Rücktritt von einem Neuwagen-Kaufvertrag

11. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)
Rücktritt von einem Neuwagen-Kaufvertrag

Guten Abend,
ihc hätte mal eine Frage bezüglich des Rücktritts eines Neuwagenkaufs.
In den Neuwagenverkaufsbedingungen steht ein Passus drin wo ich mir nicht sicher bin wie ich ihn auslegen soll...

Kurz zu der vorgeschichte...Ich habe besagten Neuwagen am 22.10.2015 bestellt. Das Auto wird erst ab nächstes Jahr gebaut, ist also eine Unverbindliche Bestellung bei dem Händler die von dem Hersteller noch bestätigt werden muss. Dementsprechend habe ich noch keinen Liefertermin bzw. auch keine Ordernummer.

Jetzt zu dem Passus.

1. Vertragsabschluss/Übergabe von Rechten und Pflichten des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zu drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis zu sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vohanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Wenn ich den Passus richtig interpretiere kann ich morgen, den 12.11.2015 am letzten Tag der 3 Wochen vom Kauf zurücktreten, oder?

Danke für eure Hilfe

Gruß
Patrick

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

Sie haben doch selbst geschrieben, es sei eine "unverbindliche Bestellung". Eine unverbindliche Bestellung muss erst durch konkretisierende Angaben ergänzt werden, bevor hier überhaupt eine verbindliche Bestellung und ein Liefertermin im Raum stehen kann. Ich würde sagen, Sie können hier jederzeit Ihre "Vorbestellung" stornieren. Der zitierte Passus ist meines Erachtens nicht einschlägig, da hier keine Bestellung in diesem Sinne vorliegt. Ein Kaufvertrag ist bisher nicht zustande gekommen, somit können Sie auch nicht von einem solchen zurücktreten.

Gruß

-- Editiert von pro_forma am 12.11.2015 00:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für die Antwort.
Aber leider hat sich da bei mir so spät abends der Fehlerteufel eingeschlichen...
Es sollte natürlich heißen "Verbindliche Bestellung"... und nicht "Unverbindliche Bestellung"...Sorry

Aber bedeutet der Passus das ich 3 Wochen Zeit habe von dem Kauf zurückzutreten?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Aber bedeutet der Passus das ich 3 Wochen Zeit habe von dem Kauf zurückzutreten?

Nein - ganz und gar nicht.
Das heißt, dass der Verkäufer 3 Wochen Zeit hat, ihre verbindliche Bestellung anzunehmen (zu "bestätigen"). Kommt innerhalb von 3 Wochen keine Annahme-Erklärung ("Bestätigung"), verfällt die verbindliche Bestellung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Aber schlau bin ich daraus immer noch nicht...Sorry

Es steht ja der Käufer (also ich) bin höchstens 3 Wochen an die Bestellung gebunden.
Also könnte ich an dem letzten Tag der 3 Wochen, also heute, von der Bestellung zurücktreten?
Weil die Bestellung bestätigen, in Form einer Bestellnummer oder Auftragsnummer, kann ja nicht kommen...diese kommen wahrscheinlich erst im Dezember wenn nicht sogar noch später.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von stryke66):
Also könnte ich an dem letzten Tag der 3 Wochen, also heute, von der Bestellung zurücktreten?

Nein, du kannst nicht zurücktreten.
Diese Bestellung wird von ganz alleine hinfällig wenn diese nicht angenommen wird. Wird die Bestellung angenommen, dann herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Auto.
Ist der Wagen finanziert? Dann liegt evtl. ein Verbundgeschäft vor. Wenn man die Finanzierung noch widerrufen kann, dann wird die Bestellung mit hinfällig.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Sehe ich nicht so bzw. so wie drkabo.
Du bist bis heute (3 Woche) an die verbindliche Bestellung gebunden. Und wenn der Verkäufer heute noch annimmt oder dir den Wagen hinstellt, dann ist der Kaufvertrag geschlossen.
Ab morgen bist du nicht mehr dran gebunden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich verstehe das gerade nicht wirklich.
Die Bestellungen von anderen Leute die dieses Auto bestellt haben, laufen auch schon länger wie 3 Wochen.
Also würde das bedeuten, wenn ich mich nicht beschwere läuft die Bestellung weiter...aber jetzt nochmal zu meinem Knackpunkt.
Da ich ja keine Bestätigung habe, würde ja bedeuten das die hinfällig. Wie kann ich das dem Autohaus dann am besten sagen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Sehe ich nicht so bzw. so wie drkabo.
Du bist bis heute (3 Woche) an die verbindliche Bestellung gebunden. Und wenn der Verkäufer heute noch annimmt oder dir den Wagen hinstellt, dann ist der Kaufvertrag geschlossen.
Ab morgen bist du nicht mehr dran gebunden.


So hätte ich das auch gesehen...aber bin mir absolut nicht sicher

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Soweit ich das verstanden habe, hat der Verkäufer auf die Bestellung hin noch keine Bestätigung gegeben. Dann bist du ab morgen (13.11.) auch nicht mehr an deine Bestellung gebunden, da bisher keine Rückmeldung gekommen ist, der Verkäufer also hinsichtlich der Vertragsofferte deinerseits keine Willenserklärung zur Annahme des Vertrages abgegeben hat (gemäß Nr. 1 der o.g. AGB). Sollte er allerdings bereits seine Annahme (innerhalb der drei Wochen) kundgetan haben, dann ist der Vertrag bereits geschlossen und es besteht kein Rücktrittsrecht.

Sofern du die Bestellung aufrechterhalten möchtest, so würde ich dem Autohaus deutlich machen, dass du gern eine Bestätigung über ein Zustandekommen des Vertrages haben möchtest. Schließlich ist laut AGB dein Angebot (Bestellung) per 13.11. hinfällig, so dass der Verkäufer es gar nicht mehr annehmen kann bzw. dieses danach ein neues Angebot an dich darstellt, welches du wiederum annehmen musst. So sehe ich das ;) .

-- Editiert von pro_forma am 12.11.2015 12:55

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Sehe ich nicht so bzw. so wie drkabo.

Ich bin doch auch der gleichen Meinung, habe ich denn etwas geschrieben, das eine andere Meinung vermuten lassen könnte? War nicht meine Absicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Nein das bezog sich auf die Antwort von stryke66
Wir haben nur zeitgleich geschrieben und du warst einen Tick schneller.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.05.2017 16:16:52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, danke nochmal für eure Antworten.
Ich war gestern und heute bei dem Händler...der Passus bedeutet das man von dem Kauf zurücktreten kann.
Allerdings stand in der Bestellung nochmal ein Passus mit dem gleichen Wortlaut, der allerdings die Rücktrittsfrist auf 4 Wochen erhöhte

4x Hilfreiche Antwort

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