Rücktritt vom Kfz-Kauf trotz Anzahlung

16. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
smile.1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Rücktritt vom Kfz-Kauf trotz Anzahlung

Hallo,
weiß jemand, wieviel ein Händler von der Anzahlung für ein gebrauchtes Kfz einbehalten darf, bzw. wieviel angemessen ist?
Dazu folgender Vorfall: Beim Händler wurde ein gebrauchtes Kfz besichtigt und eine Anzahlung von 500 € geleistet. Kaufpreis war 1950 €. Ein Kaufvertrag wurde nicht abgeschlossen, jedenfalls nicht unterschrieben. Dann kam leider der Rücktritt. Das Kosten anfallen, ist ja wahrscheinlich nicht auszuschließen, aber er behielt 200€ ein, und drohte mit der Polizei. Die Frage ist für mich nur, ob der Betrag in dieser Höhe angemessen ist, auf dererlei Höhe ich nicht hingewiesen wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten

Muß noch hinzufügen: Bei der Einbehaltung von den 200€ verlangte ich eine Quittung, der Händler schrieb mir eine mit dem Vermerk: Rücktritt vom Kaufvertrag, diese lehnte ich ab, weil ich keinen Kaufvertrag unterschrieben habe, die Anzahlung wäre für die Reservierung gewesen. Dann bekam ich eine Quittung mit dem Vermerk "Gebühren für Auslagen", es ist aber keine Re.Nr. auf dieser Quittung, und nun frage ich mich, ob auch dies rechtens ist, denn keine Nummer bedeutet keine Einnahme im steuerrechtlichen Sinne, oder?


-- Editiert am 16.04.2009 11:36

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Entscheidend ist zunächst, ob "nur" eine Reservierung (was auch immer das heißen soll - wozu mit Anzahlung "reservieren", wenn man dann unter Rückforderung der Anzahlung doch zurücktreten können soll?) vorgelegen hat oder wirklich schon ein Kaufvertrag.

Im letzteren Fall kann der VK selbst bestimmen, unter welchen Konditionen er einem Rücktritt zustimmt.


14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smile.1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort. Gut, ich denke aus der Nummer "Kaufvertrag" komme ich nicht raus. Demnach kann ein Kfz-Händler quasi verlangen was er will, das Recht ist auf seiner Seite!? Dennoch frage ich mich in wie fern ich auf diese Bedinungen aufmerksam gemacht werden hätte müssen, oder ob ich mich selbst schlau machen hätte müssen.
Nun habe ich ja auch den Verdacht, daß das Geld in die Privattasche wandert, denn die Quittung ist ohne fortlaufende Nummer und ohne Steuernummer. Inwieweit dies bei mir als Privatkäufer erforderlich ist, weiß ich nicht.

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

Sie können nur von etwas zurücktreten was Sie abgeschlossen haben.
Ein Kaufvertrag gilt bei einer gegenseitigen Willenserklärung als abgeschlossen. Dies bedarf keiner weiteren Schriftform.

Sie haben eine Anzahlung in Höhe von 500,- € geleistet und wollten den Kaufvertrag dann nicht mehr erfüllen.

200,- € Entschädigung ist m.E. angemessen, 10 - 15 % vom Kaufpreis sind in der Regel der Schadenersatz bei Nichterfüllung.

Gruß
DemIhm

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Dennoch frage ich mich in wie fern ich auf diese Bedinungen aufmerksam gemacht werden hätte müssen

Daß Kaufverträge zu erfüllen sind, hat man zu wissen.

Und die Bedingungen zu einem Kulanzrücktritt kann der VK völlig "nach Nase" festlegen, das muß er nicht vor dem Kauf tun.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.05.2014 20:27:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
ich und meine Familie haben ein ähnliches Problem.
Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und 500€ Anzahlung geleistet. Dazu wurde und versprochen das Kratzer am Kotflügel entfernt und die Felgen hochglanzpoliert werden.

Jetzt haben wir die Info erhalten das die Polierung der Felgen, aus uns unbekannten Gründen nicht möglich ist.
Die Kratzer wurden jedoch schon entfernt.

Wir haben uns jetzt dazu entschieden vom Kaufvertrag zurückzutretten, da das Auto gelbe ist und ohne die polierten Felgen wie ein Postauto aussieht.

Jetzt unsere Fragen, können wir vom Kaufvertrag ohne Konsequenzen zurücktretten und bekommen unsere Anzahlung zurück, da der Kaufvertrag von Seiten des Händlers nicht erfüllt wir?

Danke im Vorraus.

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-- Editiert Lukas_Brunner am 06.05.2014 13:53

44x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Autokauf-Rueckzahlung-der-Anzahlung-bei-Ruecktritt---f74683.html

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17x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120342 Beiträge, 39878x hilfreich)

Bitte keine 5 Jahre alten Beiträge ausgraben und sich mit hinten dranhängen, sondern einen eigenen Beitrag aufmachen.



quote:<hr size=1 noshade>da der Kaufvertrag von Seiten des Händlers nicht erfüllt wir? <hr size=1 noshade>

Dazu müsste man im Streitfalle ersteinmal beweisen, das das hier
quote:<hr size=1 noshade>Dazu wurde und versprochen das Kratzer am Kotflügel entfernt und die Felgen hochglanzpoliert werden. <hr size=1 noshade>

überhaupt irgendwie als Vertragsinhalt vereinbart war.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
zurückzutretten


Nur mal aus Neugier, sprichst du das auch wie "Ketten" aus oder nicht doch eher wie "beten"?

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3x Hilfreiche Antwort

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