrichen wurden habe ich noch verstanden, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt - es wird ja weiterhin Bundesliga übertragen.

Und ich sehe das völlig anders. Denn es fallen einfach zu viel Spiele weg. Wenn ich mich nur für die Bundesliga interessiere sind es 40 Spiele, also von 306 werden nur 266 gezeigt. Das sind immerhin gerundet 13%.
Wenn ich gar Fan von einem Verein bin, der vorwiegend nicht international spielt, also relativ oft Freitags gezeigt wird, ist das noch härter für mich.

Wie du siehst, ist alles eine Frage des Blickwinkels. Aber gerade dieser Blickwinkel ist es, warum ich ein Paket buche und warum nicht. Ich buche Netflix ja auch nicht wegen komplett jedem Video. Ich buche es, weil ich beispielsweise Fan von 2 oder 3 Serien bin, die es nur dort gibt. Würden nun ausgrrechnet genau diese 2 oder 3 Serien wegfallen, wieso sollte ich das dann noch haben wollen?

Die Argumentation, die ich aufgezeigt habe, funktioniert relativ problemlos vor Gericht. Einer der Knackpunkte ist, auch gut genug zu beweisen, dass man wirklich nur wegen Formel 1 alles angeschafft hat.

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#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Als die Freitag Spiele der Bundesliga gestrichen wurden habe ich noch verstanden, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt - es wird ja weiterhin Bundesliga übertragen.

Und ich sehe das völlig anders. Denn es fallen einfach zu viel Spiele weg. Wenn ich mich nur für die Bundesliga interessiere sind es 40 Spiele, also von 306 werden nur 266 gezeigt. Das sind immerhin gerundet 13%.
Wenn ich gar Fan von einem Verein bin, der vorwiegend nicht international spielt, also relativ oft Freitags gezeigt wird, ist das noch härter für mich.

Wie du siehst, ist alles eine Frage des Blickwinkels. Aber gerade dieser Blickwinkel ist es, warum ich ein Paket buche und warum nicht. Ich buche Netflix ja auch nicht wegen komplett jedem Video. Ich buche es, weil ich beispielsweise Fan von 2 oder 3 Serien bin, die es nur dort gibt. Würden nun ausgrrechnet genau diese 2 oder 3 Serien wegfallen, wieso sollte ich das dann noch haben wollen?

Die Argumentation, die ich aufgezeigt habe, funktioniert relativ problemlos vor Gericht. Einer der Knackpunkte ist, auch gut genug zu beweisen, dass man wirklich nur wegen Formel 1 alles angeschafft hat.


Also meinst Du, ich sollte für das Sky Sport Paket eine Kündigung schreiben und sie bitte, die monatliche Gebühr anzupassen?

Sollte ich, falls sie nicht darauf eingehen, die Einzugsermächtigung widerrufen und ich kürze selbst um 10€?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also meinst Du, ich sollte für das Sky Sport Paket eine Kündigung schreiben und sie bitte, die monatliche Gebühr anzupassen?

Ich würde es tun. Sky streicht aus diversen Gründen (Lizenzgebühren, Kartellamt usw.) sein Programm zusammen, lässt die Preise aber so wie sie sind. Und verweigert ein Sonderkündigungsrecht. In meinen Augen muss da der Markt mit seiner Macht reagieren, ja.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde es tun. Sky streicht aus diversen Gründen (Lizenzgebühren, Kartellamt usw.) sein Programm zusammen, lässt die Preise aber so wie sie sind. Und verweigert ein Sonderkündigungsrecht. In meinen Augen muss da der Markt mit seiner Macht reagieren, ja.


Also, nachdem ich diesen Artikel gelesen habe...:

https://www.wbs-law.de/allgemein/kunde-kuendigt-sein-sky-bundesliga-abo-die-antwort-von-sky-ist-kaum-zu-glauben-74808/

...denke ich, ich kündige das Paket Sky Bundesliga (Wegfall von 45 Bundeligaspielen) & Sky Sport Paket (Wegfall Formel 1) und fordere Sky auf, meine monatlichen Kosten dementsprechend anzupassen.
Gleichzeitig schreibe ich, wenn sie darauf nicht eingehen, kündige ich das komplette Sky Abo fristlos und entziehe Sky die ihnen erteilte Einzugsermächtigung.

- Was sollte ich denen dann für eine Frist setzen, mir ein angepasstes Angebot zu schicken? Bzw. wenn sie nicht darauf eingehen, dann schreibe ich, dass ich um sofortige Zusendung der schriftlichen Bestätigung der Kündigung bitte, oder?

- Oder hätte ich das Sky Bundesliga Paket gleich kündigen müssen als bekannt wurde, dass Spiele wegfallen?


Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
kündige ich das komplette Sky Abo fristlos

Ob das möglich ist, naja. Zumindest dürfte das für Diskussionen sorgen.

Zitat:
Was sollte ich denen dann für eine Frist setzen, mir ein angepasstes Angebot zu schicken?

14 Tage?

Zitat:
Oder hätte ich das Sky Bundesliga Paket gleich kündigen müssen als bekannt wurde, dass Spiele wegfallen?

Jein. Sicherlich wird auch die Duldung für mehrere Monate für Diskussionen sorgen. andererseits hat Sky es (bewusst?) versäumt, die Kunden ordentlich zu informieren. Andererseits dürfte ein Fussball-Fan es vor der Saison mitbekommen haben, dass sich etwas ändert. Denn es ging durch die medien und Fusball-Talks, ging über diverseste Webseiten.

Du hast ursprünglich hauptsächlich mit der Formel 1 argumentiert, denn das ist das, was sich jetzt ändert. Ich persönlich würde es dabei belassen. Sich nach Anfang der Rückrunde nochmals wegen der Bundesliga zu beschweren, ist meiner Meinung nach etwas spät.

Ich habe das Beispiel mit der Bundesliga gebracht, weil es da eine ähnliche Diskussion gab und eine ähnlich merkwürdige Weigerungshaltung von Sky.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Oder hätte ich das Sky Bundesliga Paket gleich kündigen müssen als bekannt wurde, dass Spiele wegfallen?

Es dürfte etwas schwer werden nach nomatelangem schweigen jetzt noch eine Kündigung diesbezüglich zu begründen.


Allerdings könnte man die Kündigung des gesamten Vertrages damit begründen, das die Leistung ohne Preismanpassung schrittweise erheblich verschlechtert wird und nach Bundesliga mit der Formel 1 und das Maß endgültig überschritten sei.
Aber das wären dann Argumentationen die man erst vor Gericht aufbauen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Jein. Sicherlich wird auch die Duldung für mehrere Monate für Diskussionen sorgen. andererseits hat Sky es (bewusst?) versäumt, die Kunden ordentlich zu informieren. Andererseits dürfte ein Fussball-Fan es vor der Saison mitbekommen haben, dass sich etwas ändert. Denn es ging durch die medien und Fusball-Talks, ging über diverseste Webseiten.

Du hast ursprünglich hauptsächlich mit der Formel 1 argumentiert, denn das ist das, was sich jetzt ändert. Ich persönlich würde es dabei belassen. Sich nach Anfang der Rückrunde nochmals wegen der Bundesliga zu beschweren, ist meiner Meinung nach etwas spät.

Ich habe das Beispiel mit der Bundesliga gebracht, weil es da eine ähnliche Diskussion gab und eine ähnlich merkwürdige Weigerungshaltung von Sky.


Stimmt... sehe ich ein...

Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt in dem ich nur das Sky Sport Paket kündige und den Punkt 1.1.4 der AGB anbringe...
Außerdem habe ich geschrieben, dass ich damals das Sky Sport Paket NUR wegen der Formel 1 gebucht habe und es deshalb aus meiner Sicht natürlich den Gesamtcharakter stört wenn die Formel 1 wegfällt.
Das Sky Entertainment Paket, Sky Bundesliga Paket und das Sky Cinema Paket bleiben von der Kündigung natürlich unberührt - das habe ich auch geschrieben.

Ich fordere Sky auf, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen... außerdem die Reduzierung der Gesamtgebühr durch meine Sky Sport Kündigung.



Soll ich noch schreiben, dass es völlig unerheblich ist, was Sky als "Gesamtcharakter" sieht, da das im Ernstfall bei beschreiten des juristischen Weges ein Richter klären muss?

Grüße
Tobias

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Es dürfte etwas schwer werden nach nomatelangem schweigen jetzt noch eine Kündigung diesbezüglich zu begründen.


Ja, ich habe jetzt erstmal nur das Sky Sport Paket in die Kündigung geschrieben... danke für Deine Ausführungen.

Grüße
Tobias

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ach so, noch eine Frage:

Soll / kann ich noch etwas in das Schreiben aufnehmen was ich tun werde, wenn Sie nicht darauf eingehen und mir die Kündigung bis zum 10.02.2018 für das Sky Sport Paket nicht bestätigen? Bspw. die Einzugsermächtigung entziehen??

Grüße
Tobias

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

klar kannst du

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
klar kannst du


:) Guuuut... dann schreibe ich das noch rein...

So in der Art:
Zitat:
"Sollten Sie mir bis 10.02.2018 die Kündigung nicht bestätigen und auch den Gesamtpreis nicht anpassen, entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung"


Dann noch reinschreiben... falls ich die Einzugsermächtigung entziehe, ich den Gesamtpreis selbst anpasse?
Kann ich mit anderen Dingen auch noch Druck machen oder soll ich erstmal abwarten?... Erstmal abwarten ist besser, oder?

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 28.01.2018 18:38

-- Editiert von toschm am 28.01.2018 18:40

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Habe das Schreiben heute per Einschreiben / Rückschein geschickt und gleichzeitig per Mail...
Eine Rückantwort per Mail habe ich bekommen:

Zitat:
Sehr geehrter HERR XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wir verstehen, dass Sie enttäuscht sind, die Formel 1 ab 2018 nicht mehr bei Sky sehen zu können. Die Kosten für Sportrechte steigen jedoch Jahr für Jahr und deshalb sind wir gezwungen, wie jedes andere Unternehmen auch, Entscheidungen hinsichtlich unserer Investitionen zu treffen.

Wir legen unseren Schwerpunkt künftig auf Sportrechte, für die unsere Kunden keine Alternative haben. Im Fall der Formel 1 haben wir uns gegen den Kauf entschieden, als klar war, dass die Formel 1 weiterhin im Free TV bei RTL zu sehen sein wird. Dies stellt auch sicher, dass unsere Kunden die Formel 1 weiterhin sehen können – im Free TV.

Da der Gesamtcharakter des Sportpakets erhalten bleibt, können wir Ihnen kein Sonderkündigungsrecht anbieten. Formel 1 ist eine von vielen Sportarten des Sky Sport Pakets und die Formel 1 Gesamtübertragungszeit auch relativ gering. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Die angefragte Vertragsänderung ist grundsätzlich möglich, jedoch frühestens nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. So wurde es vertraglich mit Ihnen vereinbart. Somit kann die Umstellung zum 31. Mai 2019 erfolgen.

Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, ob wir die Änderung zu dem oben genannten Datum vornehmen sollen.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.

Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends" unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky Team

Wir sind zwischen 8 und 22 Uhr täglich für Sie erreichbar
sky.de/kontakt
sky.de
skyticket.de
0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
22033 Hamburg



Ich rege mich gerade so auf... die können doch nicht entscheiden, ob sie mir ein Kündigungsrecht einräumen und ob der Gesamtcharakter bestehen bleibt (wer sagt, was der Gesamtcharakter ist) - wenn, dann müßte das doch ein Richter tun, oder?
Und dann die Aussage "Somit kann die Umstellung zum 31. Mai 2019 erfolgen" - die sehen doch, dass ich zu dem Datum das Komplettpaket schon gekündigt habe.

