Rückzahlung Halbwaisenrente - Vertrauenschutz ?

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kabisa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Halbwaisenrente - Vertrauenschutz ?

Hallo ihr alle :)

Am 19.12.2012 meldete ich mich von der Schule ab, im Januar 2013 meldete ich mich ausbildungssuchend. Leider fand ich keine und begann am 01.09.2013 meinen Bundesfreiwilligendienst.

Beide Male schickte ich die entsprechenden Unterlagen an meine Rentenkasse.

Diesen Januar erhielt ich einen Brief.
Ich soll die gesamte Halbwaisenrente von 2013, das sind ca. 1400 Euro, zurückzahlen. Zudem wurde sie mir eingestellt.

Mehrmals wurde mir von verschiedenen Stellen versichert, dass ich als Ausbildungssuchend - Gemeldete und als Bfd'ler weiterhin HW bekomme.
Das Geld habe ich verbraucht, Rücklagen habe ich keinerlei.

Meine Fragen:
- Ist es nicht die Schuld der RV, wenn sie mir weiterhin HW zahlt?
- Oder steht mir als Ausbildungssuchende / BFD'lerin doch keine HW zu?
- Kann ich mich auf §45 des SGB berufen?

Ich bitte um schnellstmögliche Antworten, ich suche nebenher noch nach einer Wohnung und wenn ich das Geld zurückzahlen muss, weiß ich nicht mehr wie ich das alles bewerkstelligen soll. Ich verdiene kaum etwas und bin auf das wenige, was ich als HW bekomme, angewiesen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Berufen Sie sich auf § 45 II SGB X.

Sollte allerdings der Vertrauensschutz nach Ansicht der RV durch irgendwelche Gründe entfallen sein, bleibt Ihnen noch der Widerspruch und dann ggfs. die Klage vor dem Sozialgericht.

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