Rücktritt vom Kaufvertrag.

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mala123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag.

Guten Abend,
ich habe am 29.12.2017 ein gebrauchtes Auto gekauft.
Nach ca 3 Wochen macht das Automatik Getriebe Probleme. Hab dies dem Händler telefonisch mitgeteilt. Er meinte, ich soll das Auto vorbei bringen. Ich habe letzte Woche die Papiere/Unterlagen vom Auto Abheften wollen.
Was mir darauf hin aufgefallen ist, das ich zwar laut Kaufvertrag ein Auto aus erster Hand gekauft habe, aber in Wirklichkeit ist es aus zweiter Hand!
Ich bin jetzt an diesem Punkt angekommen, das ich das Auto wieder dem Händler geben möchte.
Also vom Kaufvertrag zurück treten möchte.

Wie geht man da am besten vor? Ich möchte ein Widerruf schreiben, damit auch der Händler seine Zeit bekommt.
Möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, so ein Mensch bin ich nicht.
Aber ich lasse mich sehr ungern Verarschen, bzw Täuschen!

Besten dank vor ab.

Lg Mala

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie haben kein Widerrufsrecht. Eine Rückabwicklung des Kaufs ist nur möglich, wenn auch der Verkäufer das will.

Der Verkäufer will den Mangel prüfen und gegebenenfalls beheben. Er verhält sich korrekt, darüber hinausgehende Ansprüche haben Sie nicht.

Was den Vorbesitz angeht, müßte man erstmal sehen, was genau vertraglich zugesichert wurde, wie die Historie des Autos ist und um was für ein Fahrzeug es sich handelt (inkl. Alter, Laufleistung und Kaufpreis).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mala123):
Wie geht man da am besten vor?
Ganz lieb "bittebitte" zum Händler sagen und abwarten wie er reagiert.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mala123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst mal Danke für eure Antworten. Im Kaufvertrag ist Halter 1 angegeben, in der Mobile Anzeige wurde das Auto aus erster Hand angeboten.
Im Brief steht bei meinem Eintrag "2 Vorhalter".

Es ist ein Ford Kuga Baujahr 08/2011 mit einer Laufleistung von 87.000 Kilometer.

War eben beim Händler, und er meinte das alles Stimmt! 1 Halter im Kaufvertrag wäre das selbe wie 1 Vorhalter im Brief.
Sonst hätte er im Kaufvertrag 0 bei Halter eintragen müssen.

Das ganze ist doch falsch, weil VOR-Halter und Halter ist doch nicht das gleiche.

Lg Mala

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von mala123):
War eben beim Händler, und er meinte das alles Stimmt!
Nein, das stimmt nicht.
Es kann aber durchaus sein, dass Vorhalter 1 und Vorhalter 2 identisch sind. Es kann auch sein, dass Vorhalter 1 z.B ein Autohaus mit Tageszulassung war, dann wäre die Bezeichnung "Aus erster Hand" immer noch richtig. Es kann auch sein, dass aus Versicherungsgründen der Wagen zuerst z.B. auf jemand anderen zugelassen war. Dann wäre das Auto immer noch "aus erster Hand". Wenn es aber wirklich 2 verschiedene Halter hatte, dann wäre diese Bezeichnung falsch. Ob das allerdings einen Mangel darstellen würde, der zu einem Rücktritt berechtigen würde wage ich ganz ganz stark anzuzweifeln.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es kann aber durchaus sein, dass Vorhalter 1 und Vorhalter 2 identisch sind. Es kann auch sein, dass Vorhalter 1 z.B ein Autohaus mit Tageszulassung war, dann wäre die Bezeichnung "Aus erster Hand" immer noch richtig. Es kann auch sein, dass aus Versicherungsgründen der Wagen zuerst z.B. auf jemand anderen zugelassen war. Dann wäre das Auto immer noch "aus erster Hand".


Genau. Deswegen ist wie gesagt die Historie des Fahrzeugs wichtig und nicht nur die Zahl, die in der Zulassungsbescheinigung steht.

Danke für die Angaben zum Fahrzeug. In dem Alter ist die Frage, ob es ein gravierender Unterschied wäre, selbst wenn es zweite Hand wäre. Ganz alt ist das Auto ja noch nicht, also grenzwertig meiner Meinung nach. Also möglicherweise ein Grund für einen monetären Ausgleich, aber kaum für eine Rückabwicklung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mala123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe das Auto bewusst aus erster Hand gekauft, sonst hätte ich es mir nicht gekauft.
Und da der Händler das Fahrzeug aus erster Hand bei Mobile Angeboten hat, dann ist er auch verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Wenn diese Vorbesitzer angaben Falsch sind, dann ist es doch eine Täuschung, Vertuschung in meinen Augen.
Und wie bekommt man es heut zu Tage heraus, ich sehe ja nur den letzten Halter im Brief.
Bei der Zulassungsstelle bekommt man ja aus Datenschutz keine Infos mehr.
Welche Optionen hat man den noch so?

Hier ist es doch auch ein ähnlicher Fall.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/autokauf-vorbesitzer-muessen-genannt-werden_035673.html

Lg Mala

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie haben aber schon gelesen, daß es sich um einen etwas anderen Fall handelte?

Wie man die Historie herausbekommt weiß ich auch nicht, damit hab ich mich länger nicht beschäftigt. Früher mit den alten Dokumenten war das leichter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von mala123):
Wenn diese Vorbesitzer angaben Falsch sind, dann ist es doch eine Täuschung, Vertuschung in meinen Augen.


Dass darfst Du für Dich auch so sehen.

Um aber Rechte abzuleiten, müsste man zunächst prüfen ob die Anzeige überhaupt Bestandteil des Kaufvertrages ist.

Und für die Ausgestaltung der Rechte wäre dann auch noch erheblich, wie stark der Autokäufer durch eine falsche Information beschwert ist.
Beispiele wurden ja oben schon genannt.
War bei Deinem KFZ der erste Halter das Autohaus, weil es sich um eine Tageszulassung handelte und der Käufer war real der erste Halter, ist die Chance mit einem Rücktritt (s. Überschrift) durchzudringen, sehr gering.
Gegenbeispiel: der Wagen wurde mit 87 000 KM Laufleistung beworben hat aber schon 187 000 KM unterm Chassis, gehen die Chancen Richtung 100 %.

Übrigens: der Wechsel des Wohnortes mit Verpflichtung zur Ummeldung führt ebenfalls zum Eintrag 2 Halter, obwohl es sich um die gleiche Person handelt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen