Rücktritt von Kaufvertrag bei Möbelkauf aus Inet

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
olena2411
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Kaufvertrag bei Möbelkauf aus Inet

Hallo liebes Forum,

Frage:
Darf der Händler die Montage als zweiter Nachbesserungsversuch gelten lassen, obwohl die 1.5 Monaten später angeboten wird und erst nach meinen ernsthaftem Brief???
Aus meiner Sicht wäre es der DRITTER Nachbesserungsversuch.

Die Vorgeschichte:
im Frühjahr 2010 habe ich von einem Händler im Internet das Bambusbett gekauft. Kurze Zeit darauf habe gesehen, dass ein Paar Risse sich gebildet haben. Von mir als Schönheitsfehler gesehen, dann ist aber ein Bambusrohr geplatzt, sodass der Lattenrost aus dem Fussteil ausfiel.

Nach der Kontaktaufnahme zu dem Händler habe ich einen Ersatzteil zugeschickt bekommen. Der Ersatzteil passte aber nicht und etwas später hat sich wieder ein großer Riss gebildet. Das Telefonat mit der Geschäftsleitung hat folgendes erbracht: ich wollte, dass das Bett gleich abgeholt wird, aber der Händler wollte es nochmals mit einem Ersatzteil versuchen und hat sich am Telefon bereit erklärt das Bett abzuholen falls der Versuch nicht erfolgt. Ist auch sein gutes Recht!!

Ich habe auch Bilder gemacht, wo es zu sehen ist an welchen Stellen auf unserem Bett die Einwindungen vorgebohrt sind (ist immer unterschiedlich ), sodass der Ersatzteil zu dem Bett passt.

Wie ich es geahnt habe lagen die Löcher nicht über die Einwindungen egal wie ich es versucht habe, mit Hochheben und einwinken auch. das Bett lässt sich nicht zusammenschrauben nicht aufgrund dessen , dass zwei linke Hände hätte, sondern weil die Teile zu einander nicht passen. Da es um ein Naturmaterial handelt, lässt es sich nicht so präzise herstellen. Das bestätigen auch die Mitarbeiter einer Umzugsfirma. Sie haben es auch versucht!

Nach dieser erfolglose Montage habe ich dem Händler per E-Mail mit beigelegten Fotos mitgeteilt, dass der Versuch gescheitert ist. Und dank diesen Fotos macht er Schlussfolgerung, dass Nachbesserungsversuch erfolgt ist, mit Anmerkung: ich wäre nicht in der Lage zwei Schrauben zu ziehen.

Ich habe ihm eine Frist von 15 Arbeitstagen, um mir ein neues mangelfreies Bett zu liefern, genant, nach deren Ablauf ich von dem Kaufvertrag zurücktrete.
4 Arbeitstage davor bekomme ich eine E-Mail mit dem Angebot mir Zwei seine Mitarbeiter nach Hause zu schicken um das Bett zu montieren. Allerdings mit einer Berechnung deren Anfahrt- und Arbeitskosten. Nach seinen weiteren frechen E-Mails mit Beschuldigungen, Kommentaren und Unterstellungen habe ich mich zu keiner weiteren Kulanz erklärt und kündige meine sofortige Rücktritt von dem Kaufvertrag an.


Danke im Voraus,

olena2411


-----------------
""

-- Editiert olena2411 am 11.01.2012 12:08

-- Editiert olena2411 am 18.01.2012 09:07

-- Editiert olena2411 am 18.01.2012 09:08

-- Editiert olena2411 am 18.01.2012 09:10

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen