Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag bei weiterbestehendem Sachmangel

17. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
TonyR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom KFZ-Kaufvertrag bei weiterbestehendem Sachmangel

Hallo an alle,

nehmen wir mal an, es würde sich jemand einen Sportwagen für um die 55.000€, der nach einem Unfall vom Händler für etwa 24.000€ repariert wurde, kaufen und innerhalb von 2 Wochen nach Kauf würde die Klimaanlage nicht mehr funktionieren und zwar würde einfach nicht mehr gekühlt werden.

Man ginge dann zum Händler, der das Auto repariert und möglicherweise u.a. den Klimakondensator (hat ein Loch) und Klimakompressor (durch Leerlauf defekt) tauschen würde und man bekäme das Auto zurück. Innerhalb von einer Woche ginge dann die Klima wieder nicht und würde, abhängig von der Außentemperatur oder davon wie lang der Wagen in der prallen Sonne steht und nach stärkerer Belastung des Motors, sich langsam abschalten und auch nicht mehr kühlen. Man beschreibt das detailliert dem Händler und nach einem 2. Service bekommt man das Auto zurück.

Das Problem träte 2-3 Tage wieder auf, man ginge zum Händler, beschreibt den identischen Ablauf wieder und zeigt auch ein Video vor, das den Fehler zeigt (Bedienfeld schaltet sich u.a. ab) macht einen 3. Servicetermin aus. Der Fehler träte 2-3 Tage nach dem 3. wieder auf.

Dann würde man den Händler bitten den Wagen zurückzunehmen, der Händler würde vehement bestreiten, dass der Mangel noch vorhanden wäre. Dann würde man den Serviceleiter des Händlers zu einer Probefahrt mitnehmen, wobei der Fehler dann wieder auftreten würde und der Händler bestätigt im Anschluss den bestehenden Mangel per Email.

Dann würde der Händler auf einen 4. Service bestehen, da immer noch eine Nachbesserungsmöglichkeit bestünde, man hätte den Fehler ja nicht erkennen können und es läge jetzt ein anderer Fehler vor und man hätte vor der Probefahrt nicht gewusst, wie er zustande käme, obwohl er vorher ja 2x beschrieben worden ist und per Video über den Ablauf informiert war.

Wie wahrscheinlich wäre es vor Gericht zu gewinnen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Wie wahrscheinlich wäre es vor Gericht zu gewinnen?

Irgendwo zwischen 0-100%



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TonyR.):
Wie wahrscheinlich wäre es vor Gericht zu gewinnen?



§ 323 Abs. 5 (BGB) sagt:


„Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."


Die Rechtssprechung geht bei einem Kostenaufwand ab ca. 5% des Kaufpreises von einer Erheblichkeit aus.
Das wären in deinem Fall schon fast 3000€. Dies ist aber keine starre Grenze.

Es ist aber immer eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen und aus diesem Grund
ist hier eine Einschätzung sehr schwer.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TonyR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es liegen zwar keine Rechnungen für die Reparaturen vor, weils über die EuroPlus-Garantie ging, aber die erste Reparatur hat laut mündlicher Aussage 1700€ gekostet, bei der 2. ists unbekannt und die 3. etwa 2000€.

-- Editiert von TonyR. am 17.07.2016 22:26

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#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TonyR.):
Reparatur hat laut mündlicher Aussage 1700€ gekostet, bei der 2. ists unbekannt und die 3. etwa 2000€.

Das liegt leider - meiner Meinung nach - noch außerhalb der magischen "Grenze". Die Verhältnismäßigkeit von Reparaturkosten zum Fahrzeugpreis ist hier noch zu gering...
Ohne RSV würde ich mich hier nicht an einen Rechtsstreit trauen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TonyR.):
Es liegen zwar keine Rechnungen für die Reparaturen vor, weils über die EuroPlus-Garantie ging, aber die erste Reparatur hat laut mündlicher Aussage 1700€ gekostet, bei der 2. ists unbekannt und die 3. etwa 2000€.

-- Editiert von TonyR. am 17.07.2016 22:26



Wenn dann dürfte es auf die Schadenshöhe zum Zeitpunkt des Rücktrittes ankommen.

Nachdem aber Kompressor und Kühler schon getauscht wurden bleiben ja nur noch
Bedienteil/Steuergerät, Sensoren, Fühler etc.

(Was wurde denn bei der 2. und 3. Reparatur gemacht?)


Zitat (von TonyR.):
Man ginge dann zum Händler, der das Auto repariert und möglicherweise u.a. den Klimakondensator (hat ein Loch) und


Zitat (von TonyR.):
Es liegen zwar keine Rechnungen für die Reparaturen vor, weils über die EuroPlus-Garantie ging,



Es stellt sich wirklich die Frage ob der Verkäufer nicht doch ein Recht auf Nacherfüllung hat.
Aber nicht nur in Bezug auf das Kaufrecht sondern auch in Bezug auf den Werkvertrag.

Du schreibst dass der Klimakühler wegen einem Loch (Steinschlag) erneuert wurde und dies über
die Garantie abgewickelt wurde.
Dies dürfte kein gewährleistungsrechtlicher Mangel sein sondern Pech wie auch ein Steinschlag
in der Windschutzscheibe.
Aus diesem Grund dürften nicht mal die Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen.



gruß charly


PS: Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?


-- Editiert von charlyt4 am 18.07.2016 13:12

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TonyR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass es nicht über die Gewährleistung laufen würde kann ich irgendwie nicht glauben, weil wenn die Klima nicht kühlt, ist es unerheblich welches Teil die Ursache ist, das steht auch so in einem BGH Urteil, wenn die Funktion weiterhin nicht korrekt ist.
Das Problem besteht ja seit 2 Wochen nach Kauf.
Ist ein BMW M5 F10.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TonyR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TonyR.):
Dass es nicht über die Gewährleistung laufen würde kann ich irgendwie nicht glauben, weil wenn die Klima nicht kühlt, ist es unerheblich welches Teil die Ursache ist, das steht auch so in einem BGH Urteil, wenn die Funktion weiterhin nicht korrekt ist.




Das steht so bestimmt in keinem Urteil.
Wenn die Klima nicht mehr funktioniert liegt ohne Zweifel ein Mangel vor.
Wäre bei der ersten Nacherfüllung festgestellt worden dass z.B. das Steuergerät defekt wäre, würde
es sich um einen gewährleistungsrechtlichen Mangel handeln der zu Lasten des Verkäufers geht.


Wurde der Kondensator aber durch einen Steinschlag (Loch) beschädigt handelt es sich zwar auch um
einen Mangel, aber keinen für den der Verkäufer gewährleistunspflichtig wäre.
(Anders wäre es wieder wenn der Kühler durch den Unfall z.B. einen Vorschaden hatte der nicht
behoben worden wäre und du dies nachweisen kannst - was aber wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird.)



Zitat (von TonyR.):
Das Problem besteht ja seit 2 Wochen nach Kauf.



Das heisst dass die Klima zwei Wochen funktionierte und nach dem Steinschlag nicht mehr.
Als Folgeschaden stellten sie dann noch ein defekter Klimakompressor fest!?. :)



Zitat (von TonyR.):
Ist ein BMW M5 F10.



Freie Werkstatt oder BMW selbst.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
TonyR.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Grosses BMW-Autohaus mit mehreren Filialen.
Und warum trifft folgendes nicht zu? Die Funktion ist immer noch fehlerhaft.
BGH:"Das Berufungsgericht verkennt, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Sachmangel möglicherweise auf eine neue Mangelursache zurückgeführt werden kann, wenn die Mangelursache allein im Fahrzeug zu suchen ist und nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung seitens des Käufers beruht. Deshalb ist im vorliegenden Fall von einem grundsätzlichen Sachmangel auszugehen."

Nur mal als Info, der Fehler tritt nur auf, wenn es außen über 22° hat oder der Wagen lang in der Sonne steht und sich er Innenraum aufheizt UND man gleichzeitig den Wagen stärker belastet, dann fährt die Klima irgendwann langsam runter, Lüfter gehen aus, Bedienelemente nimmt keine Befehle mehr an, Lüfter auch manuell nicht mehr steuerbar. Fährt man langsam und mit niedriger Drehzahl weiter gehts teilweise wieder an. Wenn es draußen sehr warm is, richtung 30° gehts überhaupt nicht mehr an und es kommt sogar gewärmte Luft raus.

Außerdem kann der Fehler schon parallel zum defekten Kondensator vorgelegen haben, da er NUR bei Belastung und Außentemperatur auftritt und das erste mal ists passiert, als wir 2h im Stau standen bei 30°. (Danach war ich das erste Mal beim Service)

Die Klimakondensator unterliegen übrigens einem Konstruktionsfehler und die Klimakondensatoren der F10-Reihe werden deshalb seit einiger Zeit ohne großes Aufsehen getauscht.

-- Editiert von TonyR. am 18.07.2016 20:31

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