Rücktrittsrecht bei Domainvertrag / Mahnungen

1. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)
Rücktrittsrecht bei Domainvertrag / Mahnungen

Hallo,

ich habe letztes Jahr ein E-mail Paket mit einer Domain bei dem Anbieter "Hosteurope" angemietet.

Bei der Wahl der Domain wurde lediglich überprüft, ob diese Domain bereits vorhanden ist, nicht aber ob diese überhaupt möglich ist.

So wählte ich eine Domain, die leider garnicht richtig aufgelößt werden kann und somit unbrauchbar ist. E-mails werden vom Server einfach geblockt.

Dies meldete ich sofort nach Vertragsabschluss (Online) und bekam leider nur unbefriedigende Informationen.
Auf gut deutsch sei es Pech und es gibt dafür auch kein Rücktrittsrecht, da sie die Domains selber nur durchschleifen und einen Jahresvertrag mit denic haben.

Zähneknirschend buchte ich dann eine 2. Domain welche alle Kriterien erfüllte und auch funktionierte.
Zahlen musste ich so für 2, aber nutzen konnte ich nur eine.

Am Anfang des Jahres habe ich dann beauftragt die unbrauchbare Domain zu löschen.

Dafür habe ich auf dem Portal des Anbieters ein Closeauftrag ausgedruckt, der wie folgt aussah:

Faxauftrag

Damit es keine Missverständnisse gibt, habe ich Löschung noch extra unterstrichen.

Der Anbieter dreht nun jeddoch seit Monaten seine Worte so hin, wie er es will und akzeptierte die löschung nicht und besteht auf die Zahlung eines weiteren Jahres für eine unbrauchbare Domain.

Irgendwann hat es mir dann gereicht und ich habe komplett alles gekündigt.

Die Domain die funktioniert und noch bis Ende nächsten Jahres zum Vertragsende läuft, habe ich bezahlt, auch wenn ich sie nicht mehr nutze, die Unbrauchbare aber nicht.

Nun meine Frage:
1. Ist das Unternehmen berechntigt ein Rücktrittsrecht in den AGB auszuschließen?

2. Ist das akzeptabel das ich ein 2. Jahr für eine unbrauchbare Dienstleistung zahle, die noch nie funktionierte und auch nie funktionieren wird, obwohl ich das schon direkt nach Vertragsabschluss gemeldet habe und wie angegeben die Löschung beauftragt habe?

Das Unternehmen hat mir mittlerweile 3 Mahnungen geschickt und ich habe meine Diskussion eingstellt, da das Unternehmen alles so hindreht wie sie es möchten.

Angeblich hätte man mich auch gewarnt, dass die Domain nicht funktioniert (oder wie auch immer das angeblich hätte aussehen sollen).
Wenn ich eine Meldung bekommen hätte wie: "Achtung, diese Domain ist ungültig, wollen Sie diese Domain trotzdem beantragen? hätte ich das sicher nicht gemacht.

Man bekommt lediglich eine Meldung wenn die Domain schon vergeben ist.

Es geht hier zwar nur um Kleinbeträge (7,40 Euro pro Domain), aber ich bin schon echt sauer ein Jahr für etwas Unbrauchbares gezahlt zu haben, das die jetzt mit hängen und würgen ein weiteres Jahr erzwingen wollen, ist eine absolute Frechheit.

Gruß
Chris

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
ich habe letztes Jahr ein E-mail Paket mit einer Domain bei dem Anbieter "Hosteurope" angemietet.

Wann genau?



Bist Du Privat oder Gewerbetreibender?





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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Bin mir nicht ganz sicher, aber da Laufzeitende zum 09.01.2014 erfasst ist, wird es der 10.01.2012 gewesen sein.

Ich habe als Privatperson den Vertrag online abgeschlossen.

Die die sich für mich stellt, was wird wohl passieren?
Als nächstes wird sicher ein Inkassobüro eingeschalten.

Wenn ich den die Mails zuschicke ob dann noch was passieren wird?

Offen sind im Prinzip noch die 7,40 Euro für die nicht funktionierende Domain für das 2. Jahr.

Plus Mahngebühren sind wir da bei 27,53 Euro.

Ich als Unternehmen würde solch einer Summe nicht weiter hinterher laufen, schon garnicht wenn sie für solch eine Dubiose Angelegenheit entstanden ist.

Autohaus kann ja auch keine Leasingfahrzeuge ohne Motor vertreiben und dann sagen ätsch pech gehabt, aber ich habe hier noch ein Auto mit Motor für weitere 3000 Euro im Jahr.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Ich nehme mal an, das es einen Umlaut-Domain ist?
Nicht alle Mailprogramme sind damit kompatibel.
Die Mails kommen aber normalerweise an, wenn Du den Punnycode der Domain verwendest.



quote:
und besteht auf die Zahlung eines weiteren Jahres für eine unbrauchbare Domain.

Erstmal völlig zu Recht, denn du hast die Kündigungsfrist schlicht nicht eingehalten (de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses).



quote:
Autohaus kann ja auch keine Leasingfahrzeuge ohne Motor vertreiben und dann sagen ätsch pech gehabt, aber ich habe hier noch ein Auto mit Motor für weitere 3000 Euro im Jahr.

Der Vergleich hinkt, hier hast du dir ja den Motor ausgesucht und der Motor pass nicht ins Auto ...



quote:
Als nächstes wird sicher ein Inkassobüro eingeschalten.

Dann ein Anwalt, dann ein Gericht und zum Schluss der Gerichtsvollzieher.





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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Hier geht es darum, dass das Autohaus mir unwissentlich ein Auto ohne Motor verkauft hat.

Ich mein fast jede Seite programmiert Abfragen Ihre Seite für Passwörter, damit sie mindestens so lang sind und mindestens folgende Zeichen beinhalten....

Genau so eine Abfrage könnte der Anbieter ja auch bei der Domainerstellung einbinden, aber nein, machen sie nicht.

Über umwege ist es möglich eine E-Mail an diese Adresse zu schicken, aber nicht mit der bestellten Domain, sondern mit einem totalen Buchstabensalat den sich keiner Merken kann und was man schon garnicht für Bewerbungen nutzen kann.

Über Fristen zur Löschung habe in den AGB nichts gelesen nur zu Kündigung.

Die Frist beanstanden sie ja auch nicht, sondern sie sagen das ich ihnen eine Freigabe beauftragt habe und keine Löschung.

Dies ist aber das Dokument was mir auf den ihrer Seite ausgespuckt wurde und da steht ja auch "Löschung und / oder Freigabe" und ich habe es noch unterstrichen und ein Satz dazu geschrieben.

Des weiteren ist für mich die Frage offen das es rechtlich legitim ist einen im Internet abgeschlossenen Vertrag von der Rücktrittsmöglichkeit auszuschleißen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Genau so eine Abfrage könnte der Anbieter ja auch bei der Domainerstellung einbinden, aber nein, machen sie nicht.

Deine Domain ist aber nun mal gültig gemäß den Richtlinien und daher auch registriert worden.



quote:
Über umwege ist es möglich eine E-Mail an diese Adresse zu schicken, aber nicht mit der bestellten Domain, sondern mit einem totalen Buchstabensalat den sich keiner Merken kann

Das liegt aber daran, das viele Mailprogramme die Umlaute schlicht nicht unterstützen. Da muss man dann halt statt mail@Müller.de die weltweit verständliche mail@xn--mller-kva.de eingeben.
Das kann man aber nun mal nicht den Providern vorwerfen.



quote:
Über Fristen zur Löschung habe in den AGB nichts gelesen nur zu Kündigung.

Und was ist in Deiner Welt der Unterschied?



quote:
Hier geht es darum, dass das Autohaus mir unwissentlich ein Auto ohne Motor verkauft hat.

