Rücktritt vom Grundstückskauf -keine Finanzierung

28. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
untitled
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Grundstückskauf -keine Finanzierung

Hallo,

wir haben durch ein bauvorhaben ein grundstück erworben bzw. bereits beim notar die nötigen formulare unterschrieben und dadurch anfallende kosten beglichen.
inzwischen ist die finanzierung jedoch nicht für uns tragbar gewesen(durch falsche ausgangsdaten seitens der bank-falsche gehaltsangabe usw).somit wollen wir also vom grundstückskauf zurücktreten.
ist dieses noch möglich? bzw. müssen wir vertragsstrafe zahlen?
da eine alleinfinanzierung des grundstückes viel zu teuer wäre, wollen wir alles "abstoßen".
kennt sich jemand aus?
danke im voraus!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag und ihr habt vor dem Notar unterschrieben, dass ihr die Summe xy an den Verkäufer zahlt. Wie ihr diese Summe zusammenbringt, ist in erster Linie euer Problem.
Natürlich nützt es dem Verkäufer nichts, wenn er auf sein Recht pocht aber kein Geld erhält. Sprecht mit ihm - auf Schadensersatz könnte es aber hinauslaufen (schließlich könnten Notarkosten u.a. Kosten z.B. Inserat beim Verkäufer entstanden sein oder werden ihm entstehen).

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn Ihr im Vertrag keine Rücktrittsklausel für den Fall des Scheiterns der Finanzierung vereinbart habt, kann der Verkäufer des Grundstücks die Zwangsvollstreckung betreiben, um an sein Geld zu kommen. (Eine Zwangsvollstreckungs-Klausel findet sich im allgemeinen in Grundstückskaufverträgen.) Einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag gibt es nicht, das kann allenfalls mit dem Verkäufer ausgehandelt werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wenn Ihr im Vertrag keine Rücktrittsklausel für den Fall des Scheiterns der Finanzierung vereinbart habt..#
Normalerweise unterschreibt man einen notariellen KV erst, wenn die Finanzierung "steht"!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Der Fragesteller erscheint entweder Naiv oder dumm! Hier kann man keine Hilfe oder sonst was anbeiten!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
somit wollen wir also vom grundstückskauf zurücktreten.

Was absolut kein Grund ist ...



quote:
ist dieses noch möglich?

Steht denn so etwas im Vertrag?



quote:
bzw. müssen wir vertragsstrafe zahlen?

Nur wenn diese vertraglich vereinbart ist. Also auch hier mal im Vertrag lesen ...

Natürlich kann der Verkäufer die entstandenen Kosten einfordern, die Differenz zu einem eventuell niedrigeren Kaufpreis ...



quote:
inzwischen ist die finanzierung jedoch nicht für uns tragbar gewesen(durch falsche ausgangsdaten seitens der bank-falsche gehaltsangabe usw).

Bitte mal diese (eventuell relevanten Details) detaillierter erläutern ...






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die billigste Lösung ist schnell selber einen Käufer zu finden. Notfalls mit Verlust.

Denn ist das Zahlungsziel überschritten ist man nicht mehr Herr des Verfahrens und bei einer Zwangsversteigerung wird man richtig viel Geld los.

Da ihr ja sicher bauen wolltest ist eine Kredit für das Grundstück sicher erst mal finanzierbar.

Blos nicht "Augen" zu und mal warten

Uwe

P.S. Vor dem nächsten "Geschäft" mit einem Berater sprechen

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2x Hilfreiche Antwort

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