Rücktritt vom Kaufvertrag /Dämpferpatronen

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schännifa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag /Dämpferpatronen

Hallo zusammen,

Wir haben folgendes Problem.

Wir haben bei Ebay Kleinanzeigen, ein Fahrwerk mit Dämpfer verkauft. Leider haben wir nicht die Gewährleistung und das Rückgaberecht ausgeschlossen. Das Fahrwerk und Dämpfer wurden besichtigt , persönlich abgeholt und bar bezahlt. (Noch eine kurze Info, die Dämpfer wurden von uns im April passend zum Fahrwerk nachgekauft.)
Paar Tage nach dem Verkauf sagte man uns, die Dämpfer passen nicht zum Fahrwerk, sie sind zu klein! Es wurde Kontakt zum Hersteller, durch den Käufer aufgenommen und es stellte sich heraus, dass man uns im April versehentlich die falschen Dämpfer zugesendet hat. Da die Rechnung von April ist, können diese nicht zurück genommen werden, es besteht aber die Möglichkeit die falschen gegen neue zu tauschen für 200 Euro.
Unser Angebot an den Käufer war, wir übernehmen hier 100 Euro und die Transportkosten die entstehen würden. Diese sind nicht einverstanden und wollen das Geld zurück , wollen also vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist dies rechtens ?Müssen wir das Geld zurück zahlen?

PS : Am Fahrwerk selbst wurde von dem Käufern schon herum geschraubt, anders wäre aber auch nicht zu testen, ob die Dämpfer passen !

Ich hoffe uns kann geholfen werden...

Danke im Voraus
Jenni

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese sind nicht einverstanden und wollen das Geld zurück , wollen also vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist dies rechtens ?
Klar, rechtens ist das auf jeden Fall, da man jederzeit alles mögliche fordern kann, nur muss man schauen, ist die Forderung auch rechtens.

Zitat:
Müssen wir das Geld zurück zahlen?
Nein ihr müsst nicht, aber anzuraten wäre es, wäre die günstigste Weise aus der Sache rauszukommen.

Fakt ist, ihr habt das zu liefern, was ihr angeboten habt, nicht mehr aber auch nicht weniger! Euer K könnte auch einfach darauf bestehen, dass ihr ihm die richtigen Dämpfer liefert, dass Anrecht hat er.

An Eurer Stelle wiederrum würde ich mich mal an Euren VK wenden, denn da besteht für Euch noch die Gewährleisstung, ihr müsstest dort ebenso dir korrekten Teile bekommen, wenn das wirklich eine Falsche Lieferung an Euch war.

Zitat:
Leider haben wir nicht die Gewährleistung und das Rückgaberecht ausgeschlossen.
Selbst wenn, wäre das für diesen Fall ohne Bedeutung..




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#2
 Von 
Schännifa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort !

Daran habe ich noch nicht gedacht, da Feinys meinte, der Kauf ist zulange her und sie können die Dämpfer nicht mehr umtauschen, Rechnung wäre aber vorhanden.

Da die Käufer einen Anwalt einschalten möchten und uns nun eine Frist von 7 Werktagen zur Nachbesserung gegeben haben, ist es wohl am sinnvollsten Morgen mal bei Feinys anzurufen... sie (Käufer) wollen nun die 200 Euro für die Dämpfer, damit sie sie selber bei Feinys tauschen können.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Schännifa):
Da die Käufer einen Anwalt einschalten möchten und uns nun eine Frist von 7 Werktagen zur Nachbesserung gegeben haben,...


Die Frist wurde nachweisbar gesetzt? 7 Tage dürften aber ohnehin zu knapp bemessen gewesen sein.

Zitat (von Schännifa):
(Käufer) wollen nun die 200 Euro für die Dämpfer, damit sie sie selber bei Feinys tauschen können.


Darauf hat der Käufer kein Anrecht.
Dennoch wäre es möglicherweise der Nerven- und Portemonnaieschonendste weg

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Schännifa):
Da die Rechnung von April ist, können diese nicht zurück genommen werden, es besteht aber die Möglichkeit die falschen gegen neue zu tauschen für 200 Euro.

So läuft das aber nicht.

Im Rahmen der gesetzlichen Sachmänglehaftung hat der Austausch kostenneutral für den Verbraucher zu erfolgen.
Und das Argument "zu spät" können die auch vergessen, der Verbraucher hat 2 Jahre Zeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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