Hallo allerseits
Nach meinem Studium wurde ich in meiner Firma in einer Position eingestellt, die vielleicht 10% mit dem Studium zu tun hat. Ich habe mir das Themengebiet selbst erarbeitet und wirklich alles getan, um in diesem Bereich voranzukommen.
Nun bekam ich kurz vor Ablauf der Probezeit die Kündigung und soll die Studiengebühren anteilig zurück bezahlen (ist monatlich gestaffelt). Also bleibt noch ein ganzer Batzen übrig (über 7000€).
Ich finde das Ganze mehr als unfair und habe mich schon einmal ein wenig belesen, aber sicher bin ich mir dennoch nicht, ob die in meinem Studienvertrag enthaltene Rückzahlungklausel überhaupt rechtens ist.
Ich gebe einmal die Formulierungen ein, die mich zu der Überzeugung bringt, dass sie ungültig ist:
"Ein Erstattungsanspruch der Firma ist jedoch ausgeschlossen, wenn
- die Firma das Anstellungsverhältnis vorzeitig kündigt aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat (z.B. betriebsbedingt)
- die Firma oder ein mit ihr gesellschaftlich verbundenes Unternehmen dem Studierenden unmittelbar nach Studienabschluss keine angemessene Anstellung gewährt. Angemessen bedeutet:
Vollzeitbeschäftigung
eine der erworbenen akademischen Qualifikation entsprechende tatsächliche Beschäftigung, eine Dotierung nach vergleichbarer Anfangsvergütung von Hochschulabsolventen der gleichen Fachrichtung im Unternehmen (bzw. in der Branche bei fehlender Vergleichbarkeit im Unternehmen), bezogen auf den Zeitpunkt der Einstellung"
--> Begründung der Kündigung ist eigentlich nur, dass die Fortschritte, die ich mache, zu gering sind.
Frage: habe ich die Kündigung wirklich selbst zu vertreten? Ich habe mir den Hintern aufgerissen und wirklich alles in
meiner Macht stehende getan, um der Position gerecht zu werden. Da es aber mit meinem Studium nichts zu tun hat, was
ich gerade mache (wirklich nur ab und an mal ein Berührungspunkt), handelt es sich, wie im Vertrag beschrieben doch gar
nicht um eine adäquate Beschäftigung, oder? Liegt bei dem Vertrag vielleicht sogar generell eine Intransparenz vor, da
mein künftiges Aufgabengebiet im Vertrag nicht mal ansatzweise zu Wort kommt?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen! Lieben Dank!
Rückzahlungsklausel: Zahlung der Studiengebühren nach Kündigung
18. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2017 | 12:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückzahlungsklausel: Zahlung der Studiengebühren nach Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:01
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
Willkommen in der Realität. Im Studium wird dir beigebracht, wie man sich selbst etwas beibringt.ZitatNach meinem Studium wurde ich in meiner Firma in einer Position eingestellt, die vielleicht 10% mit dem Studium zu tun hat. :
Wenn dir ordentlich gekündigt wurde, dann sehe ich keinen Grund, dass du die Gebühren würdest erstatten müssen.
-- Editiert von micbu am 18.01.2017 13:02
#2
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:11
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitataber sicher bin ich mir dennoch nicht, ob die in meinem Studienvertrag enthaltene Rückzahlungklausel überhaupt rechtens ist. :
Ich gebe einmal die Formulierungen ein, die mich zu der Überzeugung bringt, dass sie ungültig ist
Wie wäre es, die gesamte Klausel reinzustellen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Zitataber sicher bin ich mir dennoch nicht, ob die in meinem Studienvertrag enthaltene Rückzahlungklausel überhaupt rechtens ist. :
Ich gebe einmal die Formulierungen ein, die mich zu der Überzeugung bringt, dass sie ungültig ist
Wie wäre es, die gesamte Klausel reinzustellen?
"Rückzahlungsklausel
Zwischen der Firma und dem Studierenden besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studierenden am Studium zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelor- und ggf- Masterabschluss wesentlich der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Studierenden dient. Die zunächst noch vorläufig von der Firma getragenen Kosten für die externen Studienbeiträge in Höhe von 9.000€ werden endgültig von der Firma übernommen, wenn der Studierende nach Abschluss des Studiums drei Jahre im Dienst der Firma verblieben ist.
Der Studierende verpflichtet sich, der Firma Studienbeiträge in voller Höhe zu erstatten, wenn er ein ihr angebotenes Anstellungsverhältnis nicht antritt. Für den Fall einer Beendigung seines Anstellungsverhältnisses vor Ablauf von drei Jahren verpflichtet sich der Studierend zur Erstattung der Studienbeiträge an die Firma um 1/36 für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung. Dies sind monatlich 250€.
Ein Erstattungsanspruch der Firma ist jedoch ausgeschlossen, wenn
- die Firma das Anstellungsverhältnis vorzeitig kündigt aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat (z.B. betriebsbedingt)
- der Studierende das Anstellungsverhältnis kündigt, aus Gründen, die die Firma zu vertreten hat
- die Firma oder ein mit ihr gesellschaftlich verbundenes Unternehmen dem Studierenden unmittelbar nach Studienabschluss keine angemessene Anstellung gewährt. Angemessen bedeutet:
Vollzeitbeschäftigung
eine der erworbenen akademischen Qualifikation entsprechende tatsächliche Beschäftigung, eine Dotierung nach vergleichbarer Anfangsvergütung von Hochschulabsolventen der gleichen Fachrichtung im Unternehmen (bzw. in der Branche bei fehlender Vergleichbarkeit im Unternehmen), bezogen auf den Zeitpunkt der Einstellung
Für den Fall eines begründeten Erstattungsanspruches erklärt sich die Firma bereit, den Erstattungsbetrag zu stunden oder angemessene Ratenzahlungen zu gewähren, soweit dem Studierenden aus wirtschafltichen Gründen eine Erstattung in einem betrag nicht zugemutet werden kann.
Die Parteien verpflichten sich, der vorstehenden Rückzahlungsklausel auch in einem späteren Anstellungsvertrag Geltung zu verschaffen. Die Rückzahlungsklausel bleibt auch über Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages nachwirkend gültig."
#4
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:37
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Zitat:Begründung der Kündigung ist eigentlich nur, dass die Fortschritte, die ich mache, zu gering sind.
Meine Meinung: Da ist nichts zurückzuzahlen, diese Behauptung ist viel zu allgemein gehalten.
#5
Antwort vom 18. Januar 2017 | 14:08
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hi,
ich schließe mich der Meinung an.
ZitatEin Erstattungsanspruch der Firma ist jedoch ausgeschlossen, wenn :
- die Firma das Anstellungsverhältnis vorzeitig kündigt aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat
Du hast Deine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt. Dass Du die zu hohen Erwartungen nicht erfüllst, hast Du nicht zu vertreten.
Der Vertrag an sich scheint mir nicht angreifbar (in seiner Gesamtheit).
Berry
#6
Antwort vom 18. Januar 2017 | 14:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatHi, :
ich schließe mich der Meinung an.
ZitatEin Erstattungsanspruch der Firma ist jedoch ausgeschlossen, wenn :
- die Firma das Anstellungsverhältnis vorzeitig kündigt aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat
Du hast Deine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt. Dass Du die zu hohen Erwartungen nicht erfüllst, hast Du nicht zu vertreten.
Der Vertrag an sich scheint mir nicht angreifbar (in seiner Gesamtheit).
Berry
Super, das hilft mir doch schon weiter.
Und auch die Tatsache, dass ich studienfern eingesetzt wurde - anders als im Vertrag vereinbart - ist da auch irrelevant?
#7
Antwort vom 18. Januar 2017 | 14:35
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Der dritte Spiegelstrich spricht immerhin davon, dass du angemessen bzw deiner Qualifikationen entsprechend eingestellt werden solltest oder angestellt worden sein solltest. Aber damit muss man sich schon gar nicht mehr befassen, wenn die Rückzahlungsforderung schon am 1. Spiegelstrich scheitert. Die Aussage, du habest nicht genügend Fortschritte gemacht, zielt arbeitsrechtlich sozusagen darauf, dass man dir Minderleistung vorwirft. Diesen Vorwurf wird dein Arbeitgeber aber schwerlich erhalten können. Insofern wirst du nach vorherrschender Meinung hier im Laienforum einer Klage gelassen entgegen sehen können.
Und jetzt?
Schon
266.647
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten