Rücktritt vom Kauf - VK verweigert Rücknahme

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
olaf111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf - VK verweigert Rücknahme

Hallo,

ich hatte Anfang Dezember etwas bei ebay ersteigert.

Die Artikel entsprachen nicht dem Geschmack meiner Mutter.

Da erst 12 Tage nach Erhalt der Ware vergangen waren, habe ich am Montag dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurücktrete und ihm die Artikel zurücksende. Daraufhin hat er mir gesagt, dass die 14 Tage bereits vergangen sind.
Der Kauf der Ware liegt 25 Tage zurück. Bazahlt hatte ich die Ware vor 18 Tagen. Erhalten hatte ich die Ware vor 12 Tagen.

((Angaben entsprechen dem Zeitpunkt der Rücktritterklärung)).

Ich kann die Ware erst im Laufe dieser Woche zurückschicken, aufgrund der Feiertag. Nun weiß ich nicht, was ich machen soll, da er ja sagt, die 14 tage sind bereits abgelaufen.


Meine Frage. Bin ich im Recht und kann ich die Ware zurückschicken?

Wie verhält es sich, wenn ich Widerruf nach 12 tagen einlege und die Ware erst nach 15 tage zurückschicke, aufgrund von Feiertage/Wochenende etc..??

-----------------
""

-- Editiert olaf111 am 02.01.2014 09:46

-- Editiert olaf111 am 02.01.2014 10:11

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Vorausgesetzt der Verkäufer ist Unternehmer beginnt die Frist nicht vor Erhalt der Ware. Umschlag mit Poststempel und Korrespondenz aufbewahren, Ware zurückschicken (in diesem Fall würde ich sie nachverfolgbar schicken) und Geld zurückfordern.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Und zur Wahrung Deiner Frist, reicht die Anmeldung des Rücktritts.
Der Versand sollte dann nur "zeitnah" als versichertes Paket (Trackingnummer) erfolgen.

-- Editiert spatenklopper am 02.01.2014 11:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
olaf111
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.
Ich wollte das Paket morgen, spätestens übermorgen versenden, musste jetzt aber, weil der VK protestiert hatte hier mal nachfragen!

Der Kauf erfolgte bei einem "gewerblichen Verkäufer"..

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DasKarlchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Viel Erfolg bei dem Vorgehen! An sich solltest du im Recht sein. Zumindest findet sich deine Interpretation auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht wieder. . .

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.768 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen