Rückzahlung des Kindergeldes nach Ausbildungsende

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
SornSF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung des Kindergeldes nach Ausbildungsende

Hallo miteinander,

ich bräuchte mal euren Rat bzw. Erfahrungen.

Und zwar habe ich im Juni dieses Jahres eine Berufsausbildung abgeschlossen. Bis dahin haben meine Eltern Kindergeld für mich bekommen.
Nach der Ausbildung wurde ich für 3 Monate in dem Betrieb übernommen, während der Zeit habe ich ein volles Gehalt bezogen. Kindergeld wurde in dem Zeitraum nicht mehr gezahlt.
Seit September bin ich nun Student. Da ich kein Bafög bekomme haben wir wieder Kindergeld beantragt. Was jedoch abgelehnt wurde.
Es wurde aber nicht nur abgelehnt, wir wurden von der Familienkasse auch dazu aufgefordert das erhaltene Kindergeld für die Monate Januar bis Juni komplett und auf einen Schlag zurückzuzahlen. Da die Familienkasse der Meinung ist das ich in den 3 Monaten nach der Ausbildung zuviel verdient habe.

Nun meine Frage ob jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht hat und was man gegen diese Rückzahlung unternehmen kann.

Vielen Dank im Vorraus.

Grüße

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6 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie hoch war dein Einkommen während deiner Ausbildung?
Warst du noch kindergeldberechtigt?

quote:
Da die Familienkasse der Meinung ist das ich in den 3 Monaten nach der Ausbildung zuviel verdient habe.


Dein Anspruch bestünde ab Bewerbung für die Uni. Von diesem Datum an, wird, leider, auch dein Einkommen angerechnet.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

'Die Einkommensgrenze für Kindergeld beträgt 7680,-€ im Jahr.
Rechnen Sie doch mal nach, ob die überschritten wurde.

http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Kindergeld/kindergeld-und-ausbildung_410.php

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" Don`t feed trolls"

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo SornSF,

in Deinem Fall greift eine Sonderregelung, da es sich hier um drei Ausbildungsabschnitte handelt, die jeder für sich zu bewerten sind.

Allerdings wird der Jahreshöchstbetrag dann auch nur für die Ausbildungsmonate heruntergerechnet.

Dies sollten die bei der KG-Kasse eigentlich wissen, denn es steht so in deren Arbeitsrichtlinien.

SG Berry

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#4
 Von 
SornSF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Also verstehe ich es richtig das die Grenze bei 7.680€ (brutto oder netto?) liegt UND nur der Zeitraum einbezogen wird in dem ich noch in der Ausbildung war. Also alles was ich danach verdient habe völlig irrelevant ist?

Ich hatte in den 6 Monaten der Ausbildung ein Brutto von unter 5.000€.
Damit wäre ich ja aufjedenfall unter der Grenze.

Grüße

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich hatte in den 6 Monaten der Ausbildung ein Brutto von unter 5.000€.


In diesen 6 Monaten würde der Freibetrag von 7680€ halbiert..
Dein Brutto-Einkommen minus Sozialabgaben minus Werbungskosten.
M.E. würdest du nicht über dem Freibetrag liegen und wärst während deiner Ausbildung kindergeldberechtigt gewesen.

Wie das ab Studium-Beginn aussieht, wäre zu klären.
Wie ich oben geschrieben habe, hättest du Anspruch ab Bewerbung für die Uni.
Das wurde mir, *kämpfe* grade ähnlich, von der Familienkasse so mitgeteilt.
Da mein Sohn, wie du, ab Bewerbung, voll verdient hat, sein Einkommen demzufolge höher als der Freibetrag, wurde das KG abgelehnt.

Ob das, nach Widerspruch, ab Studium-Beginn, ohne Einkommen und nicht ab Bewerbungstermin gezahlt wird, weiß ich nicht.

Vielleicht weiß das jemand hier, wär klasse.

Grüßle











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#6
 Von 
SornSF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

oke wenn das so ist liege ich unter der Grenze von 3840€ für die 6 Monate.

Gibt es das irgendwo nachzulesen, z.B. einer offiziellen Seite, das die einzelnen Abschnitte vom Amt getrennt voneinander betrachtet werden müssen?
Dann könnte ich mich in meinem Brief an die Familienkasse dadrauf beziehen bzw. drauf verweisen.

Vielen Dank für die bisherige Hilfe.

Grüße

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