Wie kann ich denn auf das Schreiben reagieren?
Ich würde am liebsten schreiben, dass es mich nicht interessiert, ob sie mir irgendwas einräumen... ich habe nämlich gekündigt und nicht gefragt, ob ich kündigen kann.
Außerdem die Einzugsermächtigung entziehen....

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
die können doch nicht entscheiden, ob sie mir ein Kündigungsrecht einräumen und ob der Gesamtcharakter bestehen bleibt

Natürlich können sie das. Siehst du ja.
In Wahrheit entscheidet das im Streitfall halt ein Richter, wie du richtig vermutest ;-)

.
Zitat:
ich habe nämlich gekündigt und nicht gefragt, ob ich kündigen kann.

Wieso nochmals schreiben? Wie du auch an den Links siehst, halten die an ihrer meiner Meinung nach irrsinnigen Rechtsansicht fest, egal was man denen schreibt.

Halt nun konsequent sein, Betrag mindern und abwarten bis sie selbst sperren. Dann würde ich direkt am selben Tag wegen ungerechtfertigter Leistungsverweigerung fristlos kündigen.

Und dann würde ich abwarten, ob sie das wirklich jemals vor Gericht ausdiskutieren wollen. Das ist jedenfalls meine Haltung dabei.

-- Editiert von mepeisen am 29.01.2018 19:52

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Die werden das nicht vor Gericht ausfechten sondern Dich vorher rechtzeitig aus dem Sport-Paket entlassen. Aber auf den Kosten bis dahin wirst Du wohl erstmal sitzenbleiben.
Zum "Gesamtcharakter" wäre aber noch zu erwähnen, dass Sky ab nächster Saison auch die Champion's League nicht mehr komplett hat und auch die Europa League schon verloren wurde (gehörte übrigens beides nicht zum Bundesliga-Paket sondern zum Sport-Paket).
Bei keinem der Rechteverluste bestand aus Sicht von Sky eine Änderung des Gesamtcharakters und damit aus deren Sicht auch kein Kündigungsrecht. Aber alles zusammengenommen würde ich gute Chancen sehen das durchzukriegen.

Ich selbst werde wohl bis zum regulären Ende des Vertrags (bei mir September 18) warten und zu dem Datum dann das komplette Paket kündigen (in der Erwartung eines günstigen Angebots für die restlichen Pakete). Bei Dir ist aber noch mehr Zeit, daher könnte sich das schon eher lohnen da Wallung zu machen.
Allerdings: denk dran, dass Sky dann möglicherweise nicht mehr an einem Vertragsverhältnis interessiert ist und auch nicht mehr so kulant ist was die Kündigungsaufhebungsangebote angeht.

-- Editiert von Kalanndok am 30.01.2018 06:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Aber auf den Kosten bis dahin wirst Du wohl erstmal sitzenbleiben.


Auf welchen Kosten denn? Die Einzugsermächtigung habe ich Sky entzogen.



Ich habe nun heute ein zweites Einschreiben geschickt als Antwort auf die EMail von Sky.

Darin habe ich nochmal geschrieben, dass es für mich unerheblich ist, ob sie mir ein Sonderkündigungsrecht einräumen - ich habe das Sky Sport Paket gekündigt und habe Sky nicht gebeten, mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.
Auch habe ich geschrieben, dass das Sky Entertainment Paket, Sky Bundesliga Paket und das Sky Cinema Paket von der Kündigung unberührt bleiben.

Desweiteren habe ich geschrieben, mir unverzüglich - spätestens jedoch bis zum 10.02.2018 eine Kündigungsbestätigung zu schicken.

Auch habe ich Sky in dem neuen Schreiben die Einzugsermächtigung entzogen und mitgeteilt, dass ich von nun an selbst den monatlichen Betrag abzüglich 10€ für das Sky Sport Paket überweisen werde bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit am 31.05.2019.


Falls Sky dann wegen dem von mir gekürzten Gesamtbetrag irgendwann Sky ganz abstellt, dann kann ich ja wegen nicht erbrachter Leistung fristlos das Gesamtpaket kündigen, oder?

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es ist völlig egal, ob die Gegenseite (Sky) eine Kündigung akzeptiert oder nicht.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

In meinen Augen ist die Kündigung wirksam - unabhängig davon, wie Sky das sieht.

Zahlungen einstellen und gut ist.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zahlungen einstellen und gut ist.


Ja, also wie gesagt, für die anderen Pakete zahle ich ja auch weiter... Ich kürze den Betrag lediglich 10€ für das gekündigte Sky Sport Paket

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Update:

Zumindest habe ich heute ein Schreiben von Sky erhalten, in dem sie mir mitteilen, dass sie den fälligen Betrag wie gewünscht nicht mehr einziehen werden
Habe jetzt einen Dauerauftrag eingericht für den monatlichen Betrag abzüglich der 10€ für das Sky Sport Paket

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 02.02.2018 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich habe nun Antwort auf meine Kündigung des Sky Sport Paketes erhalten:



Darin schreibt Sky, dass ich sie darum gebeten hätte, mein Abonnement abweichend der vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden. Weiter schreibt Sky, dass sie die außerordentliche Kündigung geprüft haben und sie darauf nicht eingehen können.

Ich habe aber in meinem Schreiben vom 28.01.2018 und auch vom 30.01.2018 garnicht darum gebeten, mein Abonnement vorzeitig zu kündigen. Ich habe Sky um garnichts gebeten in meinen Schreiben!
Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich das Sky Sport Paket fristlos kündige und ich die anderen Pakete (Sky Entertainment Paket, Sky Bundesliga Paket und das Sky Cinema Paket) natürlich bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit nutze und diese von der Kündigung nicht betroffen sind.

Zum anderen habe ich das komplette Sky Abo zum 31.05.2019 schon Anfang Dezember 2017 geküdigt und hierfür auch am 06.12.2017 eine Bestätigung erhalten...


Wie sollte ich denn jetzt auf dieses Schreiben reagieren?
Oder sollte ich garnicht reagieren, weil mit meiner schriftlichen Küngigung des Sky Sport Paketes Ende Januar / Anfang Februar schon alles gesagt ist?

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 07.02.2018 13:51

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Wie sollte ich denn jetzt auf dieses Schreiben reagieren?


Gar nicht.
Sky ist schlicht zu doof die passenden Textbausteine zusammenzusetzen (oder es gibt keine die passen würden...), von daher werden weitere Schreiben deinerseits auch nicht dem Sachverhalt entsprechend beantwortet werden.

Bezahle stur die noch laufenden Abos abzgl. der 10€ für das Sportpaket.

P.s.

Wenn es dann zur fristlosen Kündigung kommt, schick die Klamotten versichert mit Sendungsnachweis zurück,
das richtige Verbuchen von Rückgaben funktioniert bei denen ebenso toll, wie bei Unitymedia und Konsorten....

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Sky ist schlicht zu doof die passenden Textbausteine zusammenzusetzen (oder es gibt keine die passen würden...),


:)

Zitat (von spatenklopper):
schick die Klamotten versichert mit Sendungsnachweis zurück,
das richtige Verbuchen von Rückgaben funktioniert bei denen ebenso toll, wie bei Unitymedia und Konsorten....


Zum Glück hab ich kein Endgerät / Receiver oder Karte, da das bei mir über Entertain von Telekom läuft :-)

Danke für Deine Antworten spatenklopper

Grüße
Tobias

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

wie vermutet, kam heute per Mail eine Mahnung von Sky über 10€ - die ich ja wegen des gekündigten Sky Sport Pakets vom Gesamtpreis abgezogen habe.

Mein Gedanke:
Sollte ich vielleicht die 10€ zahlen und erst mit dem "Kürzen" beginnen, wenn die Formel 1 Saison auch anfängt - also im März 2018 noch den vollen Betrag überweisen und dann ab April 2018 kürzen (Formel 1 Saison fängt am 25.03.2018 an).
Weil, hätte Sky die Formel 1 Rechte noch, würde ja im Moment trotzdem keine Formel 1 im Sky Sport Paket laufen, weil wie gesagt die Saison erst Ende März beginnt.

Meine Frage;
Wenn ich jetzt noch im März und nachträglich im Februar 2018 den vollen Betrag überweise und dann ab April 2018 kürze, was ist dann mit meiner fristlosen Kündigung vom 28.01.2018? Ist die hinfällig weil ich ja noch zwei Monate den vollen Betrag zahle? Kann dann Sky davon ausgehen, dass die Kündigung hinfällig ist oder bleibt die bestehen?
Oder sollte ich dann zu Ende März nocheinmal eine fristlose Kündigung schicken weil ja ab/am 25.03.2018 von Sky kein Rennen mehr übertragen wird?

ODER

... soll ich auf die Mahnung NICHT reagieren?


Ach, und wie sieht es damit aus: Da ich Sky ja die Einzugsermächtigung entzogen habe haben die mir ein Bestätigungsschreiben geschickt mit den Bankdaten und dem Hinweis, dass im Verwendungszweck nur meine Kundennummer stehen darf.
Ich möchte in den Verwendungszweck aber außer meiner Kundennumemr auch Schreiben "-10€ für gekündigtes Sky Sport Paket"...
Können die bestimmen, was im Verwendungszweck zu stehen hat?

Dankeschön für Ratschläge

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Ihr Brieffreundschaften mit Sky anfängt.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, wofür man seitens Sky kein Einverständnis benötigt.

Sky möchte doch Geld haben. Falls Sky denkt, dass Abo weiter läuft, darf Sky gerne klagen.

Die Briefe von Sky sind für Menschen gedacht, die sich eben leicht veralbern und verunsichern lassen.

Für Sky ist es eben wirtschaftlicher, wenn 90% der Kunden auf die Briefe reinfallen und eben weiter zahlen. Die restlichen 10% werden mit Mahnungen und Mahnbescheiden überzogen. 9% zahlen dann aus Angst und verpassen es, dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Ein Klageverfahren gegen die restlichen 1% wird es aber nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ein Klageverfahren gegen die restlichen 1% wird es aber nicht geben.
Gewagte Aussage.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Du glaubst wirklich, dass Sky ein Interesse daran, dieses Thema gerichtlich in der Öffentlichkeit zu klären?

Klar, wenn man als Kunde den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann oder es andere Vertragsprobleme gab, könnte es zu einer Klage kommen - aber nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Klar, wenn man als Kunde den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann oder es andere Vertragsprobleme gab, könnte es zu einer Klage kommen - aber nicht so.


Ja, gekündigt habe ich ja (wenn man so will zweimal 28.01. und 30.01.2018 jeweils als Einschreiben mit Rückschein) - aber trotzdem die Frage bzw. der Gedanke Februar und März 2018 doch noch zu zahlen, weil so oder so würde da keine Formel 1 laufen.
Und dann ab April 2018 kürzen.
Aber ist die Kündigung dann trotzdem noch gültig, auch wenn ich im Februar / März die zehn Euro noch zahle?

Und wie sieht das aus mit der Frage zum Verwendungszweck?

Grüße
Tobias

-- Editiert von toschm am 16.02.2018 11:05

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von toschm):
Aber trotzdem die Frage bzw. der Gedanke Februar und März 2018 doch noch zu zahlen, weil so oder so würde da keine Formel 1 laufen.
Und dann ab April 2018 kürzen.
Aber ist die Kündigung dann trotzdem noch gültig, auch wenn ich im Februar / März die zehn Euro noch zahle?

Und wie sieht das aus mit der Frage zum Verwendungszweck?


Hallo an alle,
kann mir da jemand weiterhelfen?

Grüße
Tobias

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
tom 63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wir hatten wegen Formel 1, Indy Car und Fussball ein Sky Abo mit noch ca. 1,5 Jahren Laufzeit. Auch uns hat Sky in mehreren Schreiben die Sonderkündigung verweigert, erst als wir einen Anwalt eingeschaltet haben, hat uns Sky "aus Kulanz" ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Beibehaltung der zuvor geäußerten Auffassung rückwirkend zum 31.01.18 aus dem Vertrag gelassen.

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