Rücktritt von Kaufvertrag bei Verlust der Ware auf Postweg

8. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2017 12:37:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvertrag bei Verlust der Ware auf Postweg

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Juli bei Eventim Karten für unterschiedliche Veranstaltungen am selben Tag bestellt. Leider kamen die Tickets nie bei mir,obwohl ich Portogebühren von je 4,90 pro Veranstaltung gezahlt habe. Das Unternehmen die Tickets aber für den 80cent Standardversand verschickt.
Eventim hat mir jetzt nach langem Hin und Her Ersatz Einlassdokument (ein PDF Dokument zum selbst ausdrucken) geschickt. Bei der Veranstaltung in Heimatortsnähe lasse ich mir diese Prozedure gefallen. Bei der Veranstaltung 400km entfernt nicht, da sind mir die Zeit und weitere Kostenaufwände zu hoch. Das Unternehmen reagiert ziemlich kundenunfreundlich und antwortet nur auf die Hälfte meiner Fragen. Man merkt es kommt ihnen nur auf ihren Profit an.
Kann ich rechtlich etwas tun um vom Kaufvertrag zurückzutreten oder muss ich mir diese Abzocke gefallen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Miiichen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Miiichen):
Bei der Veranstaltung in Heimatortsnähe lasse ich mir diese Prozedure gefallen. Bei der Veranstaltung 400km entfernt nicht, da sind mir die Zeit und weitere Kostenaufwände zu hoch.

Ach, der Ausdruck kostet mehr wenn die Veranstaltung weiter weg ist?
Diese Argumentation ist nicht wirklich nachvollziehbar.



Zitat (von Miiichen):
Kann ich rechtlich etwas tun um vom Kaufvertrag zurückzutreten

Kommt ganz darauf an, mit wem man denn überhaupt einen Vertrag über was genau abgeschlossen hat.
Die sind ja nicht nur Verkäufer sondern oft auch nur Vermittler.
Dann gibt es auch noch die Variante, das der Kaufvertrag bezüglich der Tickets mit einem Privatverkäufer geschlossen wurde und der Vermittler einen Verwahrungsvertrag bezüglich der Tickets hat.



Zitat (von Miiichen):
oder muss ich mir diese Abzocke gefallen lassen?

Aber derzeit gibt es keinen Rücktrittsgrund, man hat ja Ersatz erhalten.
Und von Abzocke ist 0,0 zu erkennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.09.2017 12:37:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht bei der Abzocke darum, dass ich 4,90€ Portogebühr bezahlt habe und das Unternehmen die Tickets für 80 Cent unversichert verschickt. Aber mit zuverlässigen Versand wirbt.

Bei der Veranstaltung, die weiter weg ist, habe ich noch Anfahrts- und Übernachtungskosten. Viele Kunden, die das selbe Problem mit dem, eben unzuverlässigen, Versand haben, haben berichtet, dass es Probleme beim Einlass und den Plätzen gab. Dafür möchte ich keine 400km fahren.

Der Vermittler hat den Veranstalter vor geraumer Zeit aufgekauft.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Miiichen):
Es geht bei der Abzocke darum, dass ich 4,90€ Portogebühr bezahlt habe

Immer wieder dasselbe. Das Versandkosten nun mal aus mehr bestehen als den Portokosten sollte mit etwas gesundem Menschenverstand durchaus klar sein?.



Zitat (von Miiichen):
unversichert verschickt. Aber mit zuverlässigen Versand wirbt.

Die müssen die nicht versichert versenden.
Und Versand mit der Deutschen Post gilt als zuverlässiger Versand.



Zitat (von Miiichen):
Dafür möchte ich keine 400km fahren.

Muss man auch nicht.
Nur ist "ich möchte nicht" keine Rechtsgrundlage für einen Rücktritt.
Und eine vage Befürchtung das es tatsächlich eventuell Probleme geben könnte, ist auch keine keine Rechtsgrundlage für einen Rücktritt (denn die kann es immer geben).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.09.2017 12:37:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich halte meinen Menschenverstand für gesund und habe zu den Kosten des Versandes und den Zahlen des täglichen Verlustes von Briefsendungen bei der deutsche Posten Recherche betrieben. Auch dass der Verkäufer, laut Paragraph 446 BGB, das Risiko trägt und nicht der Käufer.
Mir ist durchaus bewusst, dass "Ich möchte nicht" kein Rücktrittsgrund ist.
Es ist auch keine vage Vermutung, denn viele Kunden haben genau dieses Problem ( erschwerter Einlass mit den Ersattdokumenten) geschildert.
Wenn man sich näher mit dem Unternehmen beschäftigt ( Klage wegen unzulässigen Servicgebühren, das Kartellamt ermittelt, Kunden-Meinungen) bekommt man leicht das Gefühl, dass man abgezockt wird.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Miiichen):
erschwerter Einlass mit den Ersattdokumenten


Liegt ja in der Natur der Sache. Wenn alle Leute mit Tickets kommen und einige wenige mit DinA4 Seiten würde ich als Einlasskontrolle auch zweimal hinsehen und ggf. weitere Prüfungen vornehmen. Ich würde an Ihrer Stelle mal die Definition von "erschwert" raussuchen. Zum Vergleich dann mal nach "verweigertem Einlass" suchen.

Zitat (von Miiichen):
bekommt man leicht das Gefühl, dass man abgezockt wird.


Man zahlt einen vorher vereinbarten Preis und erhält einen vorher vereinbarten Gegenleistung. Abzocke sehe ich da noch nicht. Die 4,90 Porto dürften Ihnen Bm vor Kauf bekannt gewesen sein. In Zukunft steht es Ihnen natürlich frei einen anderen Ticketverkäufer aufzusuchen.

-- Editiert von Guruhu am 09.09.2017 11:32

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#6
 Von 
guest-12321.09.2017 12:37:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vieken Dank für ihre Antwort.
Und eben diese Procedere wollte ich vermeiden. Dafür habe ich auch gezahlt.

Ich fand die Gebühren im Vorfeld auch schon unerhört. Wollte aber unbedingt die Karten als Geschenk haben.

Das werde ich auch.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Miiichen):
Und eben diese Procedere wollte ich vermeiden.

Das ist verständlich.



Zitat (von Miiichen):
Dafür habe ich auch gezahlt.

In der Regel zahlt man ja nur für den Zutritt zur Veranstaltung und nicht für das Vermeiden der Prüfung bei der Einlasskontrolle.
Daher wäre interessant, mit welchem Wortlaut genau wurde das denn vereinbart, das man das Procedere vermeidet?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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