S-Bahn Chaos in Berlin: Kürzung der Zahlung

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)
S-Bahn Chaos in Berlin: Kürzung der Zahlung

Was haltet Ihr von dieser Massnahme?
Diese E-Mail geistert in diversen Foren herum.

Zitat:


Zitat:
An: abo-center@s-bahn-berlin.de

Nummer Umweltkarte: 11111111

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben im Kalendermonat Dezember an 14 Tagen die Zugfrequenz auf der Linie S1 zwischen Fronau und Friedrichstraße erheblich eingeschränkt (Kürzung von 10 auf 20-Minutentakt). Diese Strecke pendel ich jeden Tag zur Arbeit. Alternativ zumutbare Reisemöglichkeiten existieren nicht.

Aufgrund dieser Einschränkung wird Ihnen der Berliner Senat die Zahlungen kürzen. Sie zwingen mich durch Ihre Handlung auch dazu, meine monatliche Zahlung so zu kürzen, dass Sie an Tagen, wo die S1 nur im 20-Minutentakt fährt, nur die Hälfte des Abopreises erhalten.

Bei EUR 71,25 beträgt die tägliche Zahlung ca. EUR 2,30 bei 31 Tagen im Monat Dezember. Sie erhalten an 17 Tagen die EUR 2,30. An den anderen Tagen kürze ich die tägliche Zahlung um genau 50% auf EUR 1,15. Das entspricht der Kürzung der Zugfrequenz auf der Strecke Fronau-Friedrichstraße.

Ich überweise Ihnen nun zweckgebunden EUR 55,20 an das Konto 146915107 bei der BLZ 10010010 (von diesem Konto ziehen Sie nämlich die Lastschriften ein). Das Geld erreicht Sie spätestens am 1. Bankarbeitstag in 2011.

Desweiteren entziehe ich Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung. Sollten Sie trotzdem WIDERRECHTLICH auf mein Konto zugreifen, dann wird eine Rücklastschrift ausgelöst. Die Kosten tragen Sie. Schon aufgrund der Schadensminderungspflicht bin ich angehalten, den Zahlungsmodus auf Überweisung umzustellen.

Sie sollten bedenken: Wenn Sie davon überzeugt sind, dass Sie im Recht seien, die vollen EUR 71,25 fordern zu können, dann bin ich gerne bereit, diesen Sachverhalt gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie müssten ja klagen. Und auf Mahnbescheide und etwaige Inkassobriefe weiß ich sehr genau, wie ich darauf reagieren muss.
Die Öffentlichkeit wird sich für ein Gerichtsverfahren, welches Sie lostreten müssten, sehr interessieren.

MfG
Ihr Fahrgast




-- Editiert am 03.01.2011 16:43

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Aufgrund dieser Einschränkung wird Ihnen der Berliner Senat die Zahlungen kürzen.

Und? Das basiert aufgrund vertraglich vereinbarter Sanktionen, hat aber keine Folgen für Ansprüche auch dem Vertragsverhältnis zum Kunden.


Hat der Kundes solches ebenfalls im Vertrag stehen?
Kann der Kunde nachweisen, das er an diesem Tag gefahren ist?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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