Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag (Fitnessstudio)

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)
Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag (Fitnessstudio)

Hallo!

Ich habe heute einen Vertrag für 12 Monate in einem Fitnessstudio unterschrieben.

Der Vertrag war ein Zettelt, der vom Trainer ausgefüllt wurde und nachher nur von mir unterschrieben wurde. Ich habe also nur für die Unterschrift die Angaben überprüft.

Nun war ich in diesem Fitnessstudio bereits vor ca. einem Jahr schon mal Mitglied und zahlte damals 19,95 EUR im Monat für alle Leistungen ohne Mindestvertragslaufzeit.

Nun gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, die Saunenutzung war nicht mehr inklusive und die Gebühr sollte 9,95 EUR betragen. Ich dachte mir also ok, im Großen und Ganzen zwar schlechtere Konditionen, dafür nur die Hälfte des damaligen Betrages! Ich sagte zu dem Fitnesstrainer dass die 12 Monate Vertragslaufzeit nicht schlimm wären, ebenfalls dass ich die Aufnahmegebühr von 60,- EUR neu entrichten müsste, schließlich sei die monatliche Gebühr ja nun günstiger. Soweit so schlecht...

Als ich zu Hause war musste ich feststellen, dass über dem Betrag von 9,95 EUR "wöchentliche Pauschale" steht und nicht wie damals monatlich - also bedeutet dies jetzt einen monatlichen Betrag von fast 40,- EUR (!)

Unter diesen Voraussetzungen hätte ich den Vertrag nicht unterzeichnet, da ich Student bin und so viel Geld nicht für das Fitnessstudio investieren kann. Ich war jedoch zu blöd den Vertrag vorher gründlich zu lesen, da ich mich darauf verlassen habe, dass alles wie früher ist, sich nur eben einige Vertragspunkte verändert haben - also Mindestvertragslaufzeit, Saunanutzung kostet extra, dafür aber nur die Hälfte der Gebühr.

Steht mir nun irgend ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu?

Andere Fitnessstudios hier in der Region kosten 10,- bis 15,- EUR im Monat und ich war davon ausgegangen, dass man den Preis einfach an die Konkurrenz angepasst hat. Selbst mit dem damaligen Preis von knapp 20,- EUR wäre ich noch einverstanden gewesen.

Bezüglich eines Rücktrittrechts ist in dem Vertrag nichts vermerkt. Könnte ggf. § 123 BGB in Betracht kommen? Ich würde sagen nein, denn ich wurde ja nicht arglistig getäuscht sondern habe mich nur bei Vertragsabschluss geirrt und eben nicht richtig gelesen! Gibt es andere gesetzliche Rücktrittsmöglichkeiten?

Vielen Dank!

-- Editiert von jurafreak am 29.06.2006 22:45:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Da hätten Sie, so bedauerlich das für Sie ist, den Vertragstext gründlicher lesen sollen.

Wie dem auch sei, wenn Sie der Auffassung sind, Sie seien, warum auch immer, arglistig getäuscht worden, haben Sie die Voraussetzungen dieses Tatbestands im einzelnen darzulegen und zu beweisen.

Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen nach Ihrer Schilderung nicht zu.

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#2
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

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Wie dem auch sei, wenn Sie der Auffassung sind, Sie seien, warum auch immer, arglistig getäuscht worden, haben Sie die Voraussetzungen dieses Tatbestands im einzelnen darzulegen und zu beweisen.

Ein Rücktrittsrecht steht Ihnen nach Ihrer Schilderung nicht zu.
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Ich finde es erstaunlich, dass Sie immer wieder derartig unkompetente Antworten abgeben.

Ich kann mich zwar insoweit anschließen, als dass ich hier auch keine arglistige Täuschung erkennen kann.

Jedoch würde mE § 119 BGB , die Anfechtbarkeit wegen Irrtum in der Vertragsgrundlage, in Betracht kommen.

Zunächst würde ich allerdings einfach mal mit dem Fitnessstudio sprechen und das Problem schildern, vielleicht ist man ja bereit, den Betrag zu kürzen oder den Rücktritt zu akzeptieren, wenn du erwähnst, dass du als Student nicht die finanziellen Mittel aufbringen kannst.

- flo -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Tja, mein lieber Florian, das ist jetzt aber ein schwerwiegender Vorwurf.

Ob der Fragesteller die `finanziellen Mittel´ aufbringen kann oder nicht, dürfte eher nebensächlich sei. Daß eine Irrtumsanfechtung wegen eines vermuteten, letztlich aber nicht gegenen Rücktrittsrechts, nicht in Betracht kommt, dürfte, davon gehe ich aus, auch Dir klar sein. Wenn nicht, empfehle ich die Lektüre der einschlägigen Kommentierung. Eine Irrtumsanfechtung wegen der verkürzten Beitragszeiträume mag entfernt in Betracht kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ein Irrtum liegt vor (ca. 40 EUR Monatsbeitrag statt 9,90 EUR).

Fraglich ist, ob ein solcher Irrtum zur Anfechtung berechtigt?

Da es sehr unüblich ist, in einem 12-monatigen Fitnessvertrag den Beitrag wöchentlich und nicht monatlich anzugeben besteht, zumindest auch ein nachvollziehbarer Grund für den Irrtum.



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#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Aber kann hier _Irrtum_ vorliegen, wenn beim Preis mit angegeben ist, dass es sich um eine woechentliche Pauschale handelt?
So wie ich es lese, wird darauf ja nicht _versteckt_ hingewiesen.
Und nur _den Vertrag nicht lesen_ kann ja nicht dazu fuehren, ein Ruecktrittsrecht wg. Irrtum (...konnte nicht wissen, was da steht, weil ich es nicht gelesen habe...) zu haben.
Allerdings hilft ja wirklich einfach das Vorsprechen beim Fitnessstudio.

Agenor

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na da schließe ich mit @agenor aber kräftig an.

Wie kann an von einem Irrtum reden, wenn die Zahlungsweise eindeutig im Vertrag geregelt ist?

Hier wäre das persönliche Gespräch mit dem Fitnessstudio die sinnvollste Version. Versuchen Sie Ihre finanzielle Situaion zu erklären und bitten Sie darum, Sie entweder aus dem Vertrag zu entlassen (Pflicht dazu besteht nicht) oder aber die Laufzeit zu verkürzen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ein Irrtum steht außer Frage!

Der Verfasser hat dies doch mitgeteilt.

Eine andere Frage ist, ob der Irrtum vermeidbar war, und ob er zur Anfechtung berechtigt.

Eine wöchentliche Ratenzahlung ist unüblich.

Es hängt also auch davon ab, wie die Raten im Vertrag kenntlich gemacht wurden.

Verlangt das Studio die Zahlungen der Raten wöchentlich oder am Ende sogar monatlich?

Falls es die Zahlungen monatlich verlangt, warum nennt es dann nur den Preis der wöchentlichen Kosten.
Um am Ende genau das zu erreichen was dem Verfasser passiert ist?

Um das alles zu beurteilen können müsste man den genauen Vertragstext und die optische Aufmachung kennen.

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