Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ???

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Miekesch.1.+
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ???

Ich arbeite in der ambulanten Altenpflege und habe regelmäßig Abenddienst der in der Regel von16 Uhr bis 20.30 Uhr geht. Zusätzlich habe ich in der Zeit von 16 bis 6 Uhr Bereitschaftsdienst. Während dieser Zeit bekomme ich das Dienst-Handy oder es wird eine Rufumleitung auf mein Privathandy gestellt. Bisher habe ich diese Zeit nicht bezahlt bekommen weil es sich angeblich um eine Rufbereitschaft handelt. Ich muss aber in der Bereitschaftszeit an meinen Wohnort aufhalten um bei Notfällen so schnell wie möglich reagieren kann. Das heißt, ich muss den mir anvertrauten zu Pflegenden Personen so schnell wie möglich zur Hilfe eilen.
Meine Frage: Ist diese Zeit Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Weil Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit zählt aber Bereitschaftsdienst schon.
Würde mich über eine qualifizierte Antwort freuen
Danke

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4 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wahrscheinlich wird die Anordnung von Rufbereitschaft auch in deinem Arbeitsvertrag verankert sein, nehme ich an. Zum anderen ist es so. Das Rufbereitschaft nur angeordnet werden kann wenn Ereignisse in dieser Zeit außerordentlich selten anfallen. Gleichwohl ist es eine Belastung, nicht wirklich verreisen zu können. Und da macht es halt einen Unterschied, ob mit Wohnort Berlin gemeint ist oder Kleinkleckersdorf . ein weiteres Problem könnte darin bestehen dass Rufbereitschaft sozusagen 365 Tage im Jahr angeordnet wird , so dass du gar keine Spielräume mehr hättest. Es könnte also sinnvoll sein, diese Fragen einem Fachanwalt vorzulegen.

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#2
 Von 
Miekesch.1.+
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)

In der Arbeitsanweisung zu diesen Thema wird Rufbereitschaft wie Folgt beschrieben. "Die Diensthabende Pflegefachkraft kann sich außerhalb des Dienstbüros aufhalten, muß aber im Notfall schnellstmöglich beim Patienten sein.
Außerdem ist geregelt dass alle eingehenden Anrufe ebenfalls entgegen genommen werden müssen.
Man traut sich eigentlich nicht mal unter die Dusche zu gehen, weil man dann vielleicht einen Anruf oder gar Notruf versäumen könnte.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Bisher habe ich diese Zeit nicht bezahlt bekommen

Wegen dieser Erschwernis, die du zutreffend beschreibst, muss es ein Entgelt dafür geben. Tatsächlich gilt RB als dem Freizeitbereich zugehörig, aber eben nur bedingt. Und wenn es tatsächlich zu einem Einsatz kommt, ist das ganz gewiss Arbeitszeit. Manche TV legen für den ersten Einsatz in RB sogar die Annahme einer Mindestdauer zugrunde, z.B. 3 h, unbeschadet der tatsächlichen Dauer.
Du solltest also deinen AV prüfen und den TV lesen, wenn es einen gibt. Und die tatsächlichen Einsätze auch sorgsam protokollieren.
Da es in diesem Sektor immer wieder abenteuerliche Praktiken gibt, rate ich auch zum Gewerkschaftsbeitritt. Einen BR wird das Haus wohl auch eher nicht haben, schätze ich.

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#4
 Von 
Miekesch.1.+
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 18x hilfreich)

Bei unseren Pflegdienst gibt es einen BR aber der hält sich an die Tatsache das es sich um eine Rufbereitschaft handelt und es dafür keine Entlohnung gibt und das es auch noch kein vergleichbares Urteil wie zB beim Bereitschaftsdienst gibt.
Ich persönlich finde es beschämenswert dass in diesen Berufszweig sowieso schon Hungerlöhne gezahlt werden und dann noch um die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten gefeilscht wird.
Auf jeden Fall ist es ja so, ob Bereitschaft oder Rufbereitschaft, man kann sich so und so nichts vornehmen.

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