Rücktritt und Übergabe der Unterlagen

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
heike29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt und Übergabe der Unterlagen

Hallo, ich brauche dringend einen Rat. Erst mal beschreibe ich die Situation:
Ich bin Mitgründerin eines Tierschutzvereins, welcher vor 1 Jahr gegründet wurde. Ich bin bzw. war dort 2. Vorsitzende und Kassenwart. Nun bin ich Anfang des Monats von diesem Amt zurückgetreten und habe auch meine Mitgliedschaft zum Ende des Jahres gekündigt. Der Vorstand insgesamt besteht noch aus der 1. Vorsitzenden und einer Beisitzerin. Laut Satzung muss der Vorstand aus mindestens 1 Person bestehen. Ein Rücktritt zur Unzeit liegt aus meiner Sicht schon mal nicht vor. Nun aber das eigentliche Problem. Wir haben versäumt, die erforderlichen 2 Kassenprüfer zu benennen.
Da die 1. Vorsitzende mir sofort nach meinem Rücktritt gesagt hat, ich solle alle Unterlagen die in meinem Besitz sind, schnellstens zu ihr senden, habe ich mich da auch sofort an die Arbeit gemacht.
Es geht mir jetzt auch weniger um die Unterlagen ansich, sondern eher um die Form der Übergabe. Ich muss die Unterlagen auf jeden Fall versenden, kann sie nicht persönlich übergeben, aufgrund der großen Entfernung.
Da der Hauptgrund meines Rückritts in der Person der 1. Vorsitzenden lag, mache ich mir nun natürlich Gedanken, in wiefern sie mir nun noch nachträglich schaden kann.
Daher meine Frage, kann ich die Unterlagen ohne Bedenken an sie senden oder soll ich die Versendung zurückhalten, bis es eine MV und die Wahl meiner Nachfolge bzw. die Wahl der Kassenprüfer gegeben hat?
Ich möchte das Amt auf keine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

In Fällen wo mit Differenzen zu rechnen ist, würde ich mir Kopien aller Unterlagen machen.
Ferner würde ich eine Liste mit einer einzelnen Beschreibung aller Unterlagen beifügen und eine Bestätigung des Empfangs verlangen. Außerdem Schlüssel und sonstige Gegenstände beifügen. Kontenvollmachten und ähnliches selbst löschen lassen und auf das Löschen hinweisen. Zeugen beim Einpacken des Päckchens hinzuziehen.
Eine Übersendung an den Vorstand nach § 26 BGB sollte ausreichen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heike29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann bin ich auf dem richtigen Weg. Ich habe bereits mit der Postbank telefoniert und auf deren Rat hin ein entsprechendes Schreiben mit meiner zerschnittenen Kontokarte auf den Weg gebracht.
Weiter habe ich mit einem Zeugen das Paket gepackt mit allen Unterlagen. Ist nur Papier. Eine Aufstellung darüber habe ich gemacht und diese auch schon der 1. Vorsitzenden zukommen lassen.
Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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