Rufmord per Internet!?

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ralex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord per Internet!?

Ich hätte mal eine Frage:

Sollte jemand versuchen den Ruf einer 2. Person durch Beiträge im Internet zu schädigen (z.b. Person x macht es mit jedem ect), zählt dies als Rufmord oder Rufschädigung und kann Rechtlich verfolgt werden? Natürlich im Falle dass eine 3 Person die Vorfälle bezeugen würde.?

Danke im Vorraus :)
Ralex

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Auch durch Äußerungen im Internet können Beleidigungen oder Verleumdungen begangen werden. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei mündlchen oder anderen schriftlichen Beleidigungen / Verleumdungen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke dafür schonmal.

Doch meine Frage geht noch einen Schritt weiter: Die Person X die Person Y beleidigt ect. wäre Anonym. Es gäbe zwar einen verdacht, doch genau wüsste man es nicht. Gäbe es Möglichkeiten strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, bzw. durch Nachforschungen der Polizei (ich denke an IP-Verfolgung) herauszubekommen wer dahinter steckt??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sofern der Angezeigte nicht namentlich bekannt ist, besteht die Möglichkeit der Strafanzeige gegen Unbekannt. Sobald nach den Ermittlungen die Identität des Angezeigten ermittelt worden ist, wird die Strafanzeige dementsprechend abgeändert. Der Polizei sind durchaus Möglichkeiten gegeben die Identität von Internet-Usern herauszufinden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ralex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Haben Sie dank!

Ralex

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mustang1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bin neu hier und hab mal ne frage!
2 ex von mir schreiben öffentlich im chat das ich angeblich nen frauenschläger wäre obwohl ich niemals ne frau geschlagen hab und seit dem werd ich übelst bedroht und kann auch kaumnoch irgendwo hin gehen ohne das die leute über mich reden! ich bin sogar schon am überlegen um zuziehen weil mein ruf und alles komplett im arsch is! :( was kann ich dagegen machen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ch bin neu hier und hab mal ne frage


Und dafür holst du einen fast vier Jahre (!) alten Thread hoch? Vielleicht erst mal die Forenregeln lesen, wenn du "neu hier" bist, hm?

Und Satzzeichen helfen der Lesbarkeit auch ungemein, ebenso wie korrekte Groß- und Kleinschreibung. Deinen "stream of consciousness" im Chat-Stil kann und will hier keiner lesen.

quote:
was kann ich dagegen machen?


Strafanzeige.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.10.2009 17:54:42
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mustang1988
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

aha lesen lernen machts leichter!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen