Rücktritt vom Kaufvertrag wegen versteckter Mängel nach Einzug möglich?

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Manilow
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen versteckter Mängel nach Einzug möglich?

Ich habe in Februar 2013 eine Eigentumswohnung, von einer in Deutschland schon bekannten Firma gekauft. Diese hat als Abzweige eine GmbH dafür gegründet. Die Wohnung sollte Ende 2013 fertig werden. Im Kaufvertrag preislich wie auch einbauverpflichtend wurde der Kauf und die Anbringung einer extra Silentboard Platte festgehalten.

Folgendes ist seitdem - unter anderem - passiert:

1. Wohnung wurde erst August 2015 fertig.
2. Mein Bad wurde fünfmal falsch angefangen, trotz Plan an der Wand.
3. Mängel bei der Abnahme wurde kaum behoben.
4. Nach der Abnahme, weil Fenster nicht geputzt waren, stellten wir Steinschläge von außen an zwei Fenster fest. Man weigert sich auszutauschen!
5. Drittes Fenster von außen zerkratzt. Wir haben immer bemängelt, dass die Fenster nicht geschützt sind. Man weigert sich zu beheben!
6. Wohnungstür fehlt die Abschlussleiste, die auch nicht mehr eingebaut wird, trotz Versprechen!
7. Gemeinschaftseigentum: Laut TÜV alles im Norm. Laut unserem Gutachter, 90 Seiten Mängel!
8. Außenanlage noch nicht fertig!
9. Tiefgaragentor ist min. 5 Tage die Woche kaputt und steht offen.
10. Licht im Treppenhaus geht an, wann es ihm passt.
11. Schuld sind immer die Käufer!
12. Und wenn nicht die Käufer, immer die Subunternehmer!

Am zweiten Tag nach meinem Einzug meine größte Angst wurde wahr, sie haben beim Schallschutz geschlampt. Uns Käufern gegenüber und auch dem Bauamt, wurde ein erhöhter Schallschutz vorgegaukelt. Da es sich hier um Wohnungen im Luxusbereich handelt meinte der Bauherr immer, man kann sich nicht erlauben, dass die Käufer sich hören. Also wurde uns der Schallschutz nach VDI 4100 SST II verkauft.

Gestern wurde in meiner Wohnung gemessen. Von der Firma, die den Schallschutznachweis erstellt hat, wir Käufer aber nicht bekommen dürfen. Wir bekommen überhaupt keine Unterlagen, stehen uns angeblich nicht zu. Die Messung wurde noch nicht ausgewertet doch man sagte mir gleich, im Schlafzimmer auch ohne Messung, eindeutiges Schallschutzproblem. Wenn ich in normaler Zimmerlautstärke und sogar leiser rede, hört man mich in der Wohnung nebenan, als würde ich neben ihnen stehen. Laut SST II, sollte man mich gar nicht hören und zusätzlich der Sideboard Platte erst recht nicht.

Auch im Wohnzimmer kam bei den Messungen was raus. Und dann wurde in der Wohnung über mir, das Trittschallhammerwerk aufgestellt und in meinem gemessen. Wenn mein Nachbar nämlich über mir geht, hört sich das an wie das Trampeln eines Elefanten. Es vibriert in meiner Wohnung. Mein Schlafzimmer ist ca. 12 m von meinem Wohnzimmer entfernt, mein Flur zwischen beiden Zimmern ca. 10 m lang. Trotz geschlossenen Türen, hörte man den Hammer auch in meinem Wohnzimmer, als wäre er über uns. Ich bin einfach nur verzweifelt und wütend. Als ich dem Bauherren vorab Pfusch am Bau unterstellte, reagierte er erbost. Die Messung bestätigte aber meinen Verdacht.

Das jetzt zu richten, ist fast unmöglich. Der Nachbar über mir wird keine Monate ausziehen, damit sein Boden korrekt hergerichtet werden kann. Ich kann im Wohnzimmer die Decke schlecht abhängen, da ich eine 4 Meter lange Glasfront habe, die deckenhoch ist. Mir hat ein guter Freund der seit 33 Jahren selbständiger Maurer und Trockenbauer (Meister) ist empfohlen zu versuchen, die Wohnung zurückzugeben. Ich wurde hier angeblich arglistig getäuscht und betrogen, da ich zusätzlich noch 700 Euro für eine Silentboard Platte bezahlt habe, die ihre Wirkung komplett verfehlt. Außerdem sagte er mir, habe ich eine nagelneue Wohnung gekauft und die hat jetzt nicht geflickt zu werden. Außerdem kann durch das Beheben eines mangels im selben Bereich ein neuer entstehen.

Und das Schlimme ist, die Firma, die den Schallschutznachweis erstellt hat, war auch auf der Baustelle zwecks Überwachung. Die werden natürlich nicht zugeben geschlampt zu haben, denn dann wird das Bauamt sich einschalten. Auf die habe ich auch einen Hals. Außer Sesselpupsen können die nichts. Die sind zufrieden, wenn die eingereichten Unterlagen im Norm sind. Ob tatsächlich auch so gebaut wird, das scheinen sie hier nicht zu prüfen. Mangel an Mitarbeitern!

Kann ich den Kaufvertrag rückabwickelnd? Ich habe die letzte Rate noch nicht bezahlt und besitze noch die Bankbürgschaft für Mängel.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Es gibt nur die Möglichkeit der Nachbesserung, welche man zulassen muss.
Weigert sich der GU nach schriftlicher Aufforderung kann man selbst Handwerker beauftragen die Mängel auf Kosten des GU zu beseitigen.
Wenn der GU die Schuld auf Subunternehmer schiebt, ist sein Problem, in der Regel hat man mit dem GU einen gütigen Vertrag, also ist die Nachbesserung sein Vergnügen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Hallo, die Anforderungen aus der SSt 2 liegen ein paar db(A) über der DIN 4109. Man darf nicht zu viel erwarten.

Ich finde es gut, dass ihr selber Messungen durchführt und anschließend reale Ergebnisse Eurem GU vorlegen könnt.
Dann kann er meines Erachtens nicht anders, als darauf zu reagieren. Im Grunde genommen kann und muss der GU seine Planer in die Pflicht nehmen, denn dort liegt ein Ursprung der (möglichen) mangelhaften Ausführung.

Zitat aus der VDI:

In der Schallschutzstufe II (SSt II) sind Werte angegeben, bei deren Einhaltung die Bewohner, übliche Wohngegebenheiten vorausgesetzt, im Allgemeinen Ruhe finden und ihre Verhaltensweisen nicht besonders einschränken müssen, um Vertraulichkeit zu wahren.
Angehobene Sprache in der Nachbarwohnung ist in der Regel in fremden Aufenthaltsräumen wahrzunehmen, aber nicht zu verstehen. Diese Stufe wäre bei einer Wohnung zu erwarten, die auch in ihrer sonstigen Ausstattung durchschnittlichen Komfortansprüchen genügt.

SSt II mit Geräuschemissionen
Laute Sprache - im Allgemeinen verstehbar
Sprache mit angehobener Sprechweise - im Allgemeinen nicht verstehbar
Sprache mit normaler Sprechweise - nicht verstehbar
Gehgeräusche - im Allgemeinen nicht mehr störend wahrzunehmen
Geräusche aus haustechnischen Anlagen - gelegentlich störend
Hausmusik, laute Fernsehgeräte, Parties - deutlich hörbar

1x Hilfreiche Antwort

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