Rücktritt vom Kaufvertrag - dadurch erhebliche Kosten

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - dadurch erhebliche Kosten

Hallo,

vorab erstmal - ich weiß, ich habe einen Fehler gemacht und bereue ihn sehr! Aber es ist nun einmal passiert und ich muss sehen, wie ich da wieder bestmöglich herauskomme.

Wir haben einen Stute gekauft aus Holland (wurde von einem Züchter 4 Wochen vorher aus England geholt). Wir sind sogar einmal kurz hingefahren um sie kurz anzusehen - nur war an diesem Tag komplett schlechtes Wetter und wir habe hier tatsächlich nur kurz "drübergeschaut"... angesehen, Füsse angeschaut und kurz den Rücken abgetastet (mein Fehler, ich weiss!). Danach hat es angefangen zu schütten und wir sind wieder weg.

Die Stute haben wir über eine Anzeige entdeckt und uns wirklich "verliebt" - sie war im Grunde im Preis viel zu teuer, aber wir wollten sie unbedingt - Laut Anzeige, 11 Jahre, 150-153 cm, sehr lieb, gesund... Der Verkäufer hat uns schriftlich ein Rückgaberecht von 4 Wochen eingeräumt sollten es gesundheitliche Probleme geben. Ich wollte daher eine Ankaufsuntersuchtung gleich beim Eintreffen bei uns in Deutschland von meinem Tierarzt machen lassen (den Tierärzten der Verkäufer traue ich leider nach 2 bekannten schlechten Erfahrungen nicht mehr).

Also haben wir gekauft und den Transport über ein Unternehmen veranlasst.

Die Stute kam dann am 18.10. bei uns an und war krank - gleich beim Führen aus dem Transporter lief die Nase dick grün und sie hat extrem gehustet. Mein am nächsten Tag gerufener Tierarzt hat dann das folgende festgestellt:
1) tiefer Infekt (hat dann 10 Tage Antibiotikum erhalten - Husten hält aber in bestimmten Situationen noch an - ist auch noch kurzatmig.) Im Grunde müsste sie nochmals untersucht werden aber ich wollte ehrlich gesagt nicht noch mehr Geld investieren.
2) Milbenbefall am ganzen Köper - sie hat sich wie blöde gejuckt, jetzt nach täglicher Pflege und Behandlung ist es besser geworden.
3) Größe ist 138 cm und nicht wie beschrieben 150 cm
4) Equidenpass ist nicht korrekt. Der Chip stimmt zwar, aber die Nummer würde nachträglich in den Pass geklebt ohne Angabe, wann, wo und wer den Chip gesetzt hat. Die im Equidenpass angegebenen Zeichnungen des Pferdes passen rein gar nicht zum Pferd - ist ein schwarz/weiss Schecke und die Zeichnungen sind wirklich komplett anders - nicht eine stimmt. Er geht davon aus, dass der Pass NICHT zum Pferd gehört hat vor dem Chippen!

Auf Anfrage beim Verkäufer kam dann dass wir doch abwarten sollen, ein Pferd erkältet sich eben beim Transport mal und dass einen Tag vorher der Tierarzt des Verkäufers NICHTS gefunden hat bei der Untersuchung, ebenso wenig der Amtveterenär, der das gesundheitliche Transportgutachten am Transporttag erstellt hat. Mein Tierarzt ist schon ein wenig verwundert, dass man diesen Husten NICHT gehört haben soll! Dann mussten wir 10 Tage auf die nächste Reaktion warten, da er einfach in Urlaub gefahren ist ... wir haben in der Zwischenzeit noch 2x den Tierarzt wegen ihr geholt und insges. 450.- EUR gezahlt. Auf meine Anfrage hinsichtlich der vereinbarten Rücktrittsklausel hat der Verkäufer mir das folgende geschrieben (telefonisch ist er angeblich nie zu erreichen!):
- er nimmt das Pferd zurück, erstattet mir aber KEINE Auslagen
- Ich muss den Rücktransport nach Holland tragen - und es wäre mein Problem, wenn ich kein Gesundheitszeugnis bekommen würde (eben weil sie ja kurz vorher krank war und der Euqidenpass nicht zum Pferd passt) - sie wäre ja immerhin mit dem Pass schon 2x transportiert worden ohne Probleme - nur macht unser Amtsveterenär nun Probleme!

Der Transport von Holland zu uns hat mich 400.- gekostet und der Rücktransport soll mich weitere 600.- kosten - dazu noch die 450.- Tierarztkosten ...

Wie ist das wenn die vereinbarten Dinge wie
- Größe (Angabe war 150 / Tatsache sind 138-139)
- Gesundheitszustand (gesund / tiefer Infekt und starker Milbenbefall)
nicht korrekt angegeben wurden? Kann ich nicht wenigstens die Tierarzkosten wiederbekommen? Oder muss der Verkäufer den Rücktransport tragen?

Selbst fahren geht leider nicht, da die Stute noch nie alleine gefahren ist und mir das über die vielen Km einfach zu gefährlich ist.

Der Verkäufer ist gewerblich (habe eine Rechnung erhalten mit ausgewiesener MwSt und Steuernummer).

Sorry für den langen und sicherlich etwas konfusen Text - bin nur grade echt durch.

Traurige Grüße
Ally

-- Editier von Alanya am 07.11.2016 08:59

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Die Frage ist erstmal, ob hier nicht in den Niederlanden nach niederländischem Recht geklagt werden müsste wenn der Händler sich quer stellt.
Und ob es dann nicht preiswerter wäre das Pferd zu kurieren.



Zumal es hier einige Beweisprobleme wegen des Gesundheitszustandes gibt.
Ob das Rückgaberecht das egalisiert, da müsste man mal wissen wie genau das ausgestaltet wurde.

Und die fehlende Größe sowie die Milben könnte man also offensichtlichen Mangel sehen, die waren ja nicht kaschiert?.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen