Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
MoniqueB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation

Hallo, mein Arbeitgeber hat mir das Weihnachtsgeld, dass er mir im November gezahlt hat, mit der Dezemberabrechnung wieder abgezogen. Zur meiner Situation: Ich habe zum 31.12.2006 gekündigt und habe seit 1.1. einen neuen Arbeitgeber. Nach meiner Frage, warum er das getan habe, bekam ich zur Antwort, dass die Gratifikation wieder zurück gebucht wurde, weil ich nach dem 31.12. nicht mehr in diesem Unternehmen beschäftigt bin.
Tja, das wäre ja so weit rechtens. Aber ich bin seit 8 Jahren in dem Unternhemen beschäftigt und im Vertrag steht, das nach einer Betriebszugehörigkeit von mindesten 5 Jahren die Rückzahlungsverpflichtung entfällt.
Darauf der Arbeitgeber: nein es wäre keine Rückzahlung nötig, wenn ich zwischen 1.1. und 31.3. das Unternehmen verlassen hätte. Da es aber zum 31.12. war, gibt es keine Weihnachtsgratifikation.

Nun gut, der Abschnitt in meinem Arbeitsvertrag ist für mich verwierend und ich fühle mich ...

Hier nun der Absatzaus mienem Vertrag:

"Die Weihnachtsgratifikation wird nur gezahlt, wenn das Anstellungsverhältnis nach dem 31.12. des Auszahlungsjahres noch fortbesteht. Scheidet der Arbeitnehmer nach Erhalt einer Weihnachtsgratifikation (§3 (2)) vor dem 1.4. des Folgejahres nachdem dem Ende des Kalenderjahres, für das die Gratifikation bezahlt wird, aus, so ist die Hälfte der Gratifikation zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsansprüche können mit den Ansprüchen des Arbeitnehmers aufgerechnet werden. Die Rückzahlungsverpflichtung entfällt, wenn mit dem Tag des Ablaufs der Betriebszugehörigkeit diese mindestens 5 Kalenderjahre betragen hat."

Kann mir da bitte jemand Info geben, was mir dieser Text sagen soll?
Wie schon geschrieben, ich bin länger als 5 Jahre in dem Unternehmen. Und meines Erachtens sagt der letzte Satz aus, dass man dann nichts mehr zurück zahlen braucht.

Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich im Vorraus.
Danke.
Monique

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Die Weihnachtsgratifikation wird nur gezahlt, wenn das Anstellungsverhältnis nach dem 31.12. des Auszahlungsjahres noch fortbesteht.


Die Rückzahlungsverpflichtung bezieht sich aber auf den Fall, der bei Ausscheiden nach dem 'Auszahlungsjahr' (und vor dem 1.4.) in Kraft tritt. Bei einem Ausscheiden bis 31.12. des Jahres wäre also gar kein Anspruch auf das Weihnachtsgeld da (und zwar unabhängig davon, wie lange man da tätig ist).


Meine persönliche Meinung dazu.

Für rechtssichere Auskunft ist ein Anwalt zu konsultieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MoniqueB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke venotis, für die schnelle Antwort.
Wie gesagt, für mich ist der Text verwirrend und ich sehe es halt so, dass der letzte Satz alles aufhebt, da auch keinerlei Absatz, etc. da ist. Um die Meinug eines Anwaltes, werde ich wohl nicht drumherum kommen, hab ich mir schon gedacht.
Danke, und noch ein schönes Jahr 2007

Grüße Monique

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