Begeht ein Gläubiger eine Straftat, wenn er ohne SEPA-Mandat ein Konto belastet, dessen Inhaber nicht der Schuldner ist?
Kann besagter Gläubiger die Bankgebühren für die Rücklastschrift zurückweisen?
Gruß juris123
SEPA-Lastschrift ohne Mandat - eine Straftat?
Böse Bank?
Böse Bank?
Zitat:Begeht ein Gläubiger eine Straftat, wenn er ohne SEPA-Mandat ein Konto belastet, dessen Inhaber nicht der Schuldner ist?
Nein. Das ist für sich erst mal keine Straftat.
Ggf. kommen aufgrund anderer Umstände Straftaten in Frage. Wenn beispielsweise bewusst getäuscht wird o.ä.
Allerdings stellt sich auch die Frage, ob hier der Gläubiger täuscht, oder ob eine Dritte Person (also ein echter Schuldner des Gläubigers) Straftaten begeht, weil er absichtlich eine falsche Kontonummer benannt hat und so den Gläubiger irre geleitet hat.
Bin da nicht so ganz firm, was alles in Frage kommt, näheres kann man vielleicht oben im Strafrechtsforum erfragen. Dazu sollte man aber den fiktiven Fall etwas näher umreißen.
Zitat:Kann besagter Gläubiger die Bankgebühren für die Rücklastschrift zurückweisen?
Hmmm? Wer weist was zurück? Der Gläubiger oder der Schuldner?
Wenn der Gläubiger sich rechtswidrig an einem Konto bedient und man dann eine Rücklastschrift veranlasst als Kontoinhaber, dann ist der Kontoinhaber unterm Strich erst mal 0€ an Schaden entstanden. Und der Gläubiger bleibt auf den Rücklastschriftkosten erst mal sitzen.
Wenn der echte Schuldner den Schaden verursacht hat, muss er ihn ersetzen. Wenn der Fehler beim Gläubiger selbst lagt, tja, bleibt er auf den Kosten sitzen. Pech gehabt heißt es dann.
-- Editiert von mepeisen am 07.12.2016 18:31
Danke, mepeisen,
für den ausführlichen Kommentar! Im vorliegenden Fall läuft das Lastschriftverfahren mit dem tatsächlichen Schuldner seit 1991, im Jahr 2014 umgestellt auf SEPA. Wie bei einem so alten Verfahren wiederkehrende Falschbuchungen vorkommen können, das macht wohl der Computer?
Gruß juris123
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Das ist das Gegenteil dessen, was du im Ausgangsbeitrag geschrieben hast. Du schriebst dort, es gäbe kein Mandat. Hier nun schreibst du, dass es sehr wohl eines gibt.
Und ja, man durfte durchaus alte Lastschriftverfahren bis zu einem gewissen Punkt auf SEPA-Mandate umstellen.
Wiederkehrende Falschbuchungen im Sinne, dass die Beträge falsch sind oder dass es gar Abbuchungen gibt, die frei erfunden sind?
Am Ende des Tages kommt es auf zwei Dinge an:
1. Sind es einfach nur Systemfehler
2. Wurden die vermeintlichen Systemfehler reklamiert vom Schuldner und die Reklamation wurde mehrfach einfach ignoriert. Sprich: Wird aus dem Systemfehler irgendwann eine Absicht, weil man den Fehler wohlwollend zum eigenen Vorteil ausnutzt.
Aber wie gesagt: Für Strafrecht gibt es ein eigenes Forum.
Zivilrechtlich ist es einfach: Fehler reklamieren und Rücklastschriften ankündigen, sollte es zu weiteren Fehlbuchungen kommen und dann konsequent durchziehen. Man kann auch einen zu hohen Betrag zurück buchen und anschließend den korrekten Betrag überweisen.
Der Gläubiger hat ein ihm bekanntes Mandat von mir verwendet. Die Lastschrift auf meinem Konto aber hat nichts mit mir zu tun, das Geld schuldet dem Gläubiger ein Dritter. Für mich handelt es sich also um eine Lastschrift ohne Mandat.
Mein Kontoauszug nennt unter Verwendungszweck einen Dritten als Schuldner. Die Banken prüfen leider nicht, ob benutztes Mandat und Schuldner zusammen gehören, bevor das Geld fließt.
Gruß juris123
Natürlich prüfen Banken das nicht.
Rücklastschrift und Gläubiger anschreiben, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist und er doch bitte aufhören soll, fremde Rechnungen bei dir abzubuchen.
Fertig.
Es kommt dabei darauf an, was im Mandat vereinbart wurde.
Das kann sein, dass die regelmäßig entstehenden Kosten von Vertrag "12345" vom Mandat erfasst sind oder aber dass alle entstehenden Kosten gegen einen bestimmten Schuldner vom Mandat erfasst sind. Das müsste mal geprüft werden. Habe da beide Versionen schon gesehen.
Was aber nicht vorgesehen ist, ist dass zwei Schuldner sich ein Mandat teilen wie in Deinem Fall.
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