Nein, der Motor ist ja vorhanden, der läuft sogar.
Das du keine Fahrstunden genommen hast und daher nicht fahren kannst, ist nicht das Problem der Leasingfirma.



quote:
Des weiteren ist für mich die Frage offen das es rechtlich legitim ist einen im Internet abgeschlossenen Vertrag von der Rücktrittsmöglichkeit auszuschleißen.

Ja, das ist es.
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen das Widerrufsrecht auszuschließen. So z.B. Dienstleistungen. Hier erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.





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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Demnach gibt es also absolut kein Widerrufsrecht?
Die Domain war ja wenigen Stunden geschaltet und dann habe ich es auch gemeldet.

Mit an E-Mail Programme alleine sollte es nicht liegen. Habe es auch direkt von Internetseiten getestet.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Demnach gibt es also absolut kein Widerrufsrecht?

Widerrufsrecht gibt es, aber nur in der vorgesehenen Fristen und unter bestimmten Umständen (z.B. Dienstleistungen nicht).
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, muss darüber entsprechend informiert werden.

Wie es sich bei Dir gestaltet weis ich nicht, da ich weder den damaligen Bestellablauf noch deine vertraglichen Vereinbarungen kenne.



quote:
Mit an E-Mail Programme alleine sollte es nicht liegen.

Nein, es gibt auch Browser, Webmailer auf Servern, etc. die das nicht unterstützen.
Der IE 10 kann es z.B.

Testen kann man es hier:
http://www.ä-test.com
Entweder gibt es eine Fehlermeldung oder man sieht "Glückwunsch! Ihr Browser kann Umlaut-Domains (IDNs) korrekt darstellen!"



Zur Sicherheit würde ich persönlich nochmals per Einschreiben-Rückschein mitteilen, das ich aus dem Vertrag 123 die Domain xyz.de sowohl bei Host-Europe als auch beim von Host-Europe beauftragten Registrar vollständig per sofort kündige.





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du diskutierst hier über Sachen, die sowieso zeitlich zu weit zurückliegen. Das Widerrufsrecht würde nur 14 Tage funktionieren. Bei Domains bezahlt man nicht die Domain selbst, es ist so gesehen kein kauf, sondern man bezahlt die Einrichtungs-/Reservierungsgebühr. Das ist gängige Praxis und weltweite Vertragsgrundlage der Registrare. Da wirst du nichts erreichen.

Die Mahngebühren dürften derweil eindeutig zu hoch sein. Pro Schreiben würde ich nur 2,50€ akzeptieren plus wenige Cents an Zinsen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Es sind aktuell 27,53 Euro inklusive der 7,40.

Also schon mehr als das Dreifache.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Das ist der Verzugsschaden der beansprucht wird.

Schlüssel das ganze mal auf, mal sehen wie nahe die der Realität sind.





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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

14.02.13 SP2013-0320 14.02.13 14,40 EUR 7,20 EUR 3
03.03.13 Rechnung 15513262 13.03.13 10,00 EUR 10,00 EUR 1
Gebühr 10,23 EUR
Zinsbetrag 0,10 EUR
Gesamtsumme / sofort zu zahlen: 27,53 EUR



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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
14.02.13 SP2013-0320 14.02.13 14,40 EUR 7,20 EUR 3

Ok, das waren die beiden Domains



quote:
03.03.13 Rechnung 15513262 13.03.13 10,00 EUR 10,00 EUR 1

Wofür diese?



quote:
Gebühr 10,23 EUR

Wofür diese?



quote:
Zinsbetrag 0,10 EUR

Ok





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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
brandenburg3
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

Keine Ahnung, mehr steht in der Mahnung nicht drin, außer halt das der Betrag noch nicht beglichen wurde und was noch passieren kann.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Du hast die Rechnung 15513262 vom 03.03.13 nicht erhalten?





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