Rücktritt vom Vorvertrag, wenn keine Anzahlung gemacht wurde?

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 12:59:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Vorvertrag, wenn keine Anzahlung gemacht wurde?

Hallo,
es geht um meine Mutter. Vor 6 Wochen, Ende Februar, wollte meine Mutter sich bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto kaufen, da ihr jetziger Wagen es wohl nicht mehr durch den TüV eine Woche später geschafft hätte (was am Ende auch stimmte).
Mit dem besagten Händler hat sie sich schnell geeinigt und einen Vorvertrag abgeschlossen, allerdings OHNE etwas anzuzahlen. Der Händler meinte, für den neuen Wagen wolle er noch eine Inspektion machen und dann direkt neuen TüV drauf. Als meine Mutter gerade das Auto ein paar Tage später abholen sollte, rief der Händler plötzlich vorher an, und erklärte, bei der Inspektion wäre ihm aufgefallen, dass doch noch eine Reparatur vorher nötig wäre. Da der jetzige Wagen meiner Mutter jedoch zwei Tage später keinen Tüv mehr gehabt hätte, haben sie sich darauf geeinigt, dass der Händler die Kosten für den Tüv des alten Wagens übernimmt, da die Reparatur des neuen Wagens bis zu zwei Wochen dauern würde.

Also ist meine Mutter mit dem alten Wagen zum Tüv, dieser ist nicht durchgekommen, und sie hatte nun 4 Wochen Zeit, um die erforderlichen Mängel zu beheben. Der neue Wagen sollte in zwei Wochen fertig sein, also passte das ja wunderbar. Der Händler hat dann gesagt, sein Mitarbeiter würde uns anrufen, wenn der Wagen fertig sei, da er selbst nun erstmal für 3 Wochen in den Urlaub fährt. Nicht ideal, aber gut, meine Mutter fand das damals okay.

Doch dann vergingen zwei Wochen, und vom Händler selbst oder dem Mitarbeiter kam nichts mehr, keine Mail, kein Anruf. Also haben wir versucht ihn zu erreichen, aber immer die Mailbox oder besetzt. Auf Emails keine Antwort. Im Büro niemand da.
Nach vier Wochen (die Frist vom Tüv mittlerweile abgelaufen, wir haben ohne Ende die Mailbox zugequatscht und sind vorbei gefahren) rief dann der Mitarbeiter an, das Ersatzteil wäre nicht lieferbar gewesen, aber jetzt sei es da und die Reparatur sollte bis spätestens gestern fertig sein. Meine Mutter war sehr sauer, hat aber zugestimmt noch die eine Woche zu warten.

NATÜRLICH bis heute keine Rückmeldung vom Händler (Urlaub sollte ja vorbei sein) oder vom Mitarbeiter. Meine Mutter ist richtig wütend mittlerweile und will den Wagen eigentlich gar nicht mehr haben, hat aber Angst, dass Sie bei Rücktritt zahlen muss, obwohl es nur ein Vorvertrag ohne Anzahlung ihrerseits ist. In dem Vertrag steht übrigens kein Wort von Rücktrittsfristen oder ähnlichem.

Was für Möglichkeiten hat sie jetzt zurückzutreten? Da der Händler einfach gar nicht zu erreichen oder zu finden ist, kann sie jetzt einfach ein anderes Auto kaufen?

Tut mir Leid für den langen Post, aber wir haben beide ganz wenig Erfahrung mit solchen Sachen. Ich hoffe, jemand kann uns weiterhelfen....

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
In dem Vertrag steht übrigens kein Wort von Rücktrittsfristen oder ähnlichem.
Warum auch? Wenn keine abgemacht wurden, gibt es schlichtweg auch keine.

Zitat:
Was für Möglichkeiten hat sie jetzt zurückzutreten?
Erstmal sollte sie eine Frist zur Übergabe des Fahrzeugs setzen, 14 Tage sollte die Frist aber wohl schon betragen. Das Ganze als EInwurfeinschreiben versenden. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, dann kann sie vom KV zurücktreten, vorher jedoch nicht, wenigst nicht ohne Zustimmung des VK.

Zitat:
Da der Händler einfach gar nicht zu erreichen oder zu finden ist, kann sie jetzt einfach ein anderes Auto kaufen?
Klar, dann hat sie halt 2 Autos...

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#2
 Von 
guest-12320.06.2018 12:59:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann muss sie das wohl jetzt so machen, auch wenn 14 Tage natürlich jetzt wieder sehr lang sind.
Für die Zukunft - sind Rücktrittsfristen in Vorverträgen sonst üblich oder vielmehr, sollten man darauf bestehen beim nächsten Mal?
Bin eigentlich leider sehr sicher, dass da irgendwas sehr falsch bei diesem Händler läuft, und meine Mutter drauf reingefallen ist...

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von BuffoonFay):
obwohl es nur ein Vorvertrag ohne Anzahlung ihrerseits ist.



Ohne den Inhalt des Vertrages zu kennen, kann kein Mensch eine seriöse Aussage treffen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.06.2018 12:59:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort!

Der Vertrag scheint nur ein 0815-Vordruck zu sein. Es werden nur beide Vertragsparteien aufgeführt, der Kaufpreis und unter Mängel eine kleine Beule. Mehr steht tatsächlich einfach nicht drin. Ist auch nur eine Seite. Deshalb bin ich auch so ratlos, ob solche Verträge immer so "spartanisch" aussehen. Ich habe online andere Verträge gesehen, die wenigstens Fristen etc. beinhalten, aber hier steht einfach nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

An welcher Stelle im Vertrag steht, daß es ein "Vor"-Vertrag sei?

-- Editiert von bear am 05.04.2018 19:04

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Schöne lange Erklärung

Du hast irgendeinen Vertrag in dem irgendwelche Fristen und Verpflichtungen stehen oder eben nicht.
Fordere in einer angemessenen Zeit eine Lieferung und nenne dabei die Frist als Datum. Danach kannst du zurücktreten.
Einschreiben Rückschein oder besser mit Zeuge direkt abgeben.
Du kannst natürlich nur das fordern was vereinbart ist.

Scheinbar hast du kein Ahnung was du vereinbart hast, das dann noch dauern und immer wieder geändert wurde und am Schluss keiner weiß was vereinbart ist. Daher gilt das was schriftlich vereinbart ist und nur das.

Übrigens erreicht man am besten Chefs wenn man vorbei geht

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