Hallo,
ich hatte Anfang Dezember etwas bei ebay ersteigert.
Die Artikel entsprachen nicht dem Geschmack meiner Mutter.
Da erst 12 Tage nach Erhalt der Ware vergangen waren, habe ich am Montag dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurücktrete und ihm die Artikel zurücksende. Daraufhin hat er mir gesagt, dass die 14 Tage bereits vergangen sind.
Der Kauf der Ware liegt 25 Tage zurück. Bazahlt hatte ich die Ware vor 18 Tagen. Erhalten hatte ich die Ware vor 12 Tagen.
((Angaben entsprechen dem Zeitpunkt der Rücktritterklärung)).
Ich kann die Ware erst im Laufe dieser Woche zurückschicken, aufgrund der Feiertag. Nun weiß ich nicht, was ich machen soll, da er ja sagt, die 14 tage sind bereits abgelaufen.
Meine Frage. Bin ich im Recht und kann ich die Ware zurückschicken?
Wie verhält es sich, wenn ich Widerruf nach 12 tagen einlege und die Ware erst nach 15 tage zurückschicke, aufgrund von Feiertage/Wochenende etc..??
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-- Editiert olaf111 am 02.01.2014 09:46
-- Editiert olaf111 am 02.01.2014 10:11
Rücktritt vom Kauf - VK verweigert Rücknahme
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Vorausgesetzt der Verkäufer ist Unternehmer beginnt die Frist nicht vor Erhalt der Ware. Umschlag mit Poststempel und Korrespondenz aufbewahren, Ware zurückschicken (in diesem Fall würde ich sie nachverfolgbar schicken) und Geld zurückfordern.
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Und zur Wahrung Deiner Frist, reicht die Anmeldung des Rücktritts.
Der Versand sollte dann nur "zeitnah" als versichertes Paket (Trackingnummer) erfolgen.
-- Editiert spatenklopper am 02.01.2014 11:21
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Danke.
Ich wollte das Paket morgen, spätestens übermorgen versenden, musste jetzt aber, weil der VK protestiert hatte hier mal nachfragen!
Der Kauf erfolgte bei einem "gewerblichen Verkäufer"..
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Viel Erfolg bei dem Vorgehen! An sich solltest du im Recht sein. Zumindest findet sich deine Interpretation auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht wieder. . .